Beiträge von qwqw

    Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Eher wohl Intern-Flatrate, da ja Festnetz-IC-Gebühren schon mal Streitpunkt waren und offenbar angehoben werden sollen (und die für Anrufe in die Mobilfunknetze gesenkt). Immerhin betreibt Eplus ja nicht die ganzen Festnetze (und kann dadurch verdienen) sondern ein Mobilfunknetz.



    Glaube ich jetzt nach einer Woche (seit diesem Statement) aufgrund der Meldungen auch wieder.
    Deshalb wurde wohl auch der damals wahrscheinlichste (prognostizierte) Tarif (für 25 Euro/Monat ohne Handy mit Eplus- und Festnetzflatrate) am Sonntag als "Möchtegerntarif" bezeichnet.
    Aber mal sehen.... (vielleicht bringen ja Vodafone und T-Mobile durch ihre Aufhebung der Minutenbegrenzung) noch den letzten Ruck :rolleyes:

    Zwar kann man kündigen, wenn bereits die ersten Rechnungen falsch sind. Im damaligen Fall ging es aber explizit um einen hohen Betrag von über 55 Euro insgesamt.
    Bei 15 Euro wird noch kein Gericht einer außerordentlichen Kündigung zustimmen, wenn es nur eine Fehlerart ist, glaube ich.
    (Etwas anderes dürfte es sein, wenn es Minutenpreise sind, die wieder nicht eingehalten werden, sieht es anders aus).
    Es ist natürlich Vertragsinhalt, aber man hat natürlich ein Anrecht auf Ausgleich (von Zinsen und ggf. Rabattausgleich (wenn man später nicht mehr soviel telefoniert, sodass dann man insgesamt nun weniger durch einen Rabatt bekommt als wenn er schon zu Anfang berechnet worden wäre)).
    Aber ich bin sicher Eplus wird mit 5 Euro-Gutschriften schon so um sich werfen :D .

    Re: Bitte abschliessen



    Sind wir wirklich schon soweit dran, dass neuangemeldete Newbys nach einem Schloss rufen müssen :D .


    Warum sollte man base-flatrate.de schützen lassen, wenn keine kommt?
    Und das keine reine Eplus-Flat kommt ohne zugleich eine ins Festnetz ist auch mehr als Mutmaßung.
    Na ja und der Preis? 2,50 Time&More-Combi-Option, 7,50 Euro unbegrenzt bei Vodafone von 8-8 und 5 Eur für WE und den damaligen Cebitvorschlägen auf den damals angefertigten Plakaten...
    In wieweit die "Insideraussagen" nun wie genau gewichtet werden sollten, wird man natürlich erst am Do sehen.

    Ich fass mal ein wenig mehr als drei Tage vor der Pressekonferenz zusammen.


    Die aus Spekulationen und teilweisen Hinweisen wahrscheinlichste Sensation
    ist der nur-Karte-Tarif "Base", ein 12 monatiger Vertrag mit einer Grundgebühr von etwa 25 Euro/Monat mit dem Gespräche ins Eplus und Festnetz umsonst sind.


    Und somit für die wahren Freaks viel zu teuer ;)


    (Und wenn es nicht so kommt, wie es bei der Cebit ähnlich war, dann liegt es daran, dass die bei Eplus wieder hier vorher mitgelesen haben :D )

    Ich habe den Tarif nicht genommen, weil meine Nummer schon vorher zur Portierung freigegeben wurde und der Vertrag hätte neu abgeschlossen werden müssen.
    Und das wäre mir im Gesamtkonzept zu teuer (so wichtig sind die Daten nicht) habe ja eh eine 17-Euro Kabelflatrate.


    Aber vielleicht gibt es ja andere Leute (wenngleich der Prof-Data wenn angemeldet eh erst im nächsten Monat zugebucht wird).
    Die Rechnungen bei Telco werden erst frühestens am 21. rausgeschickt.
    Und ich bezweifel, dass jemand gleich Tarif und Prof-Data als Neuvertrag seit dem 1.7. abgeschlossen hat.

    Es ist halt nicht genügend Geld da.


    Dadurch steigt eben der Druck und wem droht alles zu verlieren, tut nicht mehr wie nötig bzw. verlangt.


