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Zitat
Original geschrieben von assamerer
Vertragsbestandteil ist DER Tarif den DU als KUNDE abgeschlossen hast sowie die AGB die DU als KUNDE mit deiner Unterschrift anerkannt hast.
Auch wenn es vielleicht niemand wahrhaben möchte - aber alles sind Nebenleistungen. Wie z.B. andere Tarife, Zusatzdienste oder auch die Gebühren und Möglichkeit eines Tarifwechsels.
Wär noch schöner, wenn das alles Vertragsbestandteil wäre - dann könnt' jeder Hinz & Kunz Kündigen etc. wann immer er will bzw. wann immer ein - möglicher aber nicht gebuchter - Zusatzdienst eingestellt oder geändert wird.
Assamerer
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Wieso sollte, was in den Preislisten steht, nicht Vertragsbestandteil sein? Ich behaupte ja nicht, dass sich um Hauptleistungen handelt, aber es ist dennoch Vertragsbestandteil - wie eben die Nebenkosten der Miete. Auch dort darf der Vermieter ja auch nicht alles ändern, sondern nur das vertraglich Vereinbarte.
Mit der Entscheidung des o2-Sonderrufnummernprozesses in Berlin, wo noch den rechtlichen Grundsätzen nach entschieden wurde, ist das Thema wirklich durch.
Man sollte sich durch die Urteile in München nicht verunsichern lassen, die ja teilweise damit begründet wurden, dass ja die Nummern in diesen speziellen Einzelfällen nicht angerufen und damit dem Kläger dort kein Nachteil entstanden sei. Hier entsteht schon ein Nachteil von über 200 Euro, der auch finanziell belegbar ist...
Die Zumutbarkeit im Sinne des § 314 BGB wäre daher hier auch in München nicht mehr gegeben.
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Es ist doch klar, die Tarifwechselmöglichkeit ist Vertragsbestandteil.
Verträge sind auch einzuhalten.
Ich kann als Mieter auch nicht die Nebenkostenabrechnungen nicht bezahlen, weil es ja nur Nebenleistungen sind.
Ein anderer Aspekt ist, dass der Anbieter in Preislisten und Broschüren nicht mit der Möglichkeit des Wechsels auch in einen niedrigeren Tarif werben, und dieses dann, wenn der Kunde es dann in Anspruch nehmen will, einfach verweigern darf.
Im übrigen ist es eben auch klar, dass viele Kunden den Vertrag auch gerade im Hinblick auf die Möglichkeit der Anpassung erst schliessen und den Vertrag sonst nicht abgeschlossen hätten.
Es ist doch klar, dass hier erneut eine Regelung vorgenommen wurde, die den Kunden ohne seine Zustimmung belastet und debitel insofern auf Kosten der Kunden im Nachhinein bereichert.
Man solle nicht so tun als sei es nur ein Gnadenalmosen für den Kunden, dass er wechseln darf.
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Hier wäre ich vorsichtig mit Vergleichen zu T-mobile, Vodafone etc.
Als Bestandskunde kann man (wenn man zu den Altkonditionen abgeschlossen hat) auch zu den dortigen Fristen in die aktuellen Tarife wechseln.
Das mal ein alter Tarif nicht mehr angeboten wird und man in diesen natürlich ggf. nicht mehr wechseln kann, kommt vor. Aber man kann immer in aktuelle Tarife wechseln (Vodafone 50 auf KombiComfort und selbst Genion M alt zu Genion S neu etc.), sobald die "Wechselsperre" beendet ist. Das ist ja auch der Grund des Mobilfunkvertrages, man schliesst ja normalerweise nicht einen bestimmtenTarif für 24 Monate ab, sondern nur ein Vertragsverhältnis mit dem Anbieter nach dem man die Tarife also in dann aktuelle Tarife wechseln kann (seinTelefonieverhalten also nach Bedarf und /oder eben auch finanziellen Gesichtspunkten anpassen kann) oder (z.B. wenn man bei Vertragsschluss eine Wechselsperre von 24 Monaten vereinbart) eben vereinbart eben nicht.....
Zum Beispiel weiss ich ja nicht garantiert, ob ich nicht im halben Jahr arbeitslos sein werde, aber da ich ja einen Vertrag mit Wechselmöglichkeit abgeschlossen habe, kann ich ja den Vertrag trotzdem jetzt, wo ich ihn brauche abschliessen mit der Gewissheit bei Änderungen der Lebenssituation oder dem Telefonieverhalten (Trennung, Tod der Bekannten mit der man sonst viel telefoniert hat) diesen anzupassen.
Das kann man bei debitel offensichtlich nicht mehr, was eben zumindest moralisch fragwürdig ist - wenn auch nicht ganz unerwartet von diesem Anbieter.
Die (fristgemässen) Kündigungen habe ich jetzt natürlich schon losgeschickt...
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Zitat
Original geschrieben von dixijo
Dass man dich den Tarif wechseln lässt ist doch nicht Teil des Vertrags.
Natürlich steht ja auch in den AGB und Preislisten.
Hab ja auch wegen der Tarifanpassungsmöglichkeiten abgeschlossen.
