Re: Re: O2 rechnen bei UMTS mit volume statt time ab > 700 Euro
Zitat
Original geschrieben von polli
Bei komplettem Selbstverschulden ist es schwierig aber im Allgemeinen lassen die Hotlines speziell bei überhöhten Onlinekosten mit sich sprechen.
Solltest du wie oben geschrieben etwas nachweisen können könnte ich mir sogar vorstellen das es Sinn macht an O2 schriftlich zu reklamieren und darin anzukündigen den strittigen Betrag nicht zu bezahlen.
Eher anders herum. Im allgemeinen liegt der Irrtum des Kunden so auf der Hand (Vertragsparteien waren sich über Inhalt des Vertrages nicht einig , da Broschüren nicht eindeutig, ausssagekräftig genug bezüglich dieses Problems), dass die Hotline dies dann bereinigt und wenn man weiss, wie sturr die sein kann bei 5 Euro - bei sowas auch nicht ohne Grund.
Schriftlich zu reklamieren bedeutet bei o2 nur eine schriftliche Aussage von o2 anzufordern, dass alles korrekt abgerechnet sei und der Kunde die für die ensprechenden Einstellungen verantwortlich sei (nicht etwa o2 nachweisen muss, dass über den Zugangspunkt gewappet wurde, für den ja eigentlich explizit das Wappen laut Broschüren kostenlos ist, sondern der kunde hat halt was falsches im Handy eingestellt
). Der Vorteil bei o2 ist, man bekommt keine Rechnungsprüfberichte. Der Nachteil, man kann nicht immer gleich nach Rechnungswiderspruch nicht zahlen. Sondern muss erst andere Handyverträge bei anderen Anbietern abschließen, die jemanden ggf. nach dem Streit keinen mehr geben würden. Auch zwecks Sperrung, Mahnungen, Mahngebühren, Bescheiden und Gerichtsverfahren, die eingeleitet werden könnten,Schufaeintrag, Banken und das Bezahlen für Feststellungsklagen, Austragung aus Schufa etc. ist meist anzuraten den unstrittigen Betrag nicht zu zahlen, wenn der Vertrag beendet wurde.
Also Hotline anrufen, nicht mitschneiden lassen und nachfragen was es mit der offensichtlichen Falschberechnung auf sich hat....
Hier heisst es also. genion Card S Tarif sofort kündigen (ggf. in diesen wechseln wenn möglich für andere Fälle). Rufnummernportierung beantragen. Man hat nach Erhalt 80 Tage Zeit der Rechnung zu widersprechen (Einwurfeinschreiben).
Wenn man das Geld nicht hat , sollte man natürlich zeitig widersprechen, besser jedoch erst wenige Tage nach der Kündigung.
Auch wenn man für die Abrechnung an sich jetzt keine Rechtschutzversicherung mehr findet ist als Student diese jedoch anzuraten. Vielleicht auch nur um Stress mit den Banken oder den Schufaausträgen etc. zu entgehen.
Denn wenn o2 von Konto abbucht obwohl doch widersprochen ist oder mit Kündigung dem Lastschrifteinzug explizit widerrufen wurde, kann dass ja schon wieder ein ganz anderer Fall sein.
(Ich denke da mal nur an einen Kredit, den eine Bank vielleicht nun nicht mehr gibt, weil o2 ggf. irgendwo Eintragungen gemacht hat, gegen diesen Schaden und ggf. falschen Eintragungen kann man natürlich vorgehen...)