Guck dir mal an, was Sms-Benachrichtigungen bei email-Eingang in deiner Broschüre kosten, wo steht, dass die Euro-Umrechnung bei jedem Einzelgespräch erfolgen muss (bei o2).
Und bei Eplus, wo in dem alten Vertrag steht, dass Sms plötzlich viel mehr kosten wie noch zuvor oder eben wie teuer Faxe in den Privattarifen sind oder gar warum die Gespräche nach Hause in deinem Prepaidvertrag statt 5,01 cent/min nun selbstverständlich zwangsweise 80cent/min kosten soll (von der Zwangsumstellung bei loop will ich gar nicht erst reden).
Mit den AGB (wo ja selbst nach den Netzbetreibern drin stehen soll, dass der Sms-Versand keine Nutzung des Netzes darstellt oder dass Sonderkündigungen aus wichtigem Grund trotz zahlreicher angegebener und anderslautender Gerichtsurteile abgelehnt werden müssen) und den Preislisten wirst du bei o2 und Eplus deine helle Freude haben.
Mit vergünstigten Mitarbeitervertrag (untereinander umsonst?) und einfachen Tarif (Professional?) merkt man vielleicht weniger die Abweichungen.
Aber als o2-Kunde der ersten Stunde, nie Probleme mit Kundenhotline oder Abrechnungen gehabt zu haben: Glückwüsch.
Ich widerspreche schon viele Rechnungen nicht mehr, wenn die Beträge zu klein sind...
Beiträge von qwqw
-
-
Feststellungsklage?
Soll Eplus doch mich verklagen!
Die Sonderkündigung ist doch ohnehin allein deshalb gültig weil Eplus nicht ein dreiviertel Jahr mit zig verschiedenen Behauptungen und anderslautenden Meinungen zur Bepreisung zum Widerspruch der Augustrechnung erst Ende April entgültig eine Antwort parat hat.
Außerdem ist doch ohne Zweifel ein Fax, was als "Fax" zur Festnetznummer eines Freundes im Cost Control und dann auf der Rechnung auftaucht, eben ein Fax und keine HSCSD-Verbindung im Prof.-tarif zur 012310.
Und wenn (meine) Festnetznummern auf der Preisliste ohne gebuchten HSCSD-Tarif auftauchen mit Abrechnung Daten, dann sind es ebenfalls keine HSCSD-Verbindungen.
Außerdem hat ein Jurist mir gesagt, dass Eplus nicht einfach zur Hauptzeit Minutenpreis abrechnen kann und zur Nebenzeit nicht.
Zudem sei die Tarifbroschüre gar nicht bindend, sondern nur die eindeutigen Preislisten.(Was anderes gilt, wenn der Kunde was in den Preislisten sieht und sich darauf beruft)Ich hätte natürlich den Tarif hier groß anbieten können (vor der Sonderkündigung):
"3 cent/min UMTS, man muss nur noch Eplus auf Einhaltung der Preislisten verklagen"
.
Aber wer will denn den Stress noch durchmachen?So bekommt Eplus nicht einmal drei cent/min und die nächsten Grundgebühren etc. natürlich auch nicht.
-
in der Broschüre steht "Minutenpreis" in der Preisliste steht "nach der Zielrufnummer" bzw. "Minutenpreis des gewählten Tarifes für Sprache".
Eplus meint aus der Broschüre eines anderen Dienstes (HSCSD-Verbindungen im Prof. zu Internet Mobil) lesen zu müssen, dass Fax- und Datendienste mindestens 10 cent/min kosten.
Berechnet werden jedoch 9 cent/min (bzw. 6 cent/min mit P&F-Option), jedoch nicht der Minutenpreis von 3 cent/min.
-
Zunächst habe ich erst der Märzrechnung widersprochen und um weitere Erklärung gefragt, da die Begründung ja selbst der Abrechnung nicht entspricht.

Nachdem ich nun beim dicke Faxen, die Faxen dicke hatte, habe ich ein paar Tage später außerordentlich gekündigt, zum zweiten Mal:
"Fristlose Sonderkündigung Nr.2
Hiermit kündige ich erneut fristlos den Mobilfunkvertrag der Mobilfunknummer 017xxxxx aus wichtigem Grund.
Sie haben auch nach der Anforderung der Sim-Karten „zur Prüfung und im Falle der Einhaltung der Preislisten“ diese erneut mehrmals nicht eingehalten.
