Beiträge von qwqw

    Es geht doch mehr darum, ob o2 plötzlich die Bedingungen ändern kann.
    Sagen wir mal so: früher musste man ja einen Gutschein ausfüllen und was stand dort in den Fussnoten?
    Also hat man nach Wegfall des Studistatus einen Wechsel auf den normalen Genion akzeptiert. Aber man dürfte wohl nur auf den alten Genion geschaltet werden, da es sonst Tarifänderungen wären und denen kann man ja widersprechen und wenn der Widerspruch abgelehnt wird und man in die neuen Konditionen geschickt wird, besteht natürlich ein Sonderkündigungsrecht.
    Theoretisch natürlich wieder nur....

    Zitat

    Original geschrieben von Supernature
    ... der Abmahner wird die Folgen seines Vorgehens zu tragen haben. Wäre das nicht ein prima Signal?



    Welch eine Ehre, der erste Beitrag wegen meines Postings :o .
    Da ja mir eine Frage gestellt wurde, will ich mal versuchen Sie zu beantworten.


    Natürlich kann ich auch dem Wunsch nach Rechtssicherheit nachempfinden, besonders wenn einem selber rechtliche Konsequenzen gedroht haben.
    Diese kann jedoch auch erst durch ein BGH-Urteil enstehen. Also ist die Sache sowieso bis zum BGH geplant (ansonsten gelten die oberen Urteile, egal was OLG etc. urteilen werden). Dahin, weil es ja so viel Geld kostet wie du selbst auf deiner Seite schreibst werden die Ankläger (die schon jetzt sich zurückgezogen haben, ähnlich wie die Mobilfunkanbieter, die zwar noch mit Klage drohen, aber selbst wissen, dass sie selbst nicht das Risiko eingehen werden und nicht wirklich klagen werden.) dir wohl kaum folgen. Und das Ziel der Rechtsicherheit ist am klammen Geldbeutel der Gegner vielleicht schon nach dem Landgericht steckengeblieben.
    Zweitens sind die Richter auch nur Menschen und es ist nicht alles Recht oder Unrecht, sondern es ist ein Unterschied, ob man denn plötzlich (von den viel klagenden, juristisch gebildeten Anwälten) als einfacher Mensch verklagt wird oder ob man sich eine Art richterliche Absolution einklagen will.
    Im zweiten Fall besteht eher die Gefahr, dass die Richter dem klagenden (juristisch nicht gut ausgebildeten) zeigen wollen, was Recht und Justiz ist und man sich das nicht alles so einfach machen kann. Vielleicht verweisen sie extra deutlich darauf, dass es keine Absolution und vollständige Befreihung von Schuld aus Gesetzesverstößen etc. geben könne.
    Anders verhält es sich wenn die arme alte Oma von der großen Versicherung verklagt wird. Da war es zwar eigentlich Recht, aber eben nur bis das BGH sein Urteil fällte, denn die arme alte Oma, von der konnte man ja wirklich nicht erwarten....
    Deshalb sollte besser heise, die bereits verklagt wurden, weiter klagen.
    Das Urteil wird möglicherweise auch nicht ganz eindeutig und die Kosten werden geteilt, ein Verlust für beide Seiten.
    Wenn man nun die "schlechtere" Grenzziehung durch eine "negative Feststellungsklage" (hört sich schon so an, als wenn der Nachbar nun feststellen lassen will, dass der Apfelbaum seines Nachbarn auch in 10 Jahren nicht höher wachsen darf) für die Rechtssicherheit in Kauf nimmt ok.


    Zitat

    Original geschrieben von Supernature
    ... der Abmahner wird die Folgen seines Vorgehens zu tragen haben. Wäre das nicht ein prima Signal?


    Hier höre ich gewisse Untertöne der Rachsucht. Dem anderen aber Lasten für die Probleme, die man durch ihn hatte aufzudrücken ist aber nicht ganz bibeltreu ;) . (Kann aber auch nur komisch ausgedrückt sein.)

    Alle Rechnungen können nicht das unterschiedliche Telefonieverhalten von Monat zu Monat widerspiegeln.
    Wer einen 200 Minutentarif hat, telefoniert auch eher 200 Minuten als jemand der keinen hat. Ob jemand simyo nimmt, um wirklich 160 Sms zu schreiben?
    Die verschenkten und meist extra sinnlos verplapperten Minuten (um das Buget auszunutzen) oder der Ärger, dass ja eine halbe Stunde mehr schon fast die genausoviel wie Gesamtpaketpreis kostet und die 24monatige Bindung (wo die Kunden ja von Aktion zu Aktion der anderen abgefangen werden könnten) sind nicht ganz außer Acht zu lassen.
    Vor allem würden viele im halben Jahr schon ein anderes neues Handy haben wollen, aber Sie haben ja leider schon einen Vertrag.....
    Also für die meisten Leute wird sich der Tarif schon nicht rechnen (und garantiert telefonieren die meisten nicht nach euren Rechnungen), sonst würden die Tarife auch schon eingestellt worden sein :D

    BGH-Urteil vom 23.9.2003, VI ZR 335/02
    BGH, Urteil vom 11.3.2004, I ZR 304/01
    EU-Richtline 2000/31
    §11TDG



    Das BGH wird seine Linie wohl kaum ändern, zumal, hätte "heise" eben letzten Dezember weiterklagen müssen war doch nur das unterste Gericht (LG)
    Natürlich darf man einen rechtswidrigen Inhalt nicht im Forum lassen, wenn man darauf hingewiesen wurde oder Kenntnis erlangt hat.
    Zwar ging das BGH im ersten Fall noch vom alten Recht aus und nicht von §11TDG steht aber auch nichts anderes im Gesetz und der EU-Richtlinie.


    Die größte Gefahr ist doch, dass man durch die Klage erst das bringt was man verhindern wollte. Wenn doch die Gesetze so sind, die EU-Richtline, BGH-Urteile, kein Richter würde einen später verdonnern, wenn man sich ja auf diese "damaligen" Informationen stützt.
    Im günstigsten Fall war die Klage umsonst weil eh alles klar ist und der BGH nur alle 10 Jahre einmal seine Meinung ändert.


    Jetzt darf ich auch mal der Böse sein.....
    Aber wenn nachher es das falsche Grundsatzurteil gibt, obwohl vorher alles nicht bestraft werden konnte (da man ja von bestehenden BGH-Urteilen und Gesetzen ausgehen musste), bin ich nicht auf der Seite derer, die zum Schloss für den telefon-treff geführt haben.


    Die gegnerische Partei hat Ihre Ansprüche zurückgezogen (warum wohl?) aber er kann mit der "Unsicherheit" nicht leben. Die schützt ihn doch gerade noch am besten.

    Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Auf Genion, wo noch nicht UMTS freigeschaltet ist, funktioniert wap mit Dualsim bei einer UMTS-Karte aber noch auch im UMTS-Handy



    Zitat

    Original geschrieben von LoRdChAoZ
    nutzt du deine genion sim in verbindung mit dual sim adapter ohne als single? ging aus deinem post nicht ganz hervor.


    mit dem single-Dualsim-Adapter äh dual-Sim-Single-adapter :D