Beiträge von qwqw

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    Original geschrieben von Jimmythebob
    Das einzige was mich reizt sind selbsternannte Hobbyjuristen, die durch ihr gefährliches Halbwissen die Leute verunsichern und dazu noch fragwürdige Tipps abgeben. Ich weiß nicht wie du darauf kommst, dass man generell "davon ausgehen kann, dass Verbraucher besonders geschützt werden" oder dass man gar nur die marktüblichen Preise zu zahlen habe. Beides ist nicht der Fall.
    Wie gesagt, schön ist das ganze nicht, aber überlass die Anwendung der Gesetze doch bitte den Leuten, die etwas davon verstehen.
    Und jetzt BTT.


    Die sitzen ja bei der Rechtschutzversicherung oder bei den Verbraucherzentralen. Ich sage nicht, dass man nicht auf die Preislisten und AGB achten solle, sondern nur, dass wenn man mal was nicht beachtet hat, nicht mit mehr als dem dreifachen Preis der marktueblichen Gebuehr zu rechnen hat. Im vorliegenden Tarif waere der normale Minutenpreis ins Festnetz 3 cent/min aus der Homezone gewesen, zur 032 Nummer war es nun mehr als das 16fache. Ob der "normale, durchschnittliche Kunde" hier diesen Preis erwarten konnte, wird sicherlich ein Richter klaeren koennen. Durch Verbraucherschutzgesetze sind aber in der Tat Verbraucher in Deutschland staerker geschuetzt als wenn es nur ein Vertrag zwischen zwei Privatpersonen mit AGB und Preislisten geben wuerde, wie man an zahlreichen Urteilen sehen kann.
    Selbst der BGH urteilt manchmal anders als sonst, wenn es die alte Rentnerin mit ihrem Sparguthaben betrifft.:-) Ich sage mal, bei der 0180-Preiserhoehung nach Anrufen zu diesen Nummern war ich skeptischer, aber selbst da haben die Richter hier in Berlin und letztlich auch in Muenchen erstaunlicherweise fast alle Argumente von o2 abgelehnt, von "Nebenleistung" bis hin zum Fehlen eines wichtigen Grundes durch Preiserhoehung. Ich mag es auch nicht gerne, wenn den unkundigen Leuten ohne Warnung unverhaeltnismaessig viel Geld aus den Taschen gezogen wird. Vielleicht muesste o2 ja auch die erhoehten Kosten, die Sie gegenueber anderen Anbietern haben, welche die 032-Anrufe zum Festnetzpreis anbieten, auch in einem Gerichtsverfahren darlegen, um die Abrechnung nach Sittlichkeit und Treu und Glauben zu begruenden. Die Verbraucherzentralen haben ja bereits viele AGB der Anbieter abgemahnt. Es standen also ganz viele Punkte drin die rechtswidrig und daher ungueltig waren. Das heißt alleiniges Pochen auf, "das steht so in in AGB" ist nicht immer angezeigt.
    Aber nun BTT.

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    Original geschrieben von Jimmythebob
    Und woher hast du diese juristische Weisheit? Die Tarifliste ist Vertragsbestandteil und daher ist diese maßgeblich und nicht irgendwelche angeblichen "Marktüblichkeiten". Eine Obergrenze könnte höchstens durch die Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) herbeigeführt werden, davon sind wir hier aber meilenweit entfernt.


    Schon so gereizt?
    Hier gibt es keine Rechtsberatung. Man kann aber davon ausgehen, dass Verbraucher hier besonders geschuetzt sind und wie in aehnlichen Faellen nicht einmal sich die Preislisten anzusehen brauchen. Wenn fuer eine Nummer (wo es speziell im Festnetz auch keine so erhoehte Abrechnung gibt) ein bis zum 6fachen Unterschied der Bepreisung gibt, ist die Sache meist schon gegessen. Hinzu kommt, dass Richter den Verbrauchern auch noch zusaetzlichen Schutz gewaehren, a la Bauarbeiter X, der keine Ahnung von Telefonie hat oder Frisoerin Y, die was wichtigeres zu tun hat als die 20seitigen Fussnoten der AGB zwischen Satellitendienste und Cellbroadcast durchzustudieren, koennen zwischen den Vorwahlen 030, 031, 032 oder 033 durchaus nicht gleich die Nummer erkennen, welche je nach Anbieter eine Sondernummer darstellen koennte, die in den Preislisten zu suchen ist (oder eben nicht, weil es bei einigen Anbietern ja keine Sondernummer ist), und bei o2 im Gegensatz zur kostenfrei in der Festnetzflatrate enthaltenen Nummern bereits 49 cent/min zusaetzlich kosten soll und schon im Bereich von zustimmungsbeduerftigen (und ggf. preisansagepflichtigen) 0180 oder 09003-Nummern kommt.....
    Mein Rat: o2 sollte da nicht zu weit den Mund aufmachen und die einmaligen 30 Euro (wo der erhoehte Preis dem Kunden noch nicht bekannt war)ueber Kulanzgutschriften regeln, bevor sich die eine oder andere Verbraucherzentrale darauf stuerzt.


    PS: Auch die Bepreisung der Eplushotline ist unschoen. Aber nicht so kritisch...