Ihre Begründung der Abrechnung der CSD-Datenverbindungen ins Festnetz, als noch kein HSCSD-Tarif geschaltet war, und der übrigen Datenverbindungen nach einem dreiviertel Jahr entspricht nicht der in der Telekomunikationskundenschutzverordnung geregelten Beweislast des Netzbetreibers für die Korrektheit der Abrechnungen. Trotz mehrfacher Anforderung des von mehreren Gerichten als notwendige Beweisführung geltenden, schriftlichen Prüfberichtes (für Februarrechnung), wurde nach vier Wochen noch nicht einmal dessen Anfertigung bestätigt.
Ihre Begründung, dass Faxe und Datendienste ins normale Festnetz entgegen den eindeutigen Angaben in Preislisten und Broschüren (ohne Online-Tarif) 9 cent/min in der Nebenzeit kosten, da in der Broschüre kanalgebündelte HSCSD-Verbindungen zur Eplus-Einwahlsondernummer im Professionaltarif für 10 cent/min angegeben sind, kann nicht nachvollzogen werden.
Ohne Onlinetarif (damals), ohne Professionaltarif, ohne Anwahl der in der Fussnote der Broschüre genannten Sondernummern, ist eine Abweichung von den eindeutig in Preisliste und Broschüre geregelten Fax- und Datendienste, bzw. Abrechnung der HSCSD-Verbindungen nach der eindeutigen Grundregel 1.6. für „HSCSD-Verbindungen ins Festnetz“ in meinem Privattarif eindeutig eine Falschberechnung.Ja, dass selbst Faxe nicht nach Faxdienste abgerechnet werden, sondern für 9 cent/min in der Nebenzeit ist mehr als aberwitzig.
Meinetwegen können sie ja selbst glauben, das Faxe in der Nebenzeit in meinem Privattarif für 9 cent/min mit der Begründung korrekt seien, dass wenn man ja einen Professionaltarif gehabt hätte, und wenn man Partner- und Familyrufnummern in diesem Tarif gehabt hätte und einen Onlinetarif dazugeschaltet hätte und HSCSD-Verbindungen zu diesen Sondernummern in der Hauptzeit aufgebaut hätte, hätte man ja 10 cent/min bezahlt (wie Sie als letztes Wort in Ihrer Email ausführten, natürlich erneut mit dem Hinweis, dass weitere Anfragen, bzw. weitere Einsprüche gegen die Höhe meiner Rechnungen zu keiner Änderung des Sachverhaltes führen wird).
Die Falschberechnung ist jedoch einfach ein offensichtlicher Verstoss gegen die Preislisten und Broschüren und deren ständige Nichteinhaltung und dreivierteljährlicher Bearbeitung ein wichtiger Grund für eine fristlose Sonderkündigung.
(Nicht allein deshalb, weil Sie selbst ja Datenverbindungen zu Partnernummern im Privattarif damals mit 6 cent/min bepreist haben, ihre Begründung meiner Rechnung ohnehin selbst falsch ist).Rechtlich ist das Vertragsverhälnis bereits seit der fristlosen Sonderkündigung vom 7.11.04 aufgelöst (da die dortige Bedingung, d.h. keine Abrechnung der HSCSD-Verbindungen ins Festnetz wie in Preislisten eindeutig angegeben, erfüllt ist). Die freiwillige Weiterführung des Vertrages zur Prüfung und im Falle der Einhaltung der Preislisten, hat mit Ihren falschen Bepreisungen der letzten Monate gezeigt, dass die Preislisten nicht eingehalten wurden und die Sonderkündigung vom 7.11. gültig ist.
Gleichwohl werde ich die entstandenen Kosten und Gebühren bis zum Vertragsende, d.h. bei Eingang dieser Kündigung bei Ihnen erstatten, sofern diese mit den Preislisten im Einklang stehen.Da Sie die Preislisten nicht einhalten, kündige ich hiermit erneut (falls die damalige Vertragsweiterführung trotz ihres Einverständnisses durch die Rücksendung der Sim-Karten, falsch interpretiert worden war) meinen Mobilfunkvertrag, der mit Ihnen geschlossen wurde.
Bitte bestätigen Sie diese fristlose Kündigung.
