Beiträge von qwqw

    Sicherlich oder wurdest du gefragt ob du kostenlos zu anderen klarmobilkunden telefonieren willst. Alle Änderungen der Preise und AGB galten m.M. doch für alle Bestandkunden.
    Sodass man nur widersprechen kann, wenn man nicht die neuen AGB und Preise haben will.
    Also können auch Bestandskunden nach 6 Monaten wegportieren.


    PS:
    Das mit den "frühestens nach 6 Monaten"steht aber in den "neuen" Preislisten.

    Irgendwie steht in den neuen Bedingungen (Sonderpreise), dass die Wegportierung erst nach 6 Monaten möglich sei.
    Hat sich wohl die RegTP ein wenig durchgesetzt?
    Jedenfalls sollte man doch in die aktuellen Konditionen wechseln können und kann dann nach einem halben Jahr klarmobil wieder verlassen.

    Zitat

    Original geschrieben von suckMD
    Hab' aus Zeitgründen zwar nicht den ganzen Thread verfolgt, aber ich danke dem Threadersteller für die Info über den Verein, um den werde ich wohl in Zukunft einen großen Bogen machen.



    Hoffentlich auch um deinen Usernamen. Der ist nämlich schon hart an der Grenze.

    Solltest du im Laden abgeschlossen haben besteht natürlich kein Widerrufsrecht.
    Hast du den Vertrag bei einem Internethändler abgeschlossen besteht Widerrufsrecht.(wie ich annahm, da du das Handy ja später kommen sollte und man es im Laden doch gleich mitnimmt oder es jedenfalls nicht nachgeschickt wird,oder?)
    Es ist doch aber klar, dass viele Händler und Mobilfunkunternehmen, es nicht gerne sehen und man manchmal es eben bis zur Klage kommen lassen muss.
    So ist das in unserem Rechtssystem.
    Zweifellos hat der BGH entschieden, dass man vom Handyvertrag zurücktreten kann, wenn z.B. das Handy kaputt ist (und nach dreimal wechseln immernoch nicht geht).
    Sonst könntest du ja vom Handyvertrag zurücktreten und das 0-Euro-Kaufhandy behalten.
    Die Einheit der Verträge schlägt natürlich auch hier durch.
    Lies die Widerrufsbelehrung, die mit der Sim-Karte kommt (oder im Internet steht) einmal richtig durch. Dort steht bestimmt, das der Widerruf des Vertrages direkt beim Provider/Netzbetreiber erfolgen soll. Ohne erste Unterschrift hättest du gar keinen Mobilfunkvertrag bekommen,könntest also von gar nichts zurücktreten.

    Toll, dass man auch mal nur halb zitiert wird.
    Das :"nach einem anderen Gesetz natürlich" für Haustürgeschäfte wurde leider überlesen. :D
    Man kann selbst dann ohne Grund zurücktreten, wenn mobilcom oder cellway im Kleingerudckten schreiben, dass man durch die Unterschrift der Aktivierung zustimmt und auf sein Widerrufsrecht verzichtet (als wenn im Haustürvertrag stände durch Unterzeichung verzichte man auf sein Rücktrittsrecht :p ).


    Man kann eben das Handy und die Broschüren etc. noch nicht kontrollieren wie im Laden, weil man sie noch nicht erhalten hat.


    Ich glaube kaum, dass 7mobile.de keine Widerrufsbelehrung im Internet angegeben hat. Natürlich kann man die Annahme verweigern und widerufen.


    (Wie oben geschrieben kann man ja vom Handykauf und damit einheitlich auch vom Mobilfunkvertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
    Natürlich wird es bei Mobilcom etc. Probleme geben und bei o2, eplus usw. direkt meist nicht so. Dennoch bleibt letztendlich das Widerrufsrecht.
    Alles was in irgendwelchen AGB oder privatrechtlichen Verträgen steht kann ja wohl kaum das BGB außer Kraft setzen).


    Bekommt man keine Widerrufsbelehrung (die gut lesbat, d.h. in schriftlicher Form vorliegen muss, nicht nur im Internet), kann man auch noch nach einem halben Jahr zurücktreten, selbst wenn man die Dienstleistung bereits genutzt hat, d.h. telefoniert.


