Ich glaube der beste Tip für Dich ist sich auf jedenfall einem Anwalt zuzuwenden der im Insolvenzrecht fit ist.
Insolvenzrecht ist irre komplex und gehört für den normalen Wald & Wiesen Anwalt nicht gerade zum Standartrepertoire.
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass Anwalt nicht gleich Anwalt ist.
Was Du bislang von dem Vertragsinhalt schreibst sieht folgendermassen aus:
Deine Eltern haben eine Rückzahlungsforderung in Höhe von 10.000,- gegen das Autohaus, nunmehr wohl verwaltet durch den Inso-Verwalter.
Das Autohaus, vertreten durch den Inso-Verwalter, hat eine Rückgabe-Forderung bzgl. des Autos.
Beide Ansprüche sind grundsätzlich getrennt von einander zu betrachten.
Dh. Ansprüche gegen die Firma in der Insolvenz (10.000,-) sind nicht mehr möglich, befriedigt wird nur in einer Quote an der Gesamtmasse durch den Inso-Verwalter.
Andererseits kann der Inso-Verwalter isoliert das Auto zurückfordern. Normalerweise würde deinen Eltern gegenüber dem Rückgabe-Begehren ein Zurückbehaltungsrecht an dem Auto zustehen, bis sie seinerseits ("Zug-um-Zug") ihre 10.000,- wiederbekommen. Das Zurückbehaltungsrecht bildet jedoch nur ein Zwangsmittel zur Durchsetzung einer persönlichen Forderung. Es läuft dem Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger zuwider und versagt daher gegenüber den Gläubigern in einem Insolvenzverfahren.
Kurz, nachdem was du von dem Vertragsinhalt geschildert hast müsstet ihr das Auto auf Anfordern des Verwalters herausgeben. Um die 10.000,- zurückzubekommen müßt ihr diesen Anspruch beim Verwalter anmelden und würdet dort wohl allenfalls eine kleine Quote an der Gesamtinsolvenzmasse zurückbekommen.
Das was ich hier schreibe ist natürlich alles sehr oberflächlich und ohne Gewähr. Wie gesagt, Details kann nur ein entsprechend qualifizierter Anwalt beurteilen. Und vor allem muss man sich mal den Vertrag genauer anschauen wie das Rechtsverhältnis zwischen dem Autohaus und deinen Eltern gestaltet wurde.
gruss,
altobelli