Wenn o2 die Daten schon für vollig lapidaren Sachen wie interne Überprüfungen für Ansprüche gegenüber den Händlern ansammelt und nutzt, dann ist doch klar, dass sie erst recht die Daten dem redlichen Vertragspartner zur Verfügung stellen müssen, um den Zweck dessen Mobilfunkvertrages im Falle des Handydiebstahles etc. weiterhin zu ermöglichen. Dazu brauche ich noch nicht einmal ein Jurastudium, um dies zu wissen.
Ich dachte bisher, die Daten würden aus Datenschutzgründen nicht erhoben werden, oder o2 einzelne Daten nicht effizient herausfiltern könnte, aber wenn dies schon für intern Spielereien ohne Probleme möglich ist, besteht auch aus dem Vertragsverhältnis die Pflicht von o2 diese auch zur Abwendung größerer Schäden des Kunden bereitszustellen, zumal die Bereitstellung der Telefoniemöglichkeit ja Inhalt des Vertragsverhältnisses ist.
Und wir sind doch alle redliche Vertragspartner
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Beiträge von qwqw
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Wenn o2 so handelt, müssen sie trotzdem im Falle des Handydiebstahls dem Kunden die Daten der letzten Verwendung geben und macht sich Schadesersatzpflichtig, wenn sie es nicht tun.
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Re: Re: O2 fordert Handys bei Nichtbenutzung zurück - häää ?
ZitatOriginal geschrieben von saintsimon
Tut mir leid um deine Vorstellungskraft, aber jedes Handy hat eine eindeutige IMEI (steht auf der Verpackung, im Batteriefach etc.), und läßt sich dadurch auch in jedem GSM Netz identifizieren (dafür war diese Nummer ja gedacht).Und es tut mir noch mehr leid, daß Du Dir nicht Vorstellen kannst, daß jeder Netzbetreiber Datenbanken hat, in welchem er die IMEIs der von ihm verkauften Handies speichert und es mit dem Daten aus dem Netz vergleichen kann. Einfach unvorstellbar

Ich hatte immer Angst vor Handydiebstahl, aber dank o2 kann ja mein Vertragspartner und Netzbetreiber mir gleich sagen wo es ist und zum letztem Mal benutzt wurde.....
Leider muss die Polizei immer noch den Richter vorher fragen, bevor sie diese Daten nutzen kann (aus berechtigten Interessen der Strafverfolgung).
Dass dauert ja dann ggf. zulange.
Da muss der treue Vertragspartner, wenn er eh die Daten hat, mir ja dann gleich die Daten liefern und wenn nicht, dann wird eben sondergekündigt .
Und Geld schuldet man ja dann o2 auch nicht mehr, wenn sie die Nutzungsmöglichkeit verhindern. Dann gibts kein Geld, sondern eine Schadesersatzforderung an o2, weil ich nicht telefonieren konnte nach dem Diebstahl und Millionen durch die Anrufe verdient.... -
Was hat der Betreiber, denn als Beweis der weiteren monatl. Forderungen nach 16 TKV geliefert, nachdem diese beantragt wurde mit Verweis auf keinen gültigen Vertrag.
Ist übrigens ein ganz anderes Thema.... -
Zitat
Original geschrieben von twister
Kann das einer unserer Juristen bestätigen?
Darauf erwartet du doch keine Antwort, oder
Willst du die armen Leute wegen kostenloser Beratungen noch um ihren Job und Ihren Titel bringen? -
Der Genion kostet 5 Eur/Monat auch in 24 Monaten, dann gibt es die MWST-Erhöhung und die Kollegin in Schweden hat Schulden.
Sim4uhome kostet nur solange 4,95 wie man die t-mobile homeoption nutzt. wie ich es verstanden habe.@TomSelleck:
Bei nikotel unter Callback geschaut?
Wie teuer wäre denn die Minute, wenn man euro 3000 gebucht hätte? -
Ich glaube die Festnetznummer für den Callback hätte sie ja mit sim4u@home. Wenn die Home-Option nach 4 Monaten nicht mehr gebraucht wird, kann sie deaktiviert werden und der Vertrag bleibt kostenlos.
Kannst du mit Skype ohne DSL- und Internetanschluss schwedische Festnetznummern für 0,2 cent/min anrufen? -
Nein natürlich nicht. Mit der Rechnung kannst du der Änderung der Vertragsbedingungen widersprechen. Nehme mal an es gibt eine Gutschrift, die werden dich ja wohl nicht gleich sonderkündigen lassen..
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Die Sokue ist aber eine Kuendigung! Sie kann als Kuendigung nicht abgelehnt werden, sondern nur die sofortige fristlose Kuendigung wird abgelehnt. Natuerlich will o2 immer was anderes erzaehlen, aber rechtlich ist eine Sokue auch gleichzeitig eine normale Kuendigung und damit wirksam. Die schriftliche Ablehnung der Sokue ist daher eine Bestaetigung der Kuendigung nach den 24 Monaten nach Vertragsschluss.
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Ein Zettel muss ja da sein, entweder der Postnachweis deines Anschreibens der Sonderkündigung, die Antwort von o2 (damalige Ablehnung der Sokü) oder
der Postnachweis deiner jetzigen Kündigung. Ansonsten lasse dir den Eingang der damaligen Sokü bestätigen und damit ist die Nummer gekündigt.
Am besten indirekt über einen Brief wie:
"Warum ist meine Nummer noch aktiv ich hatte doch sondergekündigt" und in der schriftlichen Antwort müsste o2 dann entweder das schreiben was die Hotline sagte oder sie müssten sich auf glattes Eis begeben und den Eingang einer Sokü damals verneinen...Allerdings entnehme ich aus der Weiterleitung der Hotline an die entspr. Stelle, dass es auch so klappen könnte