Bei o2 trat es schon jahrelang auf, wenn man auf eine Genionfestnetznummer oder auf die Mobilfunknummer anruft, waehrend sich das Handy in der Homezone befindet.
Beiträge von qwqw
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Original geschrieben von thomas1250
Habe heute gesehen, dass ich diesen auch in meiner Tarifwechselliste drin habe. Kann dazu einer etwas über die Konditionen sagen? Kann dazu nix finden!Wie ist das bei Debitel. Wenn ich in einen anderen Tarif wechsel, der Vertrag aber schon gekündigt ist, muss ich dann erneut kündigen?
Ändert sich an der Mindestlaufzeit etwas?
Wird nach 6 Monaten (Tarifwechselsperre) eingepflegt, damit man pro forma auch in einen niedrigeren Tarif wechseln kann (z.B. von Vario S), wahrscheinlich damit keiner denen die Tarifbroschüre um die Ohren haut.
Da die Wechselkosten jedoch 25 Euro betragen (online, sonst 30 Euro) und die GG nur um 2,50 Euro sinkt, bei gleichzeitigem Sinken der Inklusiveinheiten um 40 Prozent (z.B. ggü. Vario S mit 15 Euro GG), lohnen sich andere Tarifwechsel (auch nach oben) je nach Telefonieverhalten wohl mehr.
Dass man dazu nichts finden kann, sollte dich als debitel-Kunde nicht weiter beunruhigen (steht ja auch nichts in der Preisliste und die Hotline kennt den Tarif leider auch nicht
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Dass die Terminierungsentgelte gesenkt werden hat ja Herr Kurth laut teltarif-Meldung ebenfalls bestaetigt. Da man bei der BNetzA aber noch nicht, weiss, ob die Entgelte mit einem Mal (und damit deutllicher) oder aber in mehreren Schritten bis zur naechsten Terminierungssenkungsaktion gesenkt werden koennen, kann sicher noch keiner ueber das Ausmass auf die Tarife Bescheid wissen. Es wird jedenfalls billiger, zumindest fuer die Nicht-o2-Kunden....
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Es war aber wirklich leichtsinning gerade nur der bildmobil-Karte ins Ausland zu fahren. Bildmobil bietet von vornherein nicht soviel Roaminglaender an (z.B. Kanada oder Marroko wirst du auf der Liste nicht finden) und bildmobil ist nicht Callyalike wie Edekamobil oder smobil, wo quasi Callyaroaming uebernommen wird. Bildmobil muss mit jedem einzelnen Provider einzeln (oder mit Vodafone) Roamingabkommen schließen. Mit diesem Wissen haette man sich mindestens eine Callya noch mitgenommen, allein des guenstigen Reiseversprechens wegen (1/15?). Ich war auch mit bildmobil in England letzten Sommer, hatte meines Wissens keine Probleme mit der Karte (sonst haette ich das hier schon beschrieben). Vielleicht sollte sich deine Frau manuell ins britische Vodafonenetz einbuchen und es klappt dann?
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Ja bei o2-Verträgen war es schon immer möglich...
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Bei Callya auch, wenn man im Shop mit beiden Vertragspartnern da ist.
Und bei bildmobil, die über ein Jahr lang nicht mal wussten, wie sie die Ersatzkarte aus der Preisliste besorgen sollen und wo eine Ummeldung auf einen anderen Nutzer sowieso nicht geht, hätte ich da auch meine Zweifel. Hier o2-Ablegerverträge mit Vodafoneablegerprepaid zu vergleichen hat schon was von Äpfeln mit Birnen...Wenn man also nicht auf die Senkung der Terminierungsentgelte warten kann, kann aber problemlos die Vodafoneprepaidkarte umgemeldet werden und dann die umgemeldete Callyakartennummer auf eine bildmobil-Karte portiert werden...
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Erhalte heute folgende Sms: "Wenn Sie weiterhin einen der folgenden Dienste wie E-Mail, Adressbuch,Telefonbuchsicherung, Web-SMS, mobile Benachrichtigung nutzen und sich 100 Frei-Web2SMS im laufenden Monat sichern möchten, klicken Sie bitte hier http://email.o2online.de"
Natuerlich funktioniert der Link wiedermal nicht, da meine Nummer beim Einloggen nicht erkannt wird. Logge ich mich per Hand ein, komme ich in das CC, wo weiter nichts steht. Ich koennte email-direkt aktivieren oder die Benachrichtigung pausieren lassen. Manchmal steht da "inklusive" bei den Optionen dahinter (z.B. Emails in voller Laenge aufs Handy), manchmal "kostenlos".
Was hat sich o2 nach Abschaltung der kostenlosen Benachrichtigungs-SMS im S&E-Pack, nach Abschaltung der 5 kostenlosen Benachrichtigungen im Geniontarif, nach Umstellung in das CC-Center (infolge ich einen Monat lang gar keine Email-Benachrichtigung erhalten konnte), denn nun wieder Feines -wohl Kostenpflichtiges - ausgedacht, ohne dazu naehere Angaben zu machen (wie Preise)?