Edit: Nein ich hab nicht vor deshalb sonderzukündigen, obgleich ich hier im Norden ja die Chance hätte. Ich wollte halt nur informieren, dass ab sofort Downgrades oder auch einige Wechsel in gleichrangige Tarife trotz gegenteiliger Angaben in der Broschüre bei debitel offensichtlich nicht mehr möglich sind.
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Nein, die Vertragslaufzeit ändert sich nur bei einer VVL, nicht bei einem Tarifwechsel bei o2.
Und nicht vergessen beim online-Wechsel die einzelnen Seiten abzuspeichern (mit Datum). Man kann ja nie wissen....
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Nein. Ohne Folgen wird es nicht bleiben. Der Tarif wird sich ändern...
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Spass beiseite:
Du verlierst mindestens 100 Frei-Sms/Monat:
100 Frei-Sms werden nur noch beim Genion L mit Handy online für 30 Euro/Monat angeboten.
Ohne Frei-Sms kostet der online-Genion L mit Handy 25,50 Euro/Monat.
Der Tarifwechsel ist laut Wechseltabelle kostenlos (von Genion M auf Genion L).
Es wird in den aktuellen Tarif gewechselt, d.h. die alten Konditionen (wie kostenloser Rufumleitung im o2-Netz , "BWHZ" etc.) werden geändert und du stimmst den neuen AGB zu.
Im Rahmen einer VVL kann man ggf. auch mit neuem Handy in den Genion L Aktion
wechseln und je nach Verhandlungsgeschick auch die 200 Frei-Sms behalten.
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[QUOTE] Original geschrieben von dixijo
Andere Anbieter händeln das im Übrigen kaum anders.
/QUOTE]
Wer? Normalerweise werden abgeschlossenen Verträge eingehalten.
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Hallo, auch von debitel gibt es nichts Neues:
Tarifwechsel in kleinere Tarife sind nicht mehr möglich, man kann nur noch in gleichrangige (aber auch nicht mehr alle!) und höhere Tarife wechseln.
Steht zwar anders in Preislisten (wo noch Wechselgebühren für die einzelnen Wechsel aufgeführt sind). Dank neuer (rechtlich natürlich unwirksamer) Willkürklausel von debitel natürlich kein Problem: Wie börsentäglich kann man sich die von debitel einseitig festgelegten aktuellen Tarifänderungen und Bedingungen unter einer 0180-Nummer ansagen lassen.
Die kleineren Tarife gibt es zwar noch in den Preislisten, aber nur noch für Neukunden und für kein Geld der Welt kann ein Bestandskunde dahin wechseln.
(Hat man zwar mit ggf. Preisänderungen der Wechsel gerechnet, ist die plötzliche absolute Streichung der Möglichkeit eines Downgrades doch schon sehr happig).
Schade für Flatnutzer, die merken, diese nicht mehr benötigen müssen...
Bei debitel sollte man also Flats und größere Pakete nicht abschließen, wenn man mit der Möglichkeit rechnet, dass sich das eigene Telefonieverhalten innerhalb von zwei Jahren ändert. Dann lieber bei anderen abschließen, wo dies problemlos möglich ist. Wer auf die aktuelle Wochenendflat in alle Netze nicht verzichten kann, sollte also nur den günstigsten Tarif nehmen....
Es stellt sich nur die Frage, wann denn die Minutenpreise auch tagtäglich geändert werden.
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Also ist doch gar kein Problem unter anderer Nummer andere anzurufen.
Bei Callbackanbietern aus Deutschland (Sipsnip etc.) braucht man nur mal kurz die Karte für die ankommende Kontroll-Sms bzw. Kontrollanruf. bei selbstgebastelten Computercallback oder Callthrough kann man auch beliebiges einstellen. Selbiges gilt für einige ausländische Anbieter. Man braucht als "seine" Nummer neben "seiner" email auch nur die gewünschte einzutragen. Hatte nicht vor einem Jahr oder so jemand hier im Treff erwähnt, dass es bei einem bekannten Voip-Anbieter auch ginge als Rufübertragung eine beliebige Nummer übertragen zu lassen, da diese nicht kontrolliert würde? Also nichts neues. Könnte jeder, der mal googlet....
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Zitat
Original geschrieben von honda
also ich hatte heute ein Gespräch mit Herrn ***** vom Life Chat, und er hat mich leider nicht in den Tarif L umgestellt. Ist ziemlich hart geblieben, meinte nur, dann gehen Sie zu ebay, und schließen dort den Vertrag ab 
Im Livechat arbeiten aber nicht die VVL-Hotliner. Wie oft muss man denn noch sagen, dass nur die VVL-Hotline bestimmte Vergünstigungen (Anzahl-Freisms, monatl. Guthaben, Ermässigung Packpreise etc.) einstellen kann, ggf. bei umsatzkräftigen Kunden eben mehr. Die Ermässigung des Packs oder Gesprächsguthaben sollte jedoch m.M. bei allen drin sein.
Natürlich sollte der Vertrag ggf. schon gekündigt sein. Aber das macht man doch sowieso schon gleich nach vertragsabschluss, sonst verpasst man den Termin und zahlt ein Jahr lang drauf....