Wenn die Rechnung falsch ist, muss man der Rechnung widersprechen und nicht in den nächstbesten Telefonladen laufen. (sagte mal der T-Punkt Mitarbeiter: Für Xtra-Kartenfehler sind wir nicht zuständig, wir sind nur für den Verkauf zuständig....)
Aber bitte, wenn du unbedingt nach deinen schriftlichen Widersprüchen ein Referenzurteil angeben möchtest:
"Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) stellte sich auf seine Seite und erklärte den Vertrag für beendet (2.2 C 307/00). Es sei für den Kunden unzumutbar, das Vertragsverhältnis fortzusetzen, wenn schon die ersten Rechnungen gravierende Mängel enthielten und die Reaktion des Unternehmens auf die Reklamationen keine Besserung erwarten lasse. Weder habe die X-GmbH eine Erklärung für die Fehler abgegeben, noch angekündigt, sie abzustellen und künftig sorgfältig abzurechnen.
Die Abrechnung für die Benutzung von Handys erfolge nicht in den Filialen vor Ort, sondern in den Zentralen der Mobilfunkanbieter. Der Kunde habe also wegen der mangelhaften Abrechnungen teure Telefonate führen müssen, um die Irrtümer aufzuklären. Schriftlich zu reklamieren, sei noch mühseliger und langwieriger. Da der Kunde mit seinen Beschwerden bei der Firma auf taube Ohren gestoßen sei, habe er mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen müssen, wenn er den Vertrag nicht sofort kündigte. Deshalb sei hier die fristlose Kündigung gerechtfertigt. "
Besonders dass mit "auf taube Ohren gestossen" und deshalb Kündigungsrecht finde ich gut, das soll den Hotlinern mal eine Mahnung sein.
Dir ist aber schon klar, dass du dir sicher sein musst bezüglich der telefonischen Vertragsänderung. Es gibt immer Wege, etwas für den Kunden anzudeuten, aber tatsächlich anders zu formulieren...
Ein Tipp: Am Telefon nie Verträge abschließen oder ändern. Wenn ein anderer dich anruft will er eher mehr für sich als für dich. Und du siehst ja selbst wozu dass führt....