Bitte haben Sie (!) Verständnis dafür, dass eine Rückgewährung oder Teilerstattung der Subvention aus dem Vertragsabschluss wegen den eindeutigen Gesetzen und Urteilen bei der fristlosen Sonderkündigung aus wichtigem Grund nicht erfolgen kann. Sie hätten ja einfach die Vertragkonditionen einhalten müssen, dann wäre ich auch meinen Verpflichtungen voll nachgekommen. Aber wenn Sie grob gegen den Vertrag verstossen und mit falschen Berechnungen und irrwitzigen Begründungen mich als Vertragspartner nicht Ernst nehmen, kann ich ebenfalls vom Vertrag Abstand nehmen"
Und wer noch vor einigen Wochen hier meine Ansichten über das Verhalten von Eplus bestritt, kann sich ja selbst über die Antwort (nicht nur des erstmaligen Widerspruches zur Märzrechnung sondern auch der Anfrage zur weiteren Erläuerung der Abrechnung) ein Bild machen:"Mit unserer E-Mail [die oben beschriebene, Anm. von mir] haben wir zu Ihrem Anliegen Stellung genommen. Da keine neuen Fakten vorliegen, bitten wir um Ihr Verständnis, wenn wir den Sachverhalt nun als abgeschlossen betrachten.
Entsprechend unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen wir die Kündigung Ihres Mobilfunkvertrages zum xx.August 2006. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben Sie unser Vertrags- und Ansprechpartner
Mit freundlichen Grüßen
Ihr E-Plus Team" :flop:
Damit wäre wohl die Frage, ob Eplus auf Anfrage einen Prüfbericht vorlegt beantwortet.
Hätte ich vor einem Jahr hier gefragt, wie teuer denn eine normalen Faxverbindung ins Festnetz in meinem jetzigen Privattarif ist und jemand hätte geantwortet:
"Na in der Broschüre steht doch, dass im Professionaltarif im E-Plus-Online-Tarif HSCSD-Verbindungen zu Internet Mobil (123100) 10 cent ganztägig kosten und deshalb würden bei mir in der Nebenzeit nicht der Minutenpreis sondern 9 cent/min abgerechnet."
Ich hätte Ihn für geistesgestört gehalten. :gpaul:Eplus sind die Klagen, die sie nun nach den Widersprüchen einreichen müssen wohl egal.
Aber ich wollte hier nur den Kunden zeigen, wie Eplus die Preislisten einhält und mit welchen Netzbetreiber sie gerade (Vertrags-)partner sind.
Also dass Eplus im Gegensatz zu o2 nun der Engel auf Erden sei, steht ja nach der Sms-Preiserhöhung damals (und den dortigen Ablehnungen der außerdordentlichen Kündigungen) nun wohl erst recht außer Frage.
Jeder Kunde kann, selbst wenn er die Preislisten nicht findet (die ich oben als Link angab), ja die Bröschüre aufklappen und lesen, wie teuer Fax- und Datendienste sein sollten.
Das 9cent statt 10 cent statt Minutenpreis abgerechnet wird und es nach Eplus "absolut korrekt" abgerechnet sei, zeigt m.M. wie sehr Eplus seine Vertragspartner entmündigt.
Ich weiss ja nicht was Betrug ist und ob man betrogen wurde, wenn man nach Preislisten und Broschüre einen Vertrag abschließt und der Vertragspartner sich bewusst nicht daran hält und zwei außerordentliche Kündigungen (wegen drei wichtigen Gründen) ablehnt?
Na nun wird es ja spannend. Wird Eplus wirklich Klage einreichen? -
Zeig bei Abschluss deinen Schülerausweis und das sollte reichen.
Bei Änderungen des Vertrages (Tarifwechsel usw.)lmüsstest du natürlich die Ermäßigungsvorlagen erneut vorzeigen. Wenn man später Zivi wird bekommt bei bei Einreichung der Unterlagen wieder den Rabatt von 20%.
Bisher hat sich noch kein Provider oder Netzbetreiber die Mühe gemacht jeden Monat nachzuforschen, ob denn der Student noch Student der Schüler noch Schüler oder der Behinderte noch behindert ist.
Man braucht den Nachweis ja auch nur beim Abschluss vorzeigen, wenn man später nichts ändert.
Und woher willst du genau wissen, ob du nicht am 1.7. wirklich nicht weiterhin ermäßigt bist
. Kommt gar doch noch ein Einberufungsbescheid?
Außerdem ist ja die Gesetzeslage auch kompliziert genug, allein krankenversicherungstechnisch usw. gibt es ja genug Regelungen. Oder musst du Dich etwa für 3 Monate Renten- und Arbeitslosen- versichern?
Wie sollst du als einfacher Kunde da durchsehen...
Manchmal ist zuviel Fragen schlecht und viel vergessen auch ganz gut :top: -
Im Webtarif kostet die 01771000 1,25 Euro/min
sonst als 03317000 ggf. nur bis zu 1,4 cent/min (falls man letzten Monat noch hohe Auszahlung genommen hatte im T&M-Student) oder 0 cent vom Prof-tarif des Freundes.
