Ich weiß, gerade die Preislisten sind bei debitel schwer zu finden, aber bitte:
http://www.debitel.de einloggen dann Infocenter, AGB+Preislisten, Seite 56/57
Übrigens hat ja das LG München selbst seine Ansicht revidiert:
"Zwar geht das Gericht entgegen der Auffassung der beklagten Mobilfunkfirma o2 davon aus, dass eine Preiserhöhung für Sonderrufnummern einen wichtigen Grund im Sinne von Paragraph 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechtes darstellen könne. Auch konnte das Gericht nicht erkennen, wieso die Anwahl von Sonderrufnummern eine "Nebenleistung" des Mobilfunkvertrages sein soll." im neuesten Urteil (Teltarifmeldung 22.3.2008).
Und wie ich bereits vorher geschrieben habe, hat der letzte klagende Kunde in München nur verloren, weil er kein einziges mal die Sonderrufnummern angerufen hatte, ihm also kein Schaden entstanden sei...
Also ich kann mich über die Auffassungen hier manchmal nur noch wundern :gpaul:
Edit: Eine Klage würde mich selbst bei Unterliegen, nur wenig kosten, aber ich habe weder Zeit noch Lust , Anbieter zur Einhaltung Ihrer Verträge anzuhalten.