Ich habe angerufen und der Hotliner meinte, obwohl ich es online angeboten bekam, könnte ich das Pack nicht buchen. Es ergaben sich ja auch ohnehin keinerlei Vorteile für mich, hätte nämlich nach Ersatzrabatten fragen wollen für größere Datenpackete oder was man überhaupt an mehr Service bekommen könnte, wenn man weder o2handy hat, noch DSL, und bereits ein großes Datenpacket und kostenlose, schnelle und kompetente Hotline hat und keine Klingeltondownloads braucht...
Beiträge von qwqw
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Genau:
"Alle Kunden die das O2 Premium-Service-Pack gebucht haben, können zu allen O2 Mobilfunktarifen (außer zum O2 Active Data und den Prepaid Tarifen) das Internet-Pack-M für 7,50 €/Monat aufbuchen. Das Internet-Pack-M gilt nur für paketvermittelte Datennutzung innerhalb Deutschlands, nicht bei Sprachdiensten, Videotelefonie, VoIP-Nutzung und Peer-to-Peer Verkehren. Die Weiterveräußerung, unentgeltliche Überlassung des Dienstes an Dritte und Nutzung zum Betrieb kommerzieller Dienste sind unzulässig. Ab einer Datennutzung von über 200 MB pro Abrechnungsmonat steht nur noch GPRS-Bandbreite zur Verfügung. O2 behält sich vor, nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen. Mehrfachbuchungen nicht möglich. Mindestlaufzeit 3 Monate, beiderseitige Kündigungsfrist 30 Tage. Buchbar über die Premium-Hotline 0179 44 44 333.10302406"Die letzten Ziffern sind weisse Ziffern auf weissem Grund. Damit keiner behauptet es stände nicht in den Fussnoten. Steht es schon, nur eben weiss auf weiss . Nun wissen wir endlich, wie und wo o2 die Nebenleistungen definiert hatte

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Besonders toll wird es wenn im Warenkorb und der Kasse noch 33 Euro angegeben werden und nach notwendigen Eingeben aller Daten auf den folgenden Seiten schließlich auf der letzten Zahlseite dann plötzlich 77 Euro bezahlt werden sollen, weil Dell während der Bestellung die Preise ändert (und das Angebot beendet) :mad:
Ich glaube bei Dell würde ich keinen Computer kaufen. Die bekommen ja noch nicht einmal eine simple Bestellung hin. -
Re: Case closed
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von The Muppet
Die freundliche Dame, die nicht mit meinem Fall vertraut war, überflog mein Schreiben und ich fasste noch einmal mein Problem zusammen. Sie hielt daraufhin Rücksprache mit der "Fachabteilung" und rief nach 15 Minuten wieder an. Die erste Antwort: Man müsse leider an den €75 festhalten, weil das eben die Regelung in solchen Fällen sei.
Ich zeigte mich daraufhin enttäuscht von o2, schilderte nochmals meine Ansicht zu der Angelegenheit und wies u.a. auf die Aussage meines befreundeten Anwalts hin, der meine Ansicht bzgl. einer "Kündigung zum" teilen würde. Die Dame meinte dann, dass man da in meinem Fall "vielleicht doch noch etwas machen könnte" (o.ä.) und verwies mich kurz in die Warteschleife.
Kurze Zeit später sagte sie mir, dass man mir ausnahmsweise "aus Kulanz" (auf diesen Wortlaut wurde ausdrücklich Wert gelegt) den kompletten Betrag gutschreiben würde. Ich zeigte mich erleichtert und bedankte mich natürlich.
Gruß,
The Muppet
Also hat bei o2 sich niemals überhaupt ein Jurist oder gar jemand wirklich Verantwortlicher darum explizit gekümmert. Innerhalb eines Telefongesprächs wurde nach erneuter Rücksprache innerhalb von ein paar Minuten der "Rechnungsabteilung" auf die 75 Euro verzichtet.
Und damit war das ganz juristisch Exakte eher nicht ganz so wesentlich.
Und man sollte auch den Eindruck vermeiden, das wäre ja alles immer ganz klar nur weil man eine juristische Floskel kennt.Wenn ein Vertrag von einem Monat Laufzeit vereinbart wurde, hat man dann Anspruch auf Leistung für einen Monat und einen Tag? Und wenn Otto ein Macbook für 50 Euro online verkauft, hat man dann auch einen Anspruch darauf?
Reicht nur, dass o2 was bestätigte oder muss man dass auch beweisen (was man glaubt am Bildschirm gelesen zu haben?). Und selbst wenn o2 fälschlicherweise AGB-widrig online wieder einen Fehler macht bzgl. des Kündbarkeitsdatums, hat man dann die Leistung nicht für einen Monat (bzw. monatlicher Verlängerung dieses Monats) gebucht und oder einen Tag länger? Und natürlich könnte man sich auf auf die Sichtweise stellen, dass das Pack ja auch mitten am Tag gebucht wurde und dann gff. auch exakt nach einem Monat während des Tages abgeschaltet werden könnte. Denn wenn ich eine Option abends buche und bekomme kurz später die Bestätigung per Sms, werden alle Gespräche, die ich vorher am Tag tätigte ja auch nicht innerhalb des später erst bestellten und aktivierten Packs berechnet.
