Wenn einem so wichtig ist, das man bei Erhöhungen nicht immer übersehen wird und die Widersprüche nie ankommen (bei Eplus dauert es eben auch mal 13 Wochen bis man wieder was hört
), sollte man immer mit Einwurfeinschreiben (nicht etwa das mit Unterschrift, was bei der Post liegen bleibt und wieder zurückkommt (wenn es nicht verloren geht) und nie zugegangen ist) versenden.
Dann ist der Brief immer zugegangen und wenn Eplus nicht beweisen kann, dass der Umschlag leer war etc. (was natürlich Eplus nie behaupten würde, aber andere Provider die dann noch geklagt hatten), geht der Richter davon aus, dass im zeitlichen Zusammenhang etc. du nicht einen Glückwunsch zum Firmenjubiläum schreiben wolltest, sondern einen Widerspruch. Wenn man halt nur mit einfachem Brief versendet...
Tja 1 Prozent aller Briefe und Päckchensollen ja laut Studie nie ankommen (oder waren es weniger?), besonders wenn wertlose alte Münzen drin sind steigt die Gefahr ....
Ach und natürlich muss Eplus auf die Änderungen schriftlich hinweisen und im Zweifel beweisen, dass der Brief auch bei dir angekommen ist. Ansonsten kannst du eben erst widersprechen, wenn du die Änderung bemerkst, d.h. mit dem Widerspruch der Rechnung oder wenn du 80 Tage nach der Rechnung verpennst ist zwar das Geld weg, aber wenn du nicht auf das Widerrufsrecht schriftlich hingewiesen wurdest (was ja nicht der Fall war, wenn nichts gekommen ist) auch noch nach einem halben Jahr, nachdem du es bemerken sollstest (wenn nicht gar unbegrenzt).
Das sind doch keine offensichtlichen Verstösse gegen die ausliegenden Tarife und Preislisten, sondern nur Preiserhöhungen. Daher wird Eplus auch ohne Probleme erstatten, wenn du dich erst in 80 Tagen meldest
. Es sei denn du bist bei einem der Serviceprovider bekannter Historie gelandet....
Ach und in dem Fall ging es darum, dass der Kunde per email (sms wie T-mobile Umstellungen auf neue Xtratarife, Eplus auf Free&EasyPlus, VV mit Sms zur Schaltung der Homeoption) informiert wurde und der Netzbetreiber davon ausgeht, dass man ja nicht alle anschreiben könne. T-Mobile und Eplus haben nach bösen Fernsehsendungen dann das eingesehen und die Widerspruchsfrist auf unbegrentzt verlängert, obgleich es für die Unterrichtung per Sms wohl auch Richtersprüche gab, die dieses erlaubten. Offenbar wollen dir Richter bei den neuen Debitelaktionen (auf dem Rechnungsbeiblatt unter der Werbung die Info zur änderung verstecken etc.) dem nun nicht mehr folgen. Das einfache Simsen (a la:Ihre Multimediakonfiguration, Sie haben eine neue Sprachnachricht, MMS zu Ostern gratis, neue Sendung im Handytv ..und die 30te lautet dann: Wollen sie nicht auch vom besseren Service profitieren. Sie können nun noch mehr sparen, nämlich 1 cent pro Minute zwischen 2 und 3 Uhr nachts.Wir haben für sie den neuen Spartarif schon eingerichtet (und sie zahlen wenn sie nicht nachts telefonieren immer drauf))ist wohl nicht mehr anerkannt, weil dem Nutzer nicht alle Änderungen sichtbar sind und ein weiterführender Link (im Web, Nummer der Hotline) nicht der Informationspflicht genügt, um eine rechtlich wirksame Änderung des Vertrages damit zu begründen (der der Kunde ja innerhalb von 4 Wochen dann wiedersprechen müsste).
Ach das ist natürlich nur (pseudo)rechtskundig und nicht rechtsgelehrt, denn dann dürfte man ja hier nichts schreiben.