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Original geschrieben von igel-online
Anrufen - auf das bereits geführte Telefonat beziehen - mitteilen, dass man unter diesen Umständen von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte - Kündigungstermin erfragen, um Mißverständnisse zu vermeiden - schriftliche Bestätigung gemäß AGB verlangen - artig für das schöne Handy bedanken, welches man behalten darf - das Ganze als Brief per Einschreiben mit Rückschein an Talkline schicken - Alternativen von Teltarif in Betracht ziehen - Portierung der Rufnummer nicht vergessen.
Nicht jedoch sonderkuendigen, bevor man nicht schriftlich informiert wurde. Und sonderkuendigen mit dem Verweis auf die Aenderungen und diese Sonderkuendigung sich als ausserordentliche Kuendigung bestaetigen lassen.
Sonst sagt talkline morgen nach neuer Durchrechnung (nachdem sie mitbekommen haben, dass sie ja die Subventionen verlieren oder Ihre eigenen AGB lesen): wir haben dem Kunden ja nie was mitgeteilt, die anderen Aussagen zu der Presse waren ja nur irrtuemlich. Man kann nach den AGB gar nicht sonderkuendigen, da ja der Aenderung widerprochen werden kann (weil einige vielleicht nur wiedersprechen und sie daher fuer eingie eh die alte Abrechnung weiterlaufen lassen muessen, warum haben sie sich denn nur telefonisch gemeldet, wenn doch in den AGB was anderes steht?) oder behaupten du haettest zwar sondergekuendigt, aber natuerlich nicht aus wichtigen Grund, denn es lag ja keiner vor, oder nicht wegen einer Preiserhoehung (wo dann die Rueckforderung der Subvention und Nachzahlung fuer Folgemonate erlassen werden muss) da du ja nicht gemaess den AGB schriftlich vorher informiert wurdest. Entweder bist du also vertraglich gebunden, da die Sokue nichtig ist oder weil du ja selbst gekuendigt hat, musst du die ausfallenden zukuenftigen GG und MU und die Subvention ersetzen. Oder In zwei Jahren kommt talkline und behauptet: wir haben zwar keine Rechnungen mehr gestellt aber rein rechtlich war die Sokue natuerlich nichtig (wie wir nun herausgefunden haben), da Sie ja erst nach Ihrer 'Sokue' schriftlich informiert wurden, also bezahlen sie die letzten Jahre mal fleissig nach, sie haetten ja telefonieren koennen.
Nicht dass man vor Gericht nicht das Gegenteil beweisen koennte (ich habe alle Anrufe mitgeschnitten und davor natuerlich um Erlaubnis fuer die Mitschnitte gefragt) aber es wird schwierig und wer will es denn spaeter nach Mahnungen und Klage wirklich drauf ankommen lassen?
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Man muss ja nicht sonderkuendigen. Wie oben bereits beschrieben, reicht ein Widerspruch gegen die Aenderungen aus. Talkline ist dann verpflichtet, den Tarif so wie er ist bis zum Ende der Vertragslaufzeit beizubehalten (die Mwst. koennen sie natuerlich erhoehen ab naechsten Jahr). Nach den 24 Monaten muss talkline aber nicht verlaengern und kann wie du auch den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende kuendigen. Dieses Recht hat aber jeder Anbieter. D.h. man bekommt nie ein Recht seinen Tarif lebenslang zu behalten, nur solange es dem Betreiber eben guenstiger erscheint als den Kunden nach Kuendigung ganz zu verlieren.
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Original geschrieben von igel-online
Anrufen - auf das bereits geführte Telefonat beziehen - mitteilen, dass man unter diesen Umständen von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte - Kündigungstermin erfragen, um Mißverständnisse zu vermeiden - artig für das schöne Handy bedanken, welches man behalten darf - das Ganze als Brief per Einschreiben mit Rückschein an Talkline schicken - Alternativen von Teltarif in Betracht ziehen - Portierung der Rufnummer nicht vergessen.
Noch Fragen? 
Falsch!