    Besonders die pochen auf Bildung als einfache Geldinvestition, die doch selbst keinen materiellen Wert schöpfen, wie die Verwaltung oder Politiker.


    Da wir ja immer die besten suchen fallen eben alle tausend zweitbesten aus dem Raster.


    Ich habe viel Respekt vor Leuten, die selber viel und hart arbeiten mussten.
    Aber nur weil man selber litt, sollen andere gefälligst auch mindestens genauso viel leiden und wie in Amerika auf der Straße landen (10 fallen zurück, damit einer aufsteigt)?
    Wozu denn die Anstrengungen, Maschinen zu erfinden, wenn es den Leuten trotzdem dadurch nicht besser geht?


    Irgendwie haben doch alle Menschen vorher schon soviel vollbracht und trotz großer Erfindungen und Entdeckungen, müssen immer noch Menschen hungern.
    Manchmal habe ich das Gefühl die Menschen bekriegen sich (ohne es zu merken) gegenseitig und obwohl sie essen und Wohnung haben, machen sie sich das Leben dadurch nur noch schwerer als es sein könnte.
    Wie Tiere, die wenn sie zusammenkommen sich zerreißen und nur Leid übrigbleibt und wenn sie nicht zusammentreffen, es allen Tieren viel besser ginge (und sie überleben würden).



    Die Dinge sind aber meist viel komplizierter.


    Und da sollten wir uns doch noch freuen nicht in der afrikanischen Wüste seit dem zehnten Lebensjahr 20 Stunden täglich Salz mit dem Hammer aus der harten Erde in Gluthitze und Staub abpicken zu müssen.
    Dann fehlte es nur noch an den Menschen die daneben stehen und die Eigenverantwortung rühmen, wenn man noch länger und fleißiger arbeiten würde und nicht so faul wäre, hätte man auch mehr als die 5 Euro im Monat für die Arbeit verdient.....

    Das Urteil ist doch eindeutig.
    Es ist doch eine Einheit ohne Zweifel, denn die Azszahlung wurde ja an Stelle eines Handys vereinbart.
    Zudem gibt es von den OLG und BGH nun auch keine anderslautende Urteile (sondern im Gegenteil beharren z.B. die OLG ja darauf, dass es bei Mobilfunkverträgen eine Einheit gäbe, z.B. in neuerem Urteil über Stromverträge mit Subventionen (in denen es anders ist)).


    Allerdings sollte sich bigbutler4 überlegen, ob er von seinem Recht auch Gebrauch macht. Eplus schädigt nämlich gerne die rechtschaffenden Kunden mit einem Eintrag in den Fraud Prevention Pool, wenn sie bei Fehlern seitens des Netzbetreibers von Ihrem Recht auf Kündigung Gebrauch machen.
    Als Student sollte man es sich daher zweimal überlegen, um später nicht immer bei neuen Handy-Verträgen (um nicht von den Netzbetreibern abgelehnt zu werden) draufzuzahlen - oder halt vor der Kündigung ein oder zwei Schubladenverträge etc. abzuschließen bei Providern, bei denen man immer zwischen allen Tarifen aller Netzbetreiber wechseln kann (falls die in Zukunft bessere Tarife einführen) und bei denen man dann ein ganzes Leben lang bleiben möchte.

    Auszug vom Amtsgericht DD Az. 34 C 3564/00:


    "Der Kläger war zu der außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages berechtigt, weil ... beide Verträge eine rechtliche Einheit bilden. Ein einheitliches Rechtsgeschäft ist dann anzunehmen, wenn zwei an sich selbständige Vereinbarungen nach den Vorstellungen der Vertragsschließenden miteinander „stehen und fallen" sollen (BGH NJW 1976, 1931). Ein solches einheitliches Rechtsgeschäft liegt hier vor. Nach dem für die Beklagte erkennbaren Willen des Klägers sollten der Kauf- und der Dienstvertrag nicht für sich allein gelten, sondern gemeinsam miteinander stehen und fallen. Dies ergibt sich daraus, daß beide Verträge von der Beklagten in einer Aktion gemeinsam beworben worden sind und das Angebot zum Abschluß des Kaufvertrages unter der Bedingung des Abschlusses eines für mindestens zwei Jahre befristeten Kartenvertrages stand. Es wäre nicht möglich gewesen, den Kaufvertrag zu dem günstigen Preis ohne den gleichzeitigen Abschluß eines Kartenvertrages zu schließen. Aufgrund dieser Angebotsgestaltung konnte die Beklagte erkennen, daß ihre Kunden den Kartenvertrag abschließen, um das für die Nutzung des Mobilfunknetzes unentbehrliche Mobiltelefon zu einem gegenüber dem Listenpreis günstigen Preis erwerben zu können.