    Ist zwar keine Rechtsberatung, da ich selbst jedoch schon einige Verträge (wo ich eine Unterschrift geleistet hatte) z.B. bei o2 usw. widerrufen habe, weiss ich dass es so läuft.
    Wie gesagt könnten allenfalls Provider mit Ihrem Kleingedruckten sich nicht mit dem Gesetzen auskennen und das Recht verneinen.
    Theoretisch hätte man jedoch das Widerrufrecht (solange man nicht die Dienstleistung wie Telefonie in Anspruch nimmt, ob der Betreiber durch vorzeitige Freischaltung das BGB illegal umgeht wenn alle seine Verträge nur unter vorzeitiger Freischaltung erfolgen, ist eine andere Frage).
    Es ist so wie immer :probieren und wenns nicht klappt, sich fragen, ob man sich Unrecht antun lässt oder es den Stress (Briefwechsel, Klagedrohung seitens des Mobilfunkunternehmens etc.) wirklich wert ist.

    Reklamationen per email gelten ja auch nicht.
    Der Widerspruch muss immer schriftlich, d.h. per Brief und Unterschrift erfolgen.


    Die Karten kommen wohl zurück, da VV ja verpflichtet ist, dir das telefonieren zu ermöglichen, sonst dürften sie ja keine GG etc. weiter berechnen.
    Zudem müssen sie ausschließen, dass du die Kündigung sofort meint und durch Behalten der Karte dir diesen Irrtum bestätigen könnten.
    Solange du schriftlich nicht Verzichtserklärung etc. im Voraus geleistet hast müsste die Karte zurückkommen.
    Aber ob die das wissen?
    Probieren geht über studieren :D



    Kündigen sollte man natürlich immer nach Abschluss des Vertrages - es kommen nur noch bessere Angebote- selbst wenn man später doch bleibt ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Ich will euch ja nicht die Laune vermiesen, aber bisher kennen wir nur die eine Seite der Medallie (nämlich den Brief von O2). Vielleicht hat der Threadersteller wirklich Missbrauch mit seinen Karten betrieben, man weiss es nicht. Schließlich versucht sich ja jeder als Unschuldslamm darzustellen.


    Nun das Thema war ja schon vorher hier zu lesen.
    Ich glaube nicht, dass die einzelnen Fälle alle Betrüger sind, die sich dann noch in Foren darüber beschweren.


    Zitat

    Nun gut, O2 bietet eine Flat, ist ja schön und gut. Aber muss man diese auch misshandeln? Fahrt ihr dauernd mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, nur weil ihr ein Monatsabo habt? Ich glaube kaum, dass ihr stundenlang einfach so in der S-Bahn durch die Gegend fahrt. Das gleiche gilt auch für die Flat.


    Aber man könnte es theoretisch. Manchmal fahre ich auch nur mal so durch die Stadt, weil es ja eh umsonst ist. Mich hat noch kein Busfahrer angesprochen, ob ich denn diesen Monat für die Monatskarte nicht zu oft eingestiegen bin.
    Du telefoniert also noch genauso wenig wie zu Zeiten als eine Minute ins Festnetz über 1 Euro gekostet hat (bzw. durchschnittlich 0.80 cent/min zur Hauptzeit)?



    Zitat

    Flat bedeutet zwar theoretisch rund um die Uhr kostenlos telefonieren, heißt aber noch lange nicht, dass man das theoretische auch ins praktische umsetzen sollte.


    Warum nicht.
    Es gab Leute (Familien mit mehreren Töchtern) bei denen waren die monatlichen Telefonrechnungen jenseits der 800 Euro-Grenze. Was glaubst du was Kinder und Jugendliche sich alles zu sagen haben :D


    Zitat

    Ich glaube nicht, dass O2 wegen 5-6 Stunden/tägl. telefonieren einem mit ner Kündigung droht. Ich glaube da steckt noch mehr dahinter, was uns evtl. der Threadersteller verheimlicht.


    Das Raster der Kontrolle, wieviel man telefoniert hat eben wohl automatisch das Schreiben losgeschickt. Ist wie bei der Mahnung, wenn für das System was unstimmig ist. :D


    Zitat

    O2 bringt eine Teilzeitflat... und auf was für Ideen kommen einige? Ihre Loop-Karten damit aufzuladen. Was macht O2, sperrt EM. AWP gibts ebenfalls nicht mehr.... und so wie es aussieht, wird es wohl die Homezone-Flat auch nicht mehr lange geben.


