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Zitat
Original geschrieben von harlekyn
Angenommen du hast die Wahl zwischen:
a) 4 Cent netzintern (komplett, also z.B. T-Mobile), 4 Cent ins Festnetz und 16 Cent in Fremdnetze
oder
b) 10 Cent ueberall hin
bei ansonsten gleichen Bedingungen (Netz, Takt, etc.).Was nimmst du? Und nein, beides zusammen zaehlt nicht 
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Wollen die ganzen von Eplus angekündigten verschiedenen neuen Partner-Betreiber wohl Aldi Konkurrenz machen ?
Darf wohl noch keiner damit raus, bevor nicht der 28.2. vorbei ist und dann auf der Cebit "man ja nur auf die Preisschlacht reagieren musste"
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Villeicht hatte man aber nach dem Rückzug von Vodafone etc. gehofft die Preise würden wieder aufs alte Discountniveaus steigen und man würde noch mehr neue Kunden gewinnen. Seit heute wissen wir, es geht weiter bergab wie schon lange prognostiziert. Warum hatten wir eigentlich nicht schon Ende letzten Jahres die 10 cent? 
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Eine Verstärkung der Anzeige, bedeutet nicht, dass es auch eine Homezone geben muss oder nach Homezone abgerechnet wird. Es zählt der Tonindikator.
Ich habe nach "Signalverstärkung" auch überall neue Häuschen, auch da wo früher die HZ (unter der gleichen Adresse) auch mal wirklich noch war.
Abgerechnet wird aber nicht nach Homezone sondern nach mobil - wie es der Tonindikator angibt.
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Das dreimal getauschte Handy damals war ja logischerweise auch nicht dreimal kaputt, sondern es ging auch um eine Softwarestörung.
Ich finde es schon richtig, dass der Kunde auch bevor er die Gewährleistung in Anspruch nimmt seine Rechte kennt.
Viele Händler verbreiten ja heute immernoch den Irrglauben Handykauf und Mobilfunkvertrag seien 2 verschiedene Dinge.
Da im Eingangsthread erwähnt wurde, dass alle Handys die gleichen vielen Softwarefehler aufweisen, würde ich mich schon fragen, was ich beim Händler mache wenn ich dort zwei neue Handys in die Hand bekomme und beide ebenfalls wie erwartet die Fehler aufzeigen.
Wenn natürlich nur ein Fehler da ist, der durch Tausch oder Reparatur behoben werden kann, kann man natürlich nicht sonderkündigen. das war nach der Ausführung des Threaderstellers hier aber offenbar nicht der Fall.
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Ist kein Blödsinn: Suche und du wirst finden
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Gerade dass das Handy kaputt war oder die Funktionen nicht dem beschriebenem entsprachen, war der Grund wegen Nachteilen gegenüber einem Handykauf ohne Vertrag im Gewährleistungsrecht, dass die Richter der Sokü nach dreimaligem Tausch recht gaben.
Also nicht, weil einfach die Auszahlung (bei Vertrag ohne Handy)vom Händler nicht gezahlt wurde, sondern, weil ja das Handy in der Funktion gestört war ist die Sokü des Mobilfunkvertrages aus wichtigem Grund vor dem BGH rechtens.
Dass natürlich man bei fehlender Auszahlung oder anderen Fehlern des Händlers (z.B. verspricht Startguthaben, das aber dann vom Provider nicht gewährt wird)einen Analogieschluss ziehen kann, sei mal dahingestellt.
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Handy kaputt: innerhalb der Gewaehrleistung dir ein neues vom Haendler geben lassen.
Kann er den Vertrag nicht erfuellen, kann man rechtlich natuerlich sonderkuendigen (und mit viel Geld sich verklagen lassen
).
Dreimal getauscht und immernoch defekt, war uebrigens der Praezidenzfall.
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Warum so umstaendlich?
Anrufen und bloed fragen wann denn das Handy kommt und sagen, wenn es nicht in 14 Tagen da ist kuendigt sie den Vertrag fristlos. Fertig.
Und wenn einer was sagt einfach mal den ganzen Kram loslabern, der von der Hotline bei einer Reklamation kommt (weiss ich nicht, bin ich nicht zustaendig, muessen Sie sich schriftlich nochmal melden..).
Ist das Handy angekommen haben sie ja eine schriftliche Bestaetigung von ihr, wenn nicht ist es nicht angekommen. Es haftet eben irgendwer und den soll Eplus raussuchen und sich von Ihm den Schaden zurueckholen.
Hat sie dem Logistiker schriftlich den Auftrag erteilt beim Nachbarn ihre neue Unterwaesche und was noch so kommt abzugeben, wenn sie nicht mehr da wohnt? Na also, unzustellbar zurueck.
Am besten auch per Einschreiben die Kuendigungsdrohung schicken (da aber mit: leider, leider, ich konnt es selbst kaum fassen, ...mein ach so geliebtes neues Handy . nicht angekommen.werde ich wohl oder uebel fristlos kuendigen muessen aber ich hoffe ja immernoch sehnlichst, dass..ich Epluskunde bleiben kann)
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Na ja na ja.
Laut Gesetzgeber steht das Recht auf Rufnummernmitnahme zu.
Das darf wohl nicht umgangen werden, wenn der Anbieter sich nicht an die Verträge hält. Und wer bestätigt ohne Grund schon eine außerordentliche Kündigung.
Einfach die GG verdoppeln und dem Kunden sagen, dass er seine Nummer bei Kündigung nicht behalten kann oder wie? Ich glaub ich muss mal schnell einen neuen Laden mit eigenen Tarifen aufmachen 
Allerdings kann es natürlich auf den Grund der Kündigung ankommen, ob der Netzbetreiber es verweigern darf.
Und wie immer darf man ja sich das Recht einklagen, besonders im Mobilfunk 
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Auf der angegebenen Internetseite (gsm...) kannst du dir die Homezone anzeigen lassen (ranzoomen und reale Homezone zeichnen klicken).
Allerdings gibt es auch dort nicht die optimale Optimierung, d.h. man kann schon mal 3 oder 4 Bereiche weniger bekommen als dort angezeigt ist, besonders wenn der Mittelpunkt im Grenzgebiet mehrerer Sender ist.
Sonst bei der Hotline beschweren und eben einen Bereich zuschalten lassen.
Wechsel kostet jeweils 7,50 geht auch mit Bonuspunkten.
Und es gibt ja auch die BWHZ, wenn man sein zweithandy angeschaltet zuhause liegen lässt.....
Dualsimadapter mit Callya-Happyabend oder relax-local oder Xtra-nonstop etc. wäre ggf. ampfehlenswerter.
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Wieso, ich dachte wir müssen immer in China statt in Deutschland investieren.
Das war doch schon immer das Beste.
Und nun meckern alle, dass die Investitionen sich dort auch auszahlen 
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Ob der Genion-Card wirklich nicht nur ein Genion mit 24 Monaten Neuvertragsbonus ist, wird sich wohl erst in einem Jahr zeigen, wenn die ersten Card-Nutzer ihre 25. Rechnung bekommen.....