    Zudem ist davon auszugehen, daß die Beklagten den Kunden, die auf das geschilderte Angebot eingehen, das Mobiltelefon nicht - auch nicht teilweise - schenkt, sondern daß der Erwerb des Mobiltelefons durch die im Rahmen des Kartenvertrags vom Kunden zu erbringenden Leistungen mitfinanziert wird (vgl. BGH NJW.1999, 211, 213). Hat das Mobiltelefon einen Mangel und wird nach der Wandlung des Kaufvertrages lediglich der vergünstigte Kaufpreis erstattet, der Kunde aber an dem Kartenvertrag zu den ursprünglichen Konditionen festgehalten, so führt dies dazu, daß der Kunde über die Leistungsentgelte für den Kartenvertrag das Mobiltelefon, das er wegen der Wandlung des Kaufvertrages nicht erworben hat, dennoch (zumindest teilweise) bezahlt. Daher war für die Beklagte erkennbar, daß ihre Kunden für den Fall, daß ihnen das Mobiltelefon nicht mehr funktionstüchtig zur Verfügung steht, auch an den in Verbindung mit dem Kaufvertrag geschlossenen Kartenvertrag nicht mehr gebunden sein wollen. Der Annahme einer rechtlichen Einheit steht es nicht entgegen, daß Vertragspartner des Klägers bei dem Kaufvertrag offenbar nicht die Beklagte, sondern ein Dritter war. An Verträgen, die eine rechtliche Einheit bilden, müssen nicht durchweg dieselben Personen beteiligt sein (BGH NJW 1976, 1931, 1932). Es spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, daß mehrere selbständige Verträge, die in verschiedenen Urkunden niedergelegt sind, keine rechtliche Einheit bilden sollen (BGHZ 78, 346, 349). Diese Vermutung ist im vorliegenden Fall jedoch durch die soeben dargestellten Umstände widerlegt."


    Das BGH-Urteil, das Handyvertrag und Telefon (und damit ja auch die Provision) als einheitliches Rechtsgeschäft ansieht kommt übrigens vom 1. Zivilsenat des BGH, 7. Juni 2001, Aktenzeichen: I ZR 210/97.



    Wie oft soll man denn noch im Forum schreiben, dass wenn keine Einheit bestünde ja jeder einfach bei Widerruf (z.B. nach Fernabsatz) nur den Vertrag widerrufen bräuchte und dann ein 240 Euro teuers Handy umsonst hätte ;) .


    Wundert mich aber auch nicht, wenn einige Händler auch Jahre nach den Urteilen noch immer sehr komische Rechtsauffassungen haben (nettes Beiwerk als Geschenk zum Vertragsabschluss etc.)

    Da bin ich anderer Meinung eine Flat würde die Kommunikationsbereitschaft und die Menschen schon mehr verbinden. Dass man dann gut zwischendurch mal die Anrufe an die vielen Mensschen tätigen kann, die sich alleine fühlen oder zumindest sich durch ein Gespräch beachtet fühlen wird schon wichtig.
    V.a. wenn man weiß, das es eine Falt ist, bricht man die Gespräche auch nicht zu schnell ab, obgleich man noch Zeit hätte. Selbst 3 cent sind bei 5 Stunden bereits 9 Euro.
    Haben sich denn schon wirklich soviele Leute aufgeregt, dass man sie durch die Abendpakete oder AWP pausenlos angeklingelt hat?
    Wer nicht so oft angerufen werden will. sagt es eben.
    Die meisten die ich kenne wollen aber angerufen werden, weil denen selbst die 1 cent/min von der Telekom noch zu teuer sind, aber gleichzeitig sind sie dann gekränkt, dass man sie ja nicht so oft anruft.
    So sind wohl eben die Frauen :D .