Beiträge von qwqw

    Re: Re: Offene WLANs werden teuer


    Zitat

    Original geschrieben von Sencer
    LG Hamburg - das sind doch die mit dem Heise-Urteil, dass Webforen-Betreiber dazu verpflichtet werden sollten alle Beiträge vorab zu kontrollieren... :rolleyes: Scheint als wüßten die üblichen Verdächtigen an welchem LG man mit welchen Forderungen durchkommen kann.


    Genau dasselbe habe ich auch gedacht.
    Und das die mal den alten Herren in Karlsruhe mal erklären wie man WLAN sichert :D .
    Denn immerhin gilt doch noch das BGH-Urteil, das z.B. für 0190-Dialer keine extra Vorkehrungen getroffen werden müssen (Firewall, Antivirenprogramm).
    Dort war keine "Verletzung der Sorgfaltpflicht" festgestellt worden.


    "Der Vertrag der Parteien enthielt keine ausdrückliche Bestimmung, die einen Fall wie den vorliegenden regelte. Nach § 16 Abs. 3 Satz 3 TKV treffe den Kunden aber keine Vergütungspflicht für die Nutzung seines Anschlusses durch Dritte, sofern er diese nicht zu vertreten hat. Da die Klägerin ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Inanspruchnahme der Mehrwertdienste habe – sie muss nur einen Teil des erhöhten Entgelts an andere Netz- und Plattformbetreiber abführen – , sei es angemessen, sie das Risiko eines solchen Missbrauchs der 0190-Nummern tragen zu lassen, den ihre Kunden nicht zu vertreten haben.
    Der Beklagten und ihrem Sohn fiel ein Verstoß gegen ihre Sorgfaltsobliegenheiten nicht zur Last. Sie hatten keinen besonderen Anlass zu Schutzvorkehrungen, da der Dialer nicht bemerkbar war. Auch eine routinemäßige Vorsorge gegen Anwahlprogramme konnte nicht erwartet werden."
    BGH-Urteil vom 4.3.2004 - III ZR 96/03 - Karlsruhe


    Hier sollte wohl die Beklagte vor weiteren und für sie teueren Klagen geschützt werden, obgleich der Richter ihr auch nicht ganz glaubte ("Schutzbehauptung")?


    Für Wlan gilt immernoch das BGH-Urteil ...

    Zitat

    Original geschrieben von gha
    Hm, dann lieber stundenlanges nettes Petting als schlechten GV, da hinkt der Vergleich, für mich, ein GANZ kleines bißchen! ;)


    So genau wollten wir das nun auch nicht wissen, was ihr beide macht... :p

    60 Seiten und immernoch keine undichte Stelle, die es zu enttarnen gilt :D .
    Das ist ja auch ein "Spekulationsthread". Sind offizielle Daten draußen, wird ja wohl gleich ein neuer Thread mit den Fakten aufgemacht, der "Faktenthread".
    Wer also nur Fakten sucht, braucht sich Spekulationsthreads (die mit Fragezeichen im Titel) gar nicht erst anzuschauen und kann seine Zeit sinnvoller vergeuden
    ;) .


    Es dauert nicht bis Weihnachten und viele wissen hier im Forum ja auch schon was kommt ;) .
    Mensch, teuerer als die Vodafoneflat wirds schon nicht werden......

    Manchmal hilft es den Thread zu lesen, in dem man antwortet ;)

    Zitat

    Original geschrieben von fusy
    Doch, das hat o2 zugesichert. Einige Beiträge weiter oben steht:


    Irgendwie fuehlt man sich hier genauso wie bei der Kundenbetreuung von o2.
    Nur gibt die manchmal noch falschere Begruendungen auf Widersprueche und Anfragen ab. :D
    Aber ihr habt schon recht zu erwarten, man koenne ohne Probleme telefonieren ("Regen bei Sonnenschein") oder gar mailen (wer kann das jetzt ohnen neuen Preisen und Datenschutzbestimmungen zugestimmt zu haben?).
    Da wuerde doch der Richter eher fragen "Wieso haben sie denn auch bei o2 abgeschlossen?" statt "Wieso setzen sie ein privates Stopplimit ?" :D


    Wir kommen nun wieder weit vom Mobilfunk ab, auch wenn man noch zweifelhaftere Argumentationen aufbringt.

    Ich denke, ich werde schon den gesamten Vertrag fristlos kuendigen, wenn es die sofortige email-Benachrichtigung nicht mehr gibt und habe mit dem Altvertrag auch das Recht dazu.
    Natuerlich ist ein Schaden trotz Klage meist groesser als wenn man o2 auf Erbringung der Leistungen vertraut haette.(Ich lasse mich jedenfalls trotz Rechtschutz nicht von o2 zur Klage missbrauchen, wie man es oft macht, um Rechtssicherheit herzustellen; und dass alles reibungslos bei o2 klappt und nie Leistungen einfach so gekuerzt oder ungefragt zu Ungunsten des Kunden von o2 geaendert werden, glauben erfahrene TT-Leser ohnehin schon vor Vertragsschluss nicht. Es tut mir nur um die vielen Leute Leid, die wegen ein paar cent verklagt werden oder Schufa kriegen und dann nie mehr Kredit etc. und o2 einfach bei den Kunden vertragsbruechig Leistungen streicht).
    Das ab 31.7. die Benachrichtigungen kosten, steht ja auch hier im Thread.
    (Allerdings hat sich o2 mittlerweile da was neues einfallen lassen fuer Surf&EmailPacknutzer habe ich gehoehrt aber noch nirgendwo gelesen).

    Hui gehts hier aber ab..


    Den letzten Satz meinst du wohl nicht Ernst oder?


    Bin zwar kein Jurist, aber...


    Wenn mein Handy vom Blitz getroffen wäre oder es geregnet hätte ( deshalb und das o2-Netz nicht gegangen wäre) und wenn.., wenn...


    Ich wusste gar nicht, dass ich - nur weil ich o2-Kunde bin-, aus meinem Mobilfunkvertrag verpflichtet bin, meine Anlagepraxis und andere Verträge mit Banken etc. extra umzustellen.
    Welche Pflichten in anderen Bereichen treffen mich denn noch so?


    Welchen Sinn hat denn ein privates Stopplimit deiner Meinung nach?


    Also wenn ich seit 1.8. gar keine sofortigen Sms-Benachrichtigungen bekomme und meine Bank die email um 9.00 Uhr abgesendet hat, ich nur um 9.59 Uhr was vom CC-Center höre (wo ich ja eh nicht reinkomme), braucht o2 auch nicht mehr nachzuweisen, dass es um 9.01 Uhr geregnet hat.
    Muss der Kunde überhaupt beweisen, ob ihn der Blitzschlag getroffen hat und o2 deshalb die sofortige Sms-Benachrichtigung mit Absender nie zustellen konnte?