Beiträge von qwqw

    Re: Re: 5 GB für 40 Euro in 3likehome-Ländern bei mobilcom-debitel


    Zitat

    Original geschrieben von ChinaMobile

    Die Webseite ist auf Englisch ;) In Hongkong sind im Mobilfunkbereich eigentlich keine Kenntnisse der chinesischen Sprache erforderlich, da Manuals und Support meistens in Chinesisch und Englisch vorhanden sind.


    Andy :)


    Ich wollte ja nur sagen, falls z.B. jemand bei der Angabe der 'code fiscale' (notwendige italienische Steuernummer) beim Prepaidkartenkauf in Italien Probleme hat...
    Natürlich gibt es die Angebote in den besagten Ländern günstiger (54 Euro für Stick+Karte in Österreich, und seit mehreren Jahren auch immer wieder als Einzelsim in online-Auktionshäusern)

    Hallo,
    laut teltarif ist 3likehome jetzt nach Jahren auch direkt in Deutschland über eine Koorperation von mobilcom-debitel mit 3 (drei.at) erhältlich


    http://www.teltarif.de/mobilco…ming-umts/news/35418.html


    Gilt allerdings im Verbund mit einem HSPDA-Stick, der 79 Euro kostet und nur in den3likehome-Ländern:
    Österreich, Italien, Schweden, Dänemark, Großbritannien, (Australien?), Irland
    (und Hongkong?)
    In England und Österreich habe ich den Stick schon selber günstiger gesehen mit ähnlichem Tarif.
    Nur in Schweden und Italien gab es letztes Jahr noch nicht soviele Gigabytes (als ich da war, kann sich aber auch schon geändert haben), sodass es sich lohnte, einen aus Österreich zu nehmen. Nun kann man vor der Abreise noch den Stick und die Karte bei mobilcom-debitel holen, falls man des kein Chinesisch in Hongkong versteht.....


    PS: Die österreichische(?) Karte geht sicherlich auch für kostenlose eingehende Gespräche. Inwieweit sich die Preise für abgehende Sprachverbindungen vom 3ReloadXL-Tarif (Österreich: ab 0 cent/min; USA,Deutschland: ab 2,5 cent/min ?) unterscheiden weiss ich nicht.
    Fazit: Für ausgehende Anrufe könnte es günstiger werden wie in den Standardtarife der deutschen Konkurrenten (und eingehend kostenlos).


    Kann man wirklich von der Original-Karte für 2,5 cent/min nach Deutschland anrufen aus Großbritannien oder Hongkong, wenn man das 4 Euro-Internationalpacket bucht? Und kostenlos skypen oder "messengen" aus Australien oder Italien wenn man 20 Euro nachlädt?
    Geht das dann alles auch bei der mobilcom-Karte?
    Fragen über Fragen....

    Bei mediamarkt gibt es einen 100 Euro-Gutschein.
    Allerdings hatte Alice bei meinem Gutschein, eingeworfen, dass ich erstens ja schon letztes Jahr Kunde gewesen sei, dass ich den Vertrag gar nicht im Mediamarkt abgeschlossen hätte, dass ich auf Anruf von Alice -während ich auf einer Konferenz im Ausland war- gesagt hätte, ich wolle zwar Alice, aber den Gutschein nicht
    und weitere sehr lustige Sachen, die nicht stimmten nur um den Gutschein nicht zu geben....


    Also man muss sich schon sich bis 6 Monate die Rückbuchungsmöglichkeit freihalten eh man auf großen Druck ggf. doch noch den versprochenen Gutschein bekommt.


    Ich denke es ist bereits alles für o2 in bestimmten Fussnoten geregelt und wenn nicht ist es bestimmt aus den heiligen AGB herauszulesen ;) .Und da o2 davon ausgeht, dass alle Kunden die Fussnoten auswendig gelernt haben müssen, ist es nur gerecht, dass der Kunde, der dies nicht gemacht hat, zahlen muss, wenn er sich nicht als o2-Kunde würdig erweist. ;)


    Es reicht aber auch zu zeigen, dass o2 immer bei allen Kunden die Packs erst zum ersten Tag nach Monatsfrist online kündigen lässt, muppet braucht also nicht unbedingt beweisen, dass dies bei ihm der Fall war.

    1.) Kommt auf den Vertrag an. Bei logitel gab es letztes Jahr einen wo 20 Euro lebenlang für die DSL-Flat war. Es kann bei anderen Händlern aber auch gut eine Rabattierung um 5 oder 10 Euro/Monat für 12 oder 24 Monate sein, die am13. oder 25. Monat eben nicht mehr da ist. Wie hoch ist denn der aktuelle o2-DSL-Preis auf der o2-Internetseite? Auf alle Fälle wird man nach der Mindestvertragslaufzeit dahin wechseln können.


    2.) Nach der Mindesvertragslaufzeit von 24 Monaten ggf. einige Monate früher kann man in den o2o wechseln (der immer ohne Handy ist).


    3.) Ja, und selbst bei einer Taktungsänderung könnte die Option wegfallen.