    Man koennte natuerlich seine Rechtschutzversicherung drauf ansetzen. Denn der Verbraucher muss nicht alle Preise im Kopf haben, sondern braucht nur vom Marktueblichen auszugehen . Und wenn man vorher nur mit solomo oder der Telekom telefoniert hat, ist mehr als das sechsfache des Preises vielleicht nicht ganz marktueblich...

    Hat ueberhaupt seit der Einfuehrung eines Halbfinales 2004 mal ein Land gesiegt, das sein Lied den Abzustimmenden nicht auch schon bereits im Halbfinale vorgefuehrt hat?
    So lassen sich Melodien und Kuenstler auch besser merken. Ich denke, dass es weiterhin schwierig wird fuer Frankreich, England oder Deutschland ohne Aenderung des Reglements ueberhaupt noch einmal Sieger in den naechsten Jahren zu werden, wenn alle Songs immer aehnlicher werden...

    Hallo,


    entweder bekommt man heute die Stoerungen schneller mit oder sind die Netze tatsaechlich anfaelliger geworden bei den Personalsparmassnahmen der Netzbetreiber? Jetzt hat es auch o2 erwischt fuer Kunden im Ausland. Und wieder konnten einige telefonieren andere nicht.
    Also muss man selbst im Ausland eine Zweitkarte mithaben, da die deutschen Netzbetreiber scheinbar immer oefter Probleme mit der Versorgung haben.

    Quelle: teltarif.de

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    Original geschrieben von polli
    imho ging es bei Mobilcom immer um die explizite Aufforderung zur Bereitstellung der Dienstleistung - dies verhindert laut BGB das der Kunde vom Vertrag zurücktreten kann.


    Diese explizite Aufforderung die Dienstleistung zu erbringen machte der Kunde automatisch durch die Unterschrift des Vertrages: bitte erbringen Sie die Dienstleistung ab sofort o.ä.


    Diese Klausel hatte schon der BGH damals bei Cellway als unwirksam erklaert. Und ich glaube mobilcom, wollte es im letzten Jahr nochmal von einem anderen Richter gesagt bekommen. Aendert aber nichts daran, dass diese Klausel sowieso schon immer ungueltig war.(Untergraebt ja auch den Sinn des Widerrufsrechts von Haustuergeschaeften oder Fernabsatzgeschaeften, wenn der Kunde im Vertrag gleich unterschreiben muss, auf das Widerrufsrecht zu verzichten.)

    Dass das Widerrufsrecht durch eine kurzen Anruf nicht erlischt, war bereits seit Jahren staendige Rechtssprechung (m.M. z.B. OLG beim Postbotenfall, welches keinen Grund sah, wieso durch das Benutzen der Simkarte das Widerrufsrecht erloescht sein sollte). Entsprechend konnte man bei t-mobile oder Vodafone bisher auch noch nach kurzem Test widerrufen bei Fernabsatzvertraegen. Dass es bei mobilcom oder 1&1 anders gehandhabt wird, ist ja kaum verwunderlich...


    und mit aktuellem 7,5 cent Prepaidangebot? :D


    Wenn man mit simyo 295 Minuten telefonieren muss, damit 5sation günstiger wird, und mit maxxim 280 Minuten, müsste ja z.B. discotel ja schon bei noch weniger Minuten von 5sation überholt werden. Sinken die Preise weiter im Prepaidbereich z.B. auf 4 cent/min, lohnt sich 5 sation nach der Rechnung dann schon ab er ersten Minute :D

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    Original geschrieben von Telefonman24
    was ist den so schlimm an Drillisch ?


    Nun, dass man auch das Kartenpfand zahlen soll, wenn man einen Vertrag hatte wo er gar nicht vorkam ;) .
    Benutze doch mal die Suche. Da wirst du von nicht eingehaltenden Preislisten und erhöhten Grundgebühren auf den Rechnungen bis unaufgeforderter Zubuchung kostenpflichtiger (neuer) Optionen schon fündig.
    Meine Rechnungen damals waren zwar korrekt, aber nach Victorvox falsch und man könne ja nicht extra das ganze Rechnungssystem umstellen (damit der Kunde eine korrekte Rechnung bekommen kann, auf der das vom Konto einzuziehende Geld korrekt angegeben ist. Eine korrekte Rechnung braucht der Kunde auch nicht zu erwarten.) Ich sollte schließlich meiner (für mich) korrekten, also (nach Victorvox) ja unkorrekten Rechnung widersprechen, damit Victorvox dann weniger Geld vom Konto abziehen könnte, sofern ich wirklich Recht hätte...


    Aber wer nur telefoniert, kann auch Glück haben. Er sollte sich als Bestandskunde über spätere dann auch für ihn geltende neue Gebühren wie Nichttelefonieradministrationsgebühr oder erhöhtes Kartenpfand etc. nicht zu sehr ärgern.
    Es sollte nicht verwundern, dass glaube ich, gerade ein Anbieter der Drillischgruppe noch vor Gericht angab, es sei zwar ein Brief angekommen, aber ohne Kündigung. Der Brief sei einfach leer gewesen und damit der Vertrag ungekündigt geblieben....