ZitatOriginal geschrieben von indiana1212
Nein. Du musst erst mal zahlen und dann rechtliche Schritte gegen den Dritten (Abzockertelefonnummer) einleiten.
Das ist ja nicht das Problem von O2 wenn DU reingefallen bist.
lol ![]()
Niemand ist verpflichtet, egal welcher Vertrag für nicht geleistete Dienstleistungen oder falsche Abrechnungen zu bezahlen.
Der Anbieter muss nach Widerspruch die Korrektheit der Abrechnung beweisen.
Selbstverständlich darf man, ich meine sogar man muss, den zuviel berechneten Betrag bei der Bank zurückbuchen lassen (d.h. Lastschrifteinzug stornieren und unstrittigen Betrag zurückbuchen).
Gleichzeitig sollte aber auch ein schriftlicher Widerspruch erfolgen (bei Abzockeunternehmen immer mit Einschreiben, wenn auf der Rechnung keine Nummer oder Adresse des Unternehmens zu finden ist, muss der Widerspruch eben zu o2 gehen. In jedem Fall sollte o2 jedoch über den Widerspruch informiert werden (per mail). Die dürfen glaube ich dann gar nicht mehr im Auftrag des Dritten einziehen, sondern der muss selbst seine Forderungen belegen und sich mit dir auseinandersetzen. In jedem Fall muss die Korrektheit der Abrechnung durch den Forderer bewiesen werden, solange dies nicht der Fall ist, braucht nichts bezahlt zu werden.
Meinte doch mal ein Hotliner bei Eplus "Sie können doch nicht einfach die Zahlung verweigern."
Hab ich gesagt, "Kann Eplus einfach eine Million von meinem Konto buchen und dann nach 5 Monaten ja wieder ausgleichen falls es falsch war?".
Über die Rechte des Kunden wissen die Mobilfunkunternehmen nach außen hin immer weniger, wie es sein müsste....