    Bedenke, dass in Deutschland die Verbraucher durch Verbraucherschutzgesetze stärker geschützt sind als wenn es nur einen Vertrag zwischen zwei Parteien gäbe.
    Alle Missverständnisse, die sich ergeben aus den AGB sind daher eher zugunsten des Verbrauchers auszulegen. Das ist die Natur der Fehler, dass sie ja falsch und fehlerhaft sind. Und drei User sind aus verschiedenen Foren unterschiedlicher Orte.
    Ich finde es nicht bedenklich wenn man Fehler macht, auch nicht wenn man sie nicht einsieht ;) . Aber wie man mit gemachten Fehlern umgeht, kann man ggf. noch ein wenig verbessern. Ich habe mehr Mitleid mit den armen untersten Hotlinern, die manche undurchdachten Anweisungen und Direktiven dem Kunden aufbürden müssen. Es gibt keine bösen Institutionen oder Gesetze oder Ordnungen, sondern es sind die Menschen die Ordnungen und Institutionen erschaffen, anwenden oder verändern bzw. eben nicht. Nun habe ich als Mobilfunkkunde auch eine Rechtschutzversicherung wie es sich anscheinend gehört und so würde ich bei fehlerhaften Internetberechnungen von losen Simkarten auch den mir zustehenden technischen Prüfbericht nach dem Rechnungswiderspruch bekommen ;) . Derzeit sind die Preise aber auch zugegebenermaßen trotz allem allgemein gefallen im Datenbereich.

    Im Prinzip finde ich 75 Euro hier sogar angemessen. Der Teilnehmer hat sich halt nicht, wie jeder o2-Kunde es müsste, sich alle Fussnoten wirklich genau genug angesehen und seine Packlaufzeit nicht zwei Jahre lang monatlich überprüft. Das Lehrgeld des Anbieters erscheint angemessen. Allerdings auf keinem Fall als Gnadenerlass, mit dem Argument es stünden o2 ja eigentlich 1500 Euro zu und sie sind ja so kulant.., das die mit der Abrechnung überhaupt nicht zuständigen Hotliner an der normalen Telefonhotline sogar bis an die Grenze Ihrer Gutschriftenermächtigung gehen (die offensichtlich vom Streitwert abhängt). Die Kulanz endet bei o2 dann bei zuvielen Fehlern äh Kulanzen in einer 'Gutschriftensperre' für den Kunden und ab der werden alle Fehler von o2 für den Kunden teuer (z.B. Frei-MMS bepreist ohne Rückerstattung).
    Eigentlich hätte bei mehr als dem 20-50fachen des normalen monatlichen Verbrauches schon eine Sperre eintreten müssen, allein um auch o2 zu schützen bei Handydiebstahl etc. Stattdessen stellt man Lastkraftfahrern Rechnungen von über 60000 Euro aus....


    Vor allem hat der Threadersteller bei seinen online-Änderungen die Seiten nicht gespeichert. Ein wahrlich grober Fehler für o2-Nutzer. Hätte ich das nicht gemacht wären mir schon mehrere Hundert Euro flöten gegangen, weil auf einmal der Preis geändert wurde oder man eigentlich gar nichts geändert oder gebucht hätte und die Sms auf dem Handy konnte laut Hotline ja gar nicht echt sein, denn ich hätte ja keine bekommen können, denn ich hätte ja online gar nicht die Option gebucht...
    Selbst bei der Bestellung hätte ich ohne Screenshots noch Anschlusspreise zahlen müssen...


    Hätte er die Seiten gespeichert, und könnte er beweisen, dass dort stand "kündbar zum 31.7." hätte er natürlich nichts bezahlen müssen. Wie gesagt hat o2 ja auch von sich aus meinem am 16.3. geschalteten Vertrag 'zum 15.3.' in der Kündigungsbestätigung gekündigt. Ich glaube sie werden auch für den 15.3. noch Grundgebühr verlangen.
    Übrigens wo war jetzt noch der Schaden für o2 ob die Daten nun im Pack gewesen wären oder nicht? Müssen sie an Dritte wirklich mehr bezahlen wenn das Internetpack gebucht ist oder wenn nicht? Das 1500fache?

    Natürlich kündigen nicht 99,99% der Kunden Ihre Packs gleichzeitig zum bereits vorher gekündigten Vertrag. Aber 99,99% der Kunden haben sicherlich auch nicht den Zugangspunkt zwischen den Surfstunden gewechselt und durften sich über abgerechnete Internetverbindungen der bereits aus dem Handy genommenen Simkarten freuen. Aber drei waren es mindestens laut den Foren im Netz ;) . Ach ja und weil ja das Rechnungssystem durch einmalige jährliche Kontrolle von Rechnungsprüfern überprüft wird, haben die Kunden auch kein Recht auf die ihnen (nach TKV) zustehenden Prüfprotokolle. Zu 99,99% hat o2 ja auch immer korrekt abgerechnet..... :rolleyes:

    Da aber eine Einzugsermächtigung vorliegt (sofern man sie nicht in der Kündigung gleich zum Kündigungsdatum mit widerrufen hat), gilt hier die Sechswochenfrist ab Zugang der Rechnungsstellung deiner Bank. Nur wo kein Lastschriftauftrag vorliegt und es nicht nur um die Höhe geht, kann man das Geld theoretisch unbegrenzt zurückbuchen lassen.


    Ich habe kündige ja immer zum "frühstmöglichen Zeitpunkt".
    Aber dass ich ab 16.3. bezahle (samt an diesem Tag angefallenen Anschlusspreis) und auf der Kündigungsbestätigung von o2 steht, man werde den Vertrag zum 15.3. kündigen, finde ich ja klasse, wenn der 15.3. dann nicht mehr dazugehören soll.
    :D