Man sollte die Anwahl mit den (eigenen) Onlinetarifen mit dem Handy aber lieber vermeiden, da man nicht wirklich weiss, ob eplus irgendwann einmal nachfordert. Vom Inhaber eines anderen Telefons etwas zu fordern dürfte Eplus sicher viel schwerer fallen.
Und vom Festnetz kostet die Ausweichnummer natürlich nur 0,7 cent/min (mit Sparvorwahl), oder eben 0 cent mit voice-flat, oder 0 cent mit AWP, 0,75 cent callya Happy Abend usw. -
Bisher gab es noch keine Probleme.
Um ganz sicher zu gehen sollte man aber mit Festnetztelefon und günstigeren 0,7 cent/min bzw. kostenlos über Prof.-tarif des Freundes anrufen.
Sonst könnte Eplus nach 80 Tagen noch 1,25 Euro/min fordern, wenn man mit den Inklusivminuten angerufen hat (was sie bisher aber nicht taten). -
Sie hat nur einen be- und abbestellt und Eplus berechnet zwei. (hab ich verstanden)
Vielleicht denkt Eplus ja auch so: wenn sie doch zwei hat, muss ja mindestens einer gültig sein ?Die Begründung deiner Frage ist, dass Eplus es eben nicht im Griff hat, bei mir hat die Stornierung auch drei Monate gedauert und nur weil ich das Prozedere schon kannte und immer nachgefragt habe, gab es (dabei keine größeren Probleme).
Beim ersten Mal (dem ersten Vertrag damals) gab es die natürlich:
Ich hatte die Karten erst nach einem mehr als einem halben Jahr zurückbekommen und erst beim hundersten Anruf und der zweiten Mahnung gabs dann dass Geld (für die Monate, wo ich nicht telefonieren konnte und mir nach BGB natürlich zustand) erstattet.
Mit den Stornierungen gibt es offenbar bei Eplus bei vielen Leuten Probleme.Fazit: bei Eplus weiss wohl der eine nicht, was der andere im gleichen Unternehmen tut.
Erst einmal wird vier Wochen lang (oder so) beim Händler nachgefragt, ob ihm eine Kündigung bekannt sei!!!
Obwohl doch auf jedem Vertrag steht, dass die Kündigung (von nur Mobilfunkverträgen) nur direkt beim Netzbetreiber erfolgen soll. Offenbar muss man nach (irriger) Meinung von Eplus zweimal widerrufen : beim Händler und Eplus.
Und das hiesige Beispiel zeigt, dass selbst wenn Eplus der Händler ist, wenig funktioniert- bis auf die Mahnungen- die kommen ja immer auch ohne erfolgter Prüfung des Widerspruches (das sei ja ein getrenntes automatisches System).
Offenbar glaubt Eplus selbst immernoch, dass man einfach mal ne Million oder so vom Konto abräumen kann und der Kunde kann ja dann später immernoch widersprechen- er bekomme das Geld ja dann wieder, wenn Eplus sich wie bei mir jetzt nach einem dreiviertel Jahr auf einen (kuriosen und vor Gericht natürlich nicht haltbaren) Standpunkt endlich zumindest festgelegt hat.
Meinte doch ein Hotliner, es sei ja klar, dass eine Mahnung mit Verweis auf Schufa und Inkassodrohung käme, denn ich könnte ja nicht einfach weniger bezahlen wie auf der Rechnung steht. Kurz vor dem Mahnbescheid war Eplus natürlich eingeknickt, welches Gericht hätte solchen denn genehmigt (ohne dass der Widerspuch bearbeitet war)?
Tja sollte man Eplus mal ein BGB schicken.....PS: Ich wollte sogar beide Verträge haben, wenn Eplus sich an die Preislisten gehalten hätte.
-
Du musst natürlich schon jede Rechnung jedes Vertrages einzeln widersprechen -zur Sicherheit - innerhalb von 80 Tagen nach Zugang. Anforderung des "Beweises" der Korrektheit der Abrechnung nach Telekommunikationskundenschutzverordnung ist auch für ggf. spätere Auseinandersetzungen vor Gericht ebenfalls angebracht. Eigentlich (wenn man die Lieferung nicht angenommen wurde) gilt ja noch die 6- monatige Widerrufsfrist nach Fernabsatzgesetz, da die Widerrufsbelehrung in gut lesbarer Form ja noch nicht zugegangen ist.
Also noch schnell beide Verträge gleich widerrufen - dann muss Eplus eh alles zurückrechnen. Nicht vergessen zu schreiben, dass der Widerruf keine Bestätