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Original geschrieben von qwqw
Es geht mir doch gar nicht darum ob o2 (oder nicht die o2 AG oder der Telefonica), mir nun die Minuten des Telefonates des Diebes zu einem V-Mann der Polizei oder des BND listet, sondern, dass man das Handy zurückbekommt mit hilfe von o2.
Ok, es war so gemeint, dass nun ja das Handy auffindbar ist und gesperrt werden könnte, und o2 ja die Daten herausfiltert und sie eben über mich (was vielleicht nicht geht) oder direkt der Polizei übermitteln kann. Ich fahre bestimmt nicht woanders hin, um dort jemanden zu verkloppen.
Es war nur im Kontext gemeint, das Handy wiederzubekommen, weil bisher ja der Aufwand o2, Eplus und t-Mobile "es nicht zugelassen" hat.
Wenn alle Netzbetreiber sich anschließen, wären auch die Handykunden etwas sicherer.
Wenn o2 aber zum Händler geht und dem sagt, das Handy was sie vor 6 Tagen qwqw verkauft haben, dass hat sich aber weder in Konstanz noch in Kiel (bei o2) eingeloggt, weiss o2 auch wo es sich ggf. mit fremder Karte eingeloggt hat.
Ob der Datenschutz des Diebes gegenüber mich als Vertragspartner nun wirklich so schützenswert ist und ich nach Anzeige gar keine Auskunft als Vertragspartner bekomme, ob meine Handy geortet werden konnte (gerade weil ohne mein Wissen ja offenbar der Händler ja indirekt darüber informiert wird, das mein Handy sich nicht im o2-Netz sondern woanders eingeloggt hat - und wieso darf der Händler das von meinem Handy und damit meinem Nutzungsverhalten wissen und ich selber nicht?) oder o2 einfach weiterhin der Polizei die mithilfe verweigern kann und ich dann Kunde bleiben muss,etc. kann ja fraglich bleiben
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Das ist auch noch die Frage, ob mir der Vertragspartner "leider nicht weiterhelfen kann", obgleich er den Ausdruck in der anderen Hand hält.
Jetzt streife ich aber nun auch ab vom "zweiten" Thema....
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Es geht mir doch gar nicht darum ob o2 (oder nicht die o2 AG oder der Telefonica), mir nun die Minuten des Telefonates des Diebes zu einem V-Mann der Polizei oder des BND listet, sondern, dass man das Handy zurückbekommt mit hilfe von o2.
Wie können die Juristen hier immer nur immer alles in spitzfindigen Abstreifungen verklären (ob "mir" oder "der Polizei in meinem Interesse" oder oder).
Ich denke, das sind eher Kinderreien. Manche scheinen ja extra an Abschweifungen in unwichtige Klauseln und Sprachfeinheiten interessiert zu sein....
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Original geschrieben von harlekyn
"Kein Netz am gewuenschten Einsatzort" zaehlt nicht als Kuendigungsgrund.
Ich weiss, das Eplus die AGB extra geändert hat
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Es ist ein Netz da, der Mast "knickt um" kein Netz mehr, dann kann man sonderkündigen, denn ich habe den Vertrag ja im Bewusstsein auf die Netzversorgung geschlossen. Etwas anderes ist wenn ich mir über die versorgung keine Gedanken mache und später merke, das es kein Netz gibt.
Ein redlicher Vertragspartner, mit dem man Jahrelang verbunden ist, darf nicht einfach stark die vorher bestehende Nutzungsmöglichkeit beeinträchtigen.
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Zitat
Original geschrieben von andi2511
Glaub was du willst und teile uns das Ergebnis der Auseinandersetzung mit der Rechtsabteilung (das sind die Leute, die zur Beurteilung solcher Sachverhalte völlig unnötigerweise Jahre ihres Lebens in ein Jurastudium investiert haben, obwohl Leute wie du das auch "einfach so" können) dann gegebenenfalls mit, hier müssen wir jetzt jedenfalls nicht weiterdiskutieren.