Laut AGB muss der Kunde schriftlich informiert werden!
Erst dann ist es eine Änderung, sonst muss der Kunde erst auf die erste falsche Rechnung warten und kann dann nach Widerspruch und neuer schriftlicher Info sonderkündigen. Das ist rechtlich wichtig, glaube ich sonst ist man nicht richtig vom Vertrag befreit und hat bei bestimmten Dingen wie eben das Behaltendürfen des Handys (oder drohender Rückforderung der Subvention) schlechte Karten. Also in jedem Falle den von den AGB erfassten Weg gehen, d.h. den Brief anfordern in dem auf die Umstellung hingewiesen wird!
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Original geschrieben von harlekyn
Jetzt hat auch Teltarif davon Wind bekommen ;). Der interessanteste Ausschnitt fuer den TE:
"Nach Angaben von der Talkline-Pressestelle kann bei einer außerordentlichen Kündigung sogar die Rufnummer portiert werden. "
Wieso sogar ? Ist doch normal. Oder kann der Provider einfach eine Million vom Konto abbuchen und wenn man dann kündigt, sagt er: ja aber die Rufnummer können Sie nicht mitnehmen, obgleich Gerichte die Portierung als Recht einräumen?
Selbst (ja wirklich) mobilcom hat nach Stornierung meine Rufnummer ohne Probleme wieder weiter portieren lassen, während der Berater von der t-mobile-Hotline noch meinte: ja bei uns kann man nach Stornierung gar nicht die Rufnummer mitnehmen sondern nur nach ordentlicher Kündigung. Die kennen wohl auch die Richtesprüche nicht. Wieso hat mir denn o2 damals die 2,50 Euro Versand nach dem Widerruf zurücküberweisen müssen: weil bei wirksamen Widerruf die Sachlage vom Netzbetreiber so herzustellen ist, als wäre der Vertrag nicht geschlossen worden. Das heißt die Rufnummer muss natürlich für mich auch wieder in einen Vertrag portierbar sein. (Ja eigentlich auch ins selbe Netz. Da hätte man halt ins alte zurück und dann ins neue wieder reimportieren müssen, wenn man nicht gegen das BGH-Urteil verstossen wollte. )
Stornierer muss portieren können, normal-Kündiger muss portieren können ja und wenn der Netzbetreiber den Vertrag nicht einhält wird man rausgeworfen und darf nicht portieren?
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Zitat
Original geschrieben von svenni
Auf meine Frage:
"vielen Dank für Ihre E-Mail mit Ihren Erklärungen!
Leider sind Sie auf die Frage bezüglich der monatlichen
Gesprächsgutschrift über 5 Euro nicht eingegangen.
Bei welcher Art von Vertragsverlängerung bleibt diese Gutschrift
erhalten?"
bekam ich als Antwort:
"Ihr Vertrag mit der oben genannten Rufnummer und dem damit verbunden
Tarif bleibt bei Nichtinanspruchnahme eines neuen Handys, einer
Gesprächsgutschrift oder einem Tarifwechsel unbegrenzt bestehen."
Gruß
Sven
Alles anzeigen
Es wuerde mich schon stark wundern , wenn das Guthaben erhalten bliebe oder jetzige Card-Inhaber nach 2 Jahren keine 9,99 EUR bezahlen duerften, wenn sie nichts tun.
Immerhin war ja bei der alten Aktion beim active auch eine Gutschrift von 5 Euro fuer 12 Monate gueltig. Kann mich nicht erinnern, das jemand deren Bestand gemeldet haette.
Allerdings blieben beim grundgebuehrbefreiten fonmarkt-Vertrag nach 2 Jahren auch weiterhin die Grundkosten bei 0,00 EUR. Da muesste man sich natuerlich mal die Tarifbeschreibung dazu ansehen. Also unmoeglich ist der Erhalt nicht, aber unwahrscheinlich. Aber mal die email-Antwort abwarten....