Warum bekomme ich so eine Sms? Wird jetzt die Email-Benachrichtigung einfach so wieder zum vierten Mal abgestellt ? Kann ich dann gar keine Email mehr nutzen? Was soll ich denn im CommCenter denn nun druecken oder nicht druecken um alles so beizubehalten wie es war?
Was ist der Sinn der Sms?
Es wuerde mich bei o2 wirklich nicht mehr wundern, wenn sie auch das CommCenter jetzt wieder ploetzlich einstellen...
Danke fuer die Hilfe -
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Original geschrieben von Jochen
Ich wusste, daß solche Reaktionen kommen werden. Beim Thema Geld etc. ist der Mensch empfindlich und will manchmal Tatsachen einfach nicht sehen.Ich habe selbst bereits im Billing-Support gearbeitet und kenne die Thematik daher. "Wir" hatten dem Kunden versehentlich eine Summe vom Konto abgezogen, worauf hin er (er ist hier allgemein gesprochen) - sofort die Einzugsermächtigung entzogen und den Betrag zurückgebucht hat. Dem folgten erbosten Mails und Anrufe der Kunden mit allem Pipapo.
Nächster Ablauf wäre gewesen, dem Kunden die Summe wieder zurück zu buchen. Aber da "wir" das Geld schon wieder hatten, bekam er nun die Summe zuviel gut geschrieben, weswegen er dann bei uns im Soll stand.
Das sah der Kunde dann natürlich erst recht nicht ein.
Da die Einzugsermächtigung weg war und sich der Kunde weigerte, ging es ins Inkasso, irgendwann.Daher sage ich ja: das sind automatische Billingprozesse, die, wenn es dumm läuft, ganz schönen Ärger für alle Parteien bedeuten können.
Hätte man mal die Ruhe bewahrt und wäre besonnen geblieben, hätte man alles ganz easy klären können.
Wenn man besonnen bleibt, wird der Anbieter schon seinen Fehler selbst finden und verbessern.....

Das Problem hierbei ist doch, dass es kein Fehler war, sondern dass normale neue Verhalten der Anbieter. Was früher nur sehr zweifelhafte Unternehmen taten, nämlich im letzten Monat erst den gesamten Monat zu berechnen und dann in einer Folgerechnung einen Minusbetrag auszuweisen, ist auch bei o2 neu. Früher wurde bis zum Kündigungstag berechnet. Ich musste letztes Jahr auch bei o2 anrufen, weill es neu war, dass doch der ganze zukünftige Monat berechnet wurde
, obgleich der Vertrag gekündigt war. Hatte o2 etwa die Kündigung vergessen? Natürlich hat man 80 Tage Zeit zu widersprechen, aber man kann eben auch gleich nach Rechnungserhalt widersprechen. An der Hotline erklärte man mir, dass die Beträge automatisch gutgeschrieben würden in der letzten Rechnung. Deshalb erhielt ich im zweiten Monat nach der Kündigung noch eine Rechnung. Aber sowas kannte ich bisher bei den normalen Netzbetreibern nicht, dass automatisch bei allen Kunden, Dienstleistungen vorberechnet werden, die nicht mehr beauftragt wurden und erfüllt werden können und dann erstin Zukunft wieder "gutgeschrieben" werden. Manchen ist es nicht egal sein,ob 150 Euro vom klammen Konto abgezogen werden oder nicht - auch wenn in einem Monat dann ja wieder eine Gutschrift kommt. Hier geht es schon um die automatische Abrechnung, die nicht korrekt eingestellt ist und wo die Kunden sich auch wehren dürfen, da sie solche Vorberechnung nicht mehr zugestimmt haben (Vertrag beendet).Ich persönlich wehre mich immer gegen die Aussagen von den "bösen Systemen".
Es gibt keine an sich böse Systemen, denen man sich unterwerfen muss ( a la : Es tut mir ja leid, aber so sind nun mal die Strukturen und Regeln...). Sondern die Systeme und Regeln sind von Menschen gemacht und am laufen gehalten und gestützt. Es stehen immer Menschen dahinter die die Regeln oder Abläufe aufgestellt und verändert oder eben nichtverändert haben. Deshalb gibt es auch nicht die böse Verwaltungsvorschrift nach der ja das oder das zu tun ist, sondern auch sowas wurde von Menschen gemacht und unterstützt beabsichtigt oder unbeabsichtigt.... -
Ich habe ja leider nicht immer soviel Zeit, aber wenigstens werden hier im Forum noch die wirklich grundsätzlichen Fragen angetastet.

Es war natürlich rechtmäßig, wenn im Vertrag eine Grundgebühr von 7,50 Euro/Monat sehen und dann immer 7,51 Euro werden, dass Geld zurückbuchen zu lassen und den unbestrittenen Betrag von 7,50 wieder zurückzuzahlen und gegen die vom System automatisch folgenden Mahnungen und Anschlusssperrungen gleich gerichtlich vorzugehen. Leider habe ich wie gesagt nicht soviel Zeit gehabt wie andere hier im Forum, die dass erfolgreich taten.
