Re: Re: Offene WLANs werden teuer
ZitatOriginal geschrieben von Sencer
LG Hamburg - das sind doch die mit dem Heise-Urteil, dass Webforen-Betreiber dazu verpflichtet werden sollten alle Beiträge vorab zu kontrollieren...Scheint als wüßten die üblichen Verdächtigen an welchem LG man mit welchen Forderungen durchkommen kann.
Genau dasselbe habe ich auch gedacht.
Und das die mal den alten Herren in Karlsruhe mal erklären wie man WLAN sichert
.
Denn immerhin gilt doch noch das BGH-Urteil, das z.B. für 0190-Dialer keine extra Vorkehrungen getroffen werden müssen (Firewall, Antivirenprogramm).
Dort war keine "Verletzung der Sorgfaltpflicht" festgestellt worden.
"Der Vertrag der Parteien enthielt keine ausdrückliche Bestimmung, die einen Fall wie den vorliegenden regelte. Nach § 16 Abs. 3 Satz 3 TKV treffe den Kunden aber keine Vergütungspflicht für die Nutzung seines Anschlusses durch Dritte, sofern er diese nicht zu vertreten hat. Da die Klägerin ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Inanspruchnahme der Mehrwertdienste habe – sie muss nur einen Teil des erhöhten Entgelts an andere Netz- und Plattformbetreiber abführen – , sei es angemessen, sie das Risiko eines solchen Missbrauchs der 0190-Nummern tragen zu lassen, den ihre Kunden nicht zu vertreten haben.
Der Beklagten und ihrem Sohn fiel ein Verstoß gegen ihre Sorgfaltsobliegenheiten nicht zur Last. Sie hatten keinen besonderen Anlass zu Schutzvorkehrungen, da der Dialer nicht bemerkbar war. Auch eine routinemäßige Vorsorge gegen Anwahlprogramme konnte nicht erwartet werden."
BGH-Urteil vom 4.3.2004 - III ZR 96/03 - Karlsruhe
Hier sollte wohl die Beklagte vor weiteren und für sie teueren Klagen geschützt werden, obgleich der Richter ihr auch nicht ganz glaubte ("Schutzbehauptung")?
Für Wlan gilt immernoch das BGH-Urteil ...