Also sollte man es sich nicht zu einfach machen und es waren schon mehr als ein wichtiger Punkt zur Hilfe im Thread zur Lösung des Problems. Manchmal ist der Hinweis, einfach freundlich nachzufragen auch bereits die Lösung, auch wenn der Anbieter im Recht ist.
In der Tat gibt o2 viele Gutschriften nicht, obgleich der Kunde ein Recht darauf hätte, weil einfach was falsch bei o2 gemacht wurde. Andererseits gibt es aber auch viele Fälle (von mir eingenommen), wo doch kleinere oder größere Gutschriften (laut Forum) sofort gegeben wurden ohne wirkliche rechtliche Verantwortung - in Fällen wo auch ich mir denke, eigentlich hätte o2 da recht gehabt (was man auch mal erwähnen sollte, auch wenn die Nichterstattung bei den anderen Fällen damit nicht korrekter wird)Wollte halt nur was gegen die "alles einfach-Philosophie" schreiben. So ist die Welt meist nicht. o2 klagt auch bei Pfennigaufrundungen bis zum EuGH ...
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Zitat
Original geschrieben von StevenWort
Viel spannender wäre doch die Frage, wurde der 31ste überhaupt noch Berechnet (Pack-Grundgebühr) oder hat o2 sogar ein paar Stunden "spendiert"?So kenne ich es nämlich von Loop eher.
Die gleichzeitig zum 31. bestätigte Kündigung des Mobilfunkvertrages hatte zur Folge dass der 31. noch berechnet wurde, falls du das wissen wolltest. Es vielen sogar nach Rechnungssystem noch 1500 Euro an Nutzungsgebühren an, was nicht passiert wäre, wenn er im Laufe des 31.ten -gleichzeitig mit der gekündigten Option- abgeschaltet worden wäre.
Lassen wir ihn in Frieden ruhen... -
Von o2 habe ich noch nie ein Rechnungsprüfprotokoll bekommen, weil deren System ja immer ganz korrekt abrechnet :D, wie zwei Techniker beim jährlichem Kurzbesuch immer wieder feststellen. Selbst Eplus lässt lieber sonderkündigen als bei Falschabrechnung noch einen Prüfbericht zu anzufertigen...
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Interessant zu erfahren, dass t-mobile eine 300 Euro-Grenze sich ausgedacht hat.
Fehlt nur noch Vodafone, wie schnell die wohl dabei von t-mobile kopieren? -
Eigentlich kann bei sachgemäßen Test des Gerätes gar kein Wertverlust im Rahmen des Widerrufrechts entstehen. Besser wäre es natürlich die Rechnung noch nicht oder nur per Lastschrift gezahlt zu haben für den Fall der Fälle...
Man kann an den Adressaten aus der Widerrufsbelehrung den Widerruf (per Einwurfeinschreiben) auch ohne Angabe vom Gründen durchführen. Dass sollte man ggf. auch mal machen, ("Hiermit widerrufe ich...Unterschrift), wenn man nicht nächste Woche ein Ersatzhandy geschickt bekommen will oder der Händler die genannten Gründe anderweitig auszubessern versucht...
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Vergiss nicht bei dem unterschriebenem Einwurfeinschreiben der Rechnung um den überhöhten Betrag explizit zu widersprechen und dir die Möglichkeit offenzuhalten, den Vertrag zur Partnerkarte wegen Irrtums anzufechten.
Es ist zwar nicht die feine englische Art, wenn Eplus nicht einlenkt, nach spätestens 6 Wochen nach Kontorechnungsschluss deiner Bank wirklich das widersprochene Geld zurück buchen zulassen, aber im Falle späterer Mobilkartensperrungen etc. müsste Eplus vor Gericht beweisen, welche Konditionen am Telefon abgesprochen waren und dass du die AGB (und Preislisten) erhalten hast. Dass auf einmal nur Festnetz angerufen wurde und im ersten Monat solch hohe Rechnung entsteht, kann schon als Hinweis auf fehlende oder falsche Beratung gelten...(auch wenn die Mutter plötzlich ins Krankenhaus musste und leider den uralten Vodafonetarif, mit dem sie 1,03 EUR/min ins Festnetz bezahlt nicht mehr auftreiben konnte)
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" FLat inkl 450€ Auszahlung mit Stick ohne Netbook, mit dem Junge Leute Rabatt (welcher mir zugesichert wurde)"
und das war wohl der Vertrag. Zumindest der Händlervertrag ist damit hinfällig und damit natürlich auch der zum einheitlichen Rechtsgeschäft verbundene Mobilfunkvertrag....