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Original geschrieben von Martyn
Privat Combi wird imho als Doppelvertrag betrachtet, nur deswegen ist die Subvention so hoch. Da wirst du nur in zwei Time&More Verträge wechseln können, aber nicht in einen.
O.k. muss man halt noch Eplus vor den Kadi ziehen, denn die AGB sind für den Vertrag "in dem Eplus Privat Combi" mit dem "Mindestumsatz für beide Karten", die man in "dem Tarif" erhält und bei dem man "ein Tarifwechsel" "vom PrivatPlus/Privat Combi" für einmalig wie bei einem normalen Privattarif "25 Euro" oder "0 Euro" in einen anderen Tarif wechseln kann, würde es dem normalen Kunden schwer fallen dort zwei Verträge oder zwei Tarife zu sehen.
Und es entscheidet vor Gericht immer die Meinung des normalen Kunden.....
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Wie komme ich bei solchen Themen wie "Hotliner versprechen, was sie nach AGB gar nicht dürfen und können" immer nur auf mobilcom....
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"Ich habe mir ein Handy gekauft und dann kam der Verkäufer und hat mir angeboten, entweder den doppelten Preis zu zahlen oder vom Kauf zurückzutreten. Aber eigentlich würde ich doch gerne das Handy zum gekauften Preis haben....
"
Sowas hätte man gerne schriftlich. Nachher wollten nur findige Callagenten dich zum Wechsel überreden.
Im Prinzip kann jeder Anbieter die Preise erhöhen oder die Konditionen ändern. Es steht dem Kunden dann ein Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund zu.
Ob talkline aus wichtigem Grund kündigen kann müssen sie ggf. beweisen, das die Preise am Markt z.B. ebenfalls gestiegen sind.
Im Prinzip kann man aber die 2 Jahre auf den Vertrag pochen und den Veränderungen widersprechen. Erst nach Ablauf des Vertrages kann talkline dann auf die neuen Konditionen umstellen.
AGB 1.2: talkline hätte dich schon schriftlich informieren müssen für
AGB 14.1 
Schade, keine Provisionen für die Callagenten
und eine Sokü gibts natürlich auch nicht.
Du Kunde hast eben nur das Hotlinegespräch nicht richtig verstanden, wie fast alle Kunden Probleme mit den Hotlines haben... 
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Du kriegst dann aber vielleicht nicht mehr die Neukundensubvention, diverser Händler.
Es sei denn , man portiert die f&e in eine Xtra (oder Callya) und portiert sie dann als Neukunde mit 380 Euro Auszahlung (oder Handy im Wert von über 400 Euro) für einen 15-Eurotarif etc. wieder rein.
Zweimalige Portierung kostet ingesamt 58 Euro, im Gegensatz zu den 380 Euro (und AGB-Befreihung) nicht viel.
Der Wechsel in den Web des gleichen Nicht-Webtarifes ist nach aktueller Preisliste tätsächlich 12 Monate unterbunden (vielleicht trotzdem möglich).
Hat Eplus erst zum Februar neu eingeführt.
Na dann wollen wir Eplus doch auch mal ein Schnippchen schlagen
:
Wo gibt es die höchsten Auszahlungen oder billigsten Handys bei ebay?
Richtig im Privat Combi-Tarif.
Und kann man da wechseln ? Nicht nach drei Monaten mit Ausnahme von Tarifen mit höherer Grundgebühr oder Minutenkontingent (bei T&M).
Das wären aber alle Eplus-Tarife, selbst T&M 25 hat mehr GG wie Privat Combi.
Also dann zweimal portieren und dann vom mit über 500 Euro ausbezahlten Privat Combi-Vertrag gleich in den T&M 50 online (Code 25) wechseln.
So kann man sich auch für die neue Tarifwechselsperre bedanken.
Man sollte sich die Preislisten zum Beweis und Durchsetzung seiner Wechselwünsche abspeichern und ausdrucken.
Gewinn hierbei: 423 Euro (denn der wechsel vom PrivatCombi in T&M 50 Web kostet ja auch nochmal 25 Euro)
Gewinn bei direkter Umwandlung : 0 Euro