Dass Problem mit dem automatisierten Systemen ist mir schon vor Jahren aufgefallen, wo ich doch noch eine Onlinrechnung nach Kündigung bekomme, ich ja aber der Nutzung des Portals und anderen Systemen der Firma ja gar nicht mehr zugestimmt habe. Man hätte eigentlich eine Papierrechnung schicken müssen.Eine falsche Buchung kann man immer zurückbuchen lassen ,wenn sie nicht korrekt sind, denn es dürfen jaselbst bei gegebener Lastschrifteneinzugsermächtigung nur immer korrekte Rechnungsbeträge abgebucht werden (und nicht erst mal eine Million und dann machen Sie mal erst einen Widerspruch...). Das ist sonst natürlich für den Anbieter kein Problem: bei Rückbuchung wird gleich fast automatisch der Anschluss gesperrt und weiter Grundgebühr gefordert, aber an Ende des Vertrages ist das eben schlecht für die Betreiber. Ich kann mich noch an die falsche Zahlungsanforderung meines DSL-Anbieters erinnern: Wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen zahlen, stellen wir Ihren Anschluss ab - aber der war ja schon durch die Kündigung einen Monat zuvor abgestellt und das hat mich deshalb gar nicht berührt.
Einen expliziten Entzug der Einzugsermächtigung zum Tag des Kündigungsende rate ich auch an und habe es stets immer gemacht. Zwar berechnet Victorvox auch nach zwei Jahren durch neu gefundene negative Anschlussgebührbefreiung immernoch Geld vom Konto (was sie ja dann auch als Maschinenfehler zugegeben hatten), aber eben rechtswidrig. Ich habe keine Probleme wenn noch Lastschrifteinzug benutzt wird, denn wenn die Rechnung falsch ist kann ich immer zurückbuchen und nur den korrekten Betrag zahlen. Der Vorteil an der Kündigung ist doch auch dass man eben den AGB und damit z.B. der Höhe der Rücklastschriftgebühr nicht mehr zugestimmt hat, weil man ja nicht mehr Kunde ist. Dann müsste man eben alles nach Bereicherungrecht abrechnen.
Es ist bei abzusehendem Portierungswunsch zwar nicht anzuraten, dem Netzbetreiber noch Gelegenheit zum Problememachen zu geben
, aber im Prinzip bin ich voll der Meinung, dass das Recht des Verbrauchers im Vordergrund stehen sollte. Hat man sich von einem Vertrag getrennt sind alle weiteren anfallenden Kosten auf Wunsch eben auch auf seperater Papierrechnung mit Überweisungsvordruck anzufertigen. Der Verbraucher muss nicht die Einsparungen der Unternehmen zahlen (Onlinerechnung, automatischer Lastschrifteinzug), von denen er kein Kunde mehr ist.Im vorliegenden Fall war die Rechnung strittig (weshalb man ja auch in jeder Kündigung die Einzugsermächtigung widerruft zum Kundigungstermin), die Rückbuchung auch notwendig und auch rechtens. Natürlich wird man später nie mehr einen Vertrag bei o2 bekommen, aber das ist eine andere Frage....
Man sollte natürlich noch der Rechnung per Einwurfschreiben widersprechen und auch dem Passus (wird vom Ihrem Bankkonto nr. ... abgebucht) um zu zeigen ,was nicht mehr rechtmäßig war.
Natürlich ist es bei o2 normalerweise so, dass erst vorberechnet wird im Monat nach der Kündigung und dann in der letzten Rechnung einen Monat später wieder mit Negativbeträgen gutgeschrieben wird, aber auf solche Vorleistungsklauseln für offenbar nie zu entrichtenden Dienstleistungen, braucht der Kunde sich nicht einzulassen, erst recht wenn keine Bindung mehr an den AGB des Netzbetreibers und dessen Auslegungen dieser besteht. -
Keine Angst, Base oder Eplus wird auch wie alle anderen Anbieter bei zu vielem Surfen (sei es auch nur übers Handy) von nichtvertragsgemäßer Nutzung ausgehen und dich mit oder ohne voriger Mahnung dann auch schnell abknipsen oder drosseln.... und die werden sich dabei erst gar nicht die Mühe machen, noch Nummern und Daten der Einwahlen etc. sich anzuschauen (dann hätten sie auch gleich den nächsten Datenskandal
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Also einfach mal die Suche benutzen, wurde doch schon zigmal hier erwaehnt und zitiert mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertraegen. Und ein Amtsgericht hat sowieso nichts zu sagen. Aber ein BGH-Urteil schon. Das ist zwar schon ein paar Jahre alt, aber immernoch rechtlich fuer die Auslegung der BGB-Vorschrift bindend. Und wie immer ist es nicht einfach zu finden, da es im Fall eigentlich nicht um das Widerrufsrecht geht, sondern um die rechtliche Stellung des Postboten als Ueberbringer.
Was meint ihr warum selbst auch t-mobile oder Vodafone kurz angeschaltete Karten wieder zuruecknehmen, aus reiner Kundenfreundlichkeit? Sicher ist das bei 1&1 etwas problematischer. Aber nicht jeder kennt sich halt aus mit dem Widerrufsrecht....