    Nein. o2 hat auch schon mal den Vertrag gekündigt weil zu viele Leute mit EM angerufen wurden (wie damals hier und im Teltarifforum berichtet).
    Die Homezoneflat wird es deshalb noch lange geben, weil o2 kein Abendpack mehr hat und ohne diese Flat keine Konkurrenz zu Base oder den D-Netzen hätte. Zudem muss man vor Eintritt der Telekom zu den Festnetznummern auf Handys ja nicht die Konditionen (die bei Flats auf dem d1-Vertrag ja bestehen zu dem dann das "HOME"-Produkt wohl aufgeschaltet wird) stark verschlechtern.


    Zitat

    Ich möchte niemanden hier beschuldigen, doch ich habe sehr starke Zweifel, dass O2 einem wegen ein paar Stunden telefonieren/Tag Missbrauch vorwirft.


    Was sollen sie denn sonst machen, wenn sie erst jetzt merken, dass die Kalkulation nicht aufgeht (die bei Monatskarten/Jahreskarten jedoch aufgeht, auch wenn jemand jeden Tag ins Konzert oder jedes Wochenende zum Spiel mit seiner Dauerkarte läuft).
    Die Klage dauert mehr als 2 Jahre und bis dahin ist der Vertrag schon ordentlich von o2 gekündigt.
    In der Kalkulation wurde wohl vergessen, dass viele sich kostenlos zurückrufen lassen, wenn der andere ja umsonst eine Verbindung aufbauen kann.
    Somit kann sich der Familien-Freundes-Telefoniekreis schon verdoppeln.


    Dennoch möchte ich natürlich nicht ausschließen, dass Missbrauch mit der karte betrieben würde. Aber warum begründet o2 dies dann nicht mit diesem schweren Missbrauch?
    Bisher sieht es so aus als sei dem o2-System einfach zu viele Gespräche geführt worden, sodass "andere Kunden das Netz nicht mehr ausgiebig nutzen könnten".


    o2 hat sich doch verpflichtet jederzeit für die Telefoniemöglichkeit zu sorgen oder nicht?
    Nur weil jemand die Flat auch flat nutzt, besteht kein Missbrauch.
    Das wäre so, als wenn der Verkäufer im Laden Strafgeld verlangt, weil man wirklich die reduzierte Aktionsware (z. B. Pullover) kauft. Mit der Begründung man hätte ja sonst auch den normalen Preis bezahlt und außerdem würde ja gerade der Pullover, dann nicht mehr anderen zum Kauf zur Verfügung stehen.


    Allerdings sehe ich das nur als Beispiel wie schlecht der Verbraucher behandelt wird. Natürlich hat auch o2 ein (moralisches)Recht nicht jeden zu nehmen und eine fehlkalkulierte Leistung zu streichen. Dann sollten sie es aber auch ehrlich eingestehn, anstatt immer beim Kunden ja den angeblichen Missbrauch vorzuhalten.


    Umgekehrt gefragt: gibt es etwa Kunden die täglich mehr als 10 Stunden telefoniert haben und keinen Brief bekommen haben?
    Also ist die Flat gar keine Flat sondern es sind nur 300 (oder nur 200) Stunden frei. So sollte es dann auch auf den Prospekten stehen (wenn man ehrlich bleiben will und es müsste - was bei den Kundenzahlen von o2 nicht der Fall ist).

    Aber nur aller Wahrscheinlichkeit nach :D .


    Wo bleibt denn die Beratung und Begutachtung des Handys?
    Nur weil man an der Haustuer was unterschreibt ist es auch noch ein Vertrag von dem man zuruecktreten kann (nach anderen gesetz natuerlich).


    Man kann zuruecktreten, auch wenn man den Vertrag abgeschickt hat.
    Zudem handelt sich sich bei Handykauf und Abschluss des Vertrages nach BGH um ein einheitliches Rechtsgeschaeft, d.h. wer vom Kauf zuruecktritt kann auch vom Vertrag zuruecktreten.


    Dazu muss man Haendler und Mobilfunkprovider in Textform (email, bei unsicheren Kandidaten (nicht originalnetzbetreiber besser per Einschreiben) den Widerruf erklaeren, Gruende muss man da nicht angeben.


    Man braucht auch nicht gleich das Geraet zuruecksenden, aber wenn man eh den Widerruf hinsendet...


    Das Widerrufsrecht beginnt mit Erhalt der gutlesbaren Widerrufsbelehrung und die kommt mit dem Handy (bzw. Sim-Karte).
    Hast du sie noch nicht erhalten, brauchst du sie auch nicht annehmen. Das stellt ebenfalls einen Widerruf dar.
    Zusaetzlich sollte man aber Netzbetreiber und Haendler informieren, nicht das man die noch weitere Handys schickt :D