Beiträge von qwqw

    Nicht immer wenn das Häuschen da ist wird auch nach home abgerechnet.
    Laut meiner Anfrage zu den Rechnungen gilt nur der Tonindikator.
    Dennoch sollte o2 wohl auch erstatten, wenn man beweist das das home-symbol da war (oder an der Stelle erscheint) der Tonindikator aber was anderes sagt.
    Ich habs aber noch nicht drauf angelegt und gehe halt ein paar 100m weiter und telefoniere erst wenn eben neben dem Häuschen auch der Tonindikator "home" ansagt, wie mir die Kundenbetreuung auch riet.

    Ich präzisiere mal meinen Wechsel:
    1. Wechsel im August (o2 hat neue Genion-Tarife , keine Flatrate) durchschnittlich 3-3,5 km.
    3. Wechsel 6 Wochen später (o2 hat Flatrate eingefuehrt, ich blieb aber bei city-Option) Homezone nur 1.5-2 km.


    Von daher kann ich den Netzausbau nicht als Grund ansehen, oder das alte Vertraege natuerlich die alte Homezone behalten.
    Ich beschwere mich auch nicht darueber, denn es sind 12 qkm (2 km im Durchschnitt) garantiert, damit wirbt o2 ja auf den Plakaten und Flyern- also mindestens 500 m aber eben durchschnttlich auch 2 km sind garantiert.
    Das gleich bei jedem Thread pro-o2 und anti-o2-Meinungen auftauchen ist im Forum (und unter den darin vertretenen Lobbyisten) durchaus normal.
    Offenbar sind jedoch viele der Meinung die Homezonegrößen würden nicht verändert worden sein oder nur vor Jahren mal. Durch viele Erfahrungsberichte kann man eben ein differenzierteres Bild gewinnen.

    Es gilt eh nur der Tonindikator, schreibt selbst o2.
    Ich habe ein Häuschen in vielen Gebieten, es ist dort aber eben trotzdem kein Homegebiet.


    Ach ja und das mit den unterschiedlichen Berechnungen mitten im Zentrum des Homegebiets ist mir auch schon oefter passiert. Waren aber keine großen Beträge.
    o2 koennte sich ja mal fragen wie man sekündlich 2 km durchqueren kann um ein Gespräch mal so und mal so zu berechnen :D

    Also meiner Meinung sind die Homezones kleiner geworden. Wenn man sie nicht veraendert bleibt sie auch wie sie war. Wechselt man aber und dann wieder zurueck so kann man eine kleinere Zone bekommen.
    Obgleich ich die gleiche Adresse angab war nach dem zweiten Wechsel die Homezone quasi nur halb so gross wie vorher und auch die Optimierung konnte laengst nicht das Ausmass wiederherstellen. Dabei bin ich gar kein jahrelanger Kunde, sonder erst seit einem Jahr. Vor Einfuehrung dieser Flatrate hat o2 wohl doch ein wenig hier und da optimiert :rolleyes: . Aber allgemein sind die Tarife natuerlich besser geworden. Jetzt als Student 10 Euro Guthaben/Monat, 3 Monate Flatrate gratis, Festnetznummer und 3-7 cent ins eigene Netz und alles fuer 5 Euro Monat und optional (vierteljaehrl. kuendbare) wap-Flatrate fuer emails, Nachrichten etc. geht ja gerade noch so :D .
    Das man spaeter, wenn man vergisst zu kuendigen natuerlich 10 Euro/Monat bezahlen muss ohne was zu bekommen (dann wirds vielleicht gar keine Subvention mehr geben) wunterschlage ich mal lieber.

    Das ist eher eine Frage des Rechts.
    Und AGB mögen die Richter eh nicht so gern, fällt meistens immer hinter BGB etc. zurück und wird nichtig.
    Und wegen Irrtum kann man schon von vielem zurücktreten.
    Meistens geht das nicht weil man nicht beweisen, kann dass der Shopmitarbeiter, dies oder jenes wirklich gesagt hat. Ist eine falsche Aussage oder Angabe/Anzeige beweisbar, ist es meist nie ein Problem den Vertrag vor Gericht beendet zu bekommen.
    Entgegen den Mobilfunkanbietern gilt ja verstärktes Verbraucherrecht.
    Und der normale Kunde braucht sich nach Richtersicht nicht all das Kleingedruckte in den Broschüren ansehen und z.B. selbst auch keine Firewall oder andere Vorkehrungen gegen Dialer treffen. Dem normalen Kunden, der ja nur ein Telefon zum telefonieren haben will ist vieles nicht zuzumuten. Es klagt bloß nicht jeder :D . Man braucht sich aber nur viele Urteile anzusehen (und wieviele AGB-Bestimmungen schon nichtig erklärt wurden).
    Nur wenn wirklich alles wasserdicht ist und es den Anbieter Unsummen kostet den Vertrag aufzulösen bekommt er offensichtlich Recht.

    Es besteht ja wie beschrieben auch außerhalb keine Versorgung mit UMTS.


    Für die Anfrage reicht die Anfrage bei Eplus oder eben der Blick auf die von Eplus extra angefertigte Informationsmöglichkeit.
    Der Kunde kann seitens der AGB nicht dazu verpflichtet werden, kosteniontensiv andere Verträge oder Karten schalten zu lassen nur um den Empfang zu kontrollieren. Wäre der Empfang erst gegeben, dann durch Versetzung des Mastens etc. aber nicht mehr würde das gleiche Problem auftauchen.
    Eplus dürfte nicht sein ganzes Netz einfach abschalten und einfach weiter Gebühren verlangen.

    Wahrscheinlich kannst du den Vertrag fristlos sonderkündigen (musst aber Provision/Handy zurückgeben). Oder wegen Irrtums vom Vertrag zurücktreten.
    Es liegt eben eine Täuschung (oder Irrtum)vor, der für den Vertragschluss ursächlich war.
    Nur weil z.B. bei einer Preisliste steht "Irrtümer und Änderungen vorbehalten" heisst dass nicht, dass ja auch der dadurch geiirrte Kunde an seiner Leistung festhalten muss.
    Sicher besteht auch Zahlungspflicht, wenn keine Versorgung gegeben ist, aber natürlich nicht, wenn die Versorgung mittels der Karte augenscheinlich garantiert wurde.
    Eplus ist aber halt ein wenig träge, aber bevor du Eplus gerichtlich zwingst, die Karte zu korrigieren (damit alle sehen wie schlecht die Versorgung wirklich ist :p ) oder eine korrekte Abfrage einzurichten, werden sie sicher dem Rüchtritt stattgeben - nach dem vierten Widerspruch in einem halben Jahr :D .
    Natürlich versuchen Sie noch das beste rauszuholen und bieten ein wenig Gutschriften an, rein rechtlich sehe ich jedoch kein Problem einer sofortigen Vertragsauflösung.
    Ist zwar Täuschung, die eine Kündigung aus wichtigem Grund erlaubt, aber keine arglistige (da hätte Eplus genau wissen müssen, das die Karte nicht korrekt ist und absichtlich beweisbar kalkuliert haben, dass einige Kunden deshalb unbrauchbare Verträge abschließen.)