Da aber eine Einzugsermächtigung vorliegt (sofern man sie nicht in der Kündigung gleich zum Kündigungsdatum mit widerrufen hat), gilt hier die Sechswochenfrist ab Zugang der Rechnungsstellung deiner Bank. Nur wo kein Lastschriftauftrag vorliegt und es nicht nur um die Höhe geht, kann man das Geld theoretisch unbegrenzt zurückbuchen lassen.
Ich habe kündige ja immer zum "frühstmöglichen Zeitpunkt".
Aber dass ich ab 16.3. bezahle (samt an diesem Tag angefallenen Anschlusspreis) und auf der Kündigungsbestätigung von o2 steht, man werde den Vertrag zum 15.3. kündigen, finde ich ja klasse, wenn der 15.3. dann nicht mehr dazugehören soll.
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