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Alles anzeigen
Scharfe Geschütze 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/61022
Also ich kann das nur so verstehen, das o2 nun wie auch Vodafone nun gestohlene Handys über die IMEI (und damit für den weiteren Gebrauch auch mit fremden Karten) ermitteln und selbstverständlich auch sperren kann.
Leider war mein gestohlenes (vor drei Jahren) ein t-mobile handy.
Da muss ich wohl bis zur Überraschung des deutschen Benutzers noch ein paar Monate warten bis T-Mobile nachziehen muss.
Dann ist dem Handydiebstahl in ganz Deutschland den gar aus gemacht :top: .
Das wäre ja ein Thema für einen neuen Pfad.
Vorausetzung die Meldung mit dem "Hinterherspionieren" der Händler und Kunden durch o2 stimmt.
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Hier geht es darum, dass vorher (bei der Bestellung) eine ausreichende Netzversorgung da war, welches nun nicht mehr da ist....
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Bisher galt die Ortung über die IMEI als zu kostenintensiv und nicht möglich.
http://www.telefon-treff.de/sh…hreadid=1080&pagenumber=1
Diese Argumentation zieht natürlich nicht mehr, wenn o2 dies bei manchem Händler tut.
Ag-Urteil oh, oh, oh
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Der BGH hat doch bereits einheitliche Rechtgeschäfte bei (subv.) Handykauf und Handyvertrag bestätigt. Jeder weiss dass man vom Mobilfunkvertrag zurücktreten kann, wenn der Händler seinen Handykaufvertrag nicht erfüllt .
Die Argumentation des angegebenen Urteils ist sehr gestrig.
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Original geschrieben von andi2511
Wo siehst du die denn, Herrgottnochmal.
Mit einer Sim-Karte kann ich alleine leider nicht telefonieren. Hat o2 die Möglichkeit mir das Handy wiederzubeschaffen (zumal sie es mit ja insbesondere im Paket verkauft haben). Wenn der o2-Mitarbeiter bei Anlieferung der Sim-Karte den einzige Mast umfährt, kann o2 sich nicht darauf berufen mir jederzeit eine neue Simkarte zuschicken zu können.
Natürlich kann ich aus dem Vertragsverhältnis verlangen, das ein (neuer) Mast hingestellt wird.
PS: Am Karfreitag, solche Schimpfwörter: pfui :flop:
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Den Handykauf nachzuweisen, dürfte mir nicht schwierig sein...
Nach einer Anzeige bei der Polizei kann o2 die Missbrauchsgefahr ja ausschließen. Vielleicht macht man sich ja auch selbst schon dann strafbar, wenn man Daten ausspioniert.
Nur weil einige Leute kleine Schlupflöcher im Steuersystem finden, hat noch keiner die Steuern alle abgeschafft. Ein Grund der Verweigerung wesentlicher Vertragspflichten kann deshalb wohl kaum bestehen. Ich kann die Rechnungszahlung an o2 ja auch nicht mit der Begründung verweigern, ein untreuer Bankangestellter könnte das Geld ja unterschlagen, oder doch? 
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Wenn o2 die Daten schon für vollig lapidaren Sachen wie interne Überprüfungen für Ansprüche gegenüber den Händlern ansammelt und nutzt, dann ist doch klar, dass sie erst recht die Daten dem redlichen Vertragspartner zur Verfügung stellen müssen, um den Zweck dessen Mobilfunkvertrages im Falle des Handydiebstahles etc. weiterhin zu ermöglichen. Dazu brauche ich noch nicht einmal ein Jurastudium, um dies zu wissen.
Ich dachte bisher, die Daten würden aus Datenschutzgründen nicht erhoben werden, oder o2 einzelne Daten nicht effizient herausfiltern könnte, aber wenn dies schon für intern Spielereien ohne Probleme möglich ist, besteht auch aus dem Vertragsverhältnis die Pflicht von o2 diese auch zur Abwendung größerer Schäden des Kunden bereitszustellen, zumal die Bereitstellung der Telefoniemöglichkeit ja Inhalt des Vertragsverhältnisses ist.
Und wir sind doch alle redliche Vertragspartner
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