Beiträge von qwqw

    Das verstehst du nicht: Das kostenlose Telefonieren gilt nur bei Nichtmissbrauch. Wer aber zuviel telefoniert, der muss ja einen Missbrauch betreiben. Und den kann man dann wie gehabt nach AGB auch fristlos kündigen und sperren. Hat o2 doch bei der Genion M Flatrate etc. auch immer gemacht gehabt....

    Re: E-Plus Vertrag zu spät gekündigt ->Vertrag 12 Mte. verlängert ->Tarifwechsel möglich?


    Zitat

    Original geschrieben von IBTU
    oder einfach Hotline anrufen ?


    Dafür soll ja eine Hotline da sein...
    Aber informiere dich nur und schließe ja nichts ab, was man nicht beweisen kann. D.h. erkundige dich nach Tarifen in die du wechseln "könntest", wie hoch die Gebühren des Wechsels und der einzelnen Tarife sind und ob die Vertragslaufzeit erhalten bleibt und sich ja nicht verlängert. Ohne an der Hotline was bindend vertraglich zu ändern (auch nicht so dass die Hotliner im entferntesten es verstehen könnten, dass du ohne neues Handy zwei Jahre mit 120 Euro teurem Base Plus Gold Internet telefonieren möchtest), gehst du dann ins Internet und änderst dort den Tarif, so wie du beraten wurdest. Dort sollten alle Kosten und Laufzeiten nochmal stehen und die sollten mit dem was du im Gespräch "verstanden haben willst" auch übereinstimmen.

    War gestern noch in der Bucht. Es gibt ja immer Anbieter, die damit werben, dass Ihre Handys simlock und netlockfrei sind. Da ist es dann auch egal, ob es ein Callyapacket ist oder ein loop-Packet. In der tat sind solche Angebote aber sehr schnell weg in letzter Zeit. Es gibt wohl nicht mehr soviele günstige Prepaidangebote in den Elektroläden oder die Schnäppchenjagd hat wirklich zugenommen. Vor zwei Jahren habe ich bei Aktionen im Mediamarkt etc. tatsächlich meist nur fremdsprachliche Männer gesehen, die die 5 Euro-Packs nur so in den Wagen gestapelt hatten. Kann mir vorstellen, dass heute sowas doch leichter in Osteuropa zu verkaufen ist in einem Handyladen in XY. Wahrscheinlich gibt es daher bei Saturn und Co. auch nicht mehr so günstige Packs, weil selbst der Simlock heute in Europa kein Problem mehr darstellt.


    Und eigentlich habe ich auch Verständnis dafür, wenn z.B. es in Polen das richtige Iphone 3GS als Prepaidpaket für 240 Euro gäbe, würde ich sicher auch mal kurz rüberfahren... ;)

    Natürlich waren Verpflichtungen dran, es war ein Vertrag und kein richtiges Prepaid und pünktlich sechs Monate später hat klarmobil auch ohne Ankündigung die Administrationsgebühr bei Nichtnutzung eingeführt und bei einigen der Bestandskunden vom Konto entsprechend abgebucht, die von den AGB-Änderungen nichts mitbekommen hatten...

    Stand nicht im Thread Dreierketten würden gehen. Es kann doch nicht so schwer sein, dass drei Leute sich zusammenfinden. Zudem glaube ich kaum, dass Vodafone wirklich die Tage der Bestellung beim online-Händler ausfindig macht. Warum sollte die Post bei dem einen nicht länger dauern und der Vertrag beim andern von Vodafone später geschaltet worden sein?
    Am sichersten ist es doch, sich vor dem Abschluss des Angebots sich zu einer Dreiergruppe zu vereinigen...

    Ok, ich meinte nur die Anfragen werden eingetragen und beeinflussen den Score etc.
    Das Eintragen eines Kontos ist aber wohl ein Fehler, da wohl zunächst ein Vertrag geschaltet werden sollte, dann aber aufgrund interner Richtlinien von talkline etc. das abgewürgt wurde und das Unternehmen sich halt nicht um den Austrag gekümmert hat.
    Ich dachte es ginge um die Verschlechterung der Kreditwürdigkeit bzw. einen weiteren Mobilfunkvertrag woanders abschließen zu können, weil eine Anfrage erfolgte, aber kein Vertrag zustande kam, was der Score natürlich als Ablehnung der Anfrage werten dürfte...

    Auch abgelehnte Kredite kommen in die Schufa, dazu ist ja gerade das System da, ob man nun dagegen ist oder dafür. Rechtliche Auswege sehe ich nur in einem Widerruf des Vertrages in dem Talkline aufgefordert wird schriftlich zu bestätigen, dass alle Einträge und Datenspeicherungen an Dritte gelöscht wurden und bei Widerruf daher der Kunde so gestellt ist, als wenn kein Vertragsschluss (auch Einverständnis zur Schufa etc.) erfolgt wäre, wie es nach Gesetz und BGH-Urteilen zu sein hat.

    Re: Re: Bild Mobil zahlt kein Restguthaben nach Kündigung oder Portierung aus!


    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Wenn er aber tatsächlich diese Klausel

    unterschrieben hat, dann dürften auch die AGB nichts mehr nützen.
    "Verzichtserklärung" würde dann ausgelegt werden als Verzicht auf die Nummer und Verzicht auf das Restguthaben.


    Falsch, da er einen Anspruch auf Portierung hat und es nur dieses Formular gibt sind alle weiteren rechtswidrigen Klauseln nichtig. Zudem gilt das BGB (Bereicherungsrecht) und eben die BGH-Urteile, die das seit jeher geltende Recht nur nochmal ausgedrückt haben für die Mobilfunkanbieter, dass eben nicht nur Telekom-Telefonzellenkarten nicht verfallen dürfen..
    Und ob er einfach so während des Vertrages die heiligen AGB aushebeln darf, a la ab morgen bezahle ich nichts mehr und telefoniere umsonst, Datum, Unterschrift ;)
    Stand doch mal auf einem Cellway-Vertrag: "Mit dem Antrag verzichte ich auf mein 14 tägiges Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz", dass stand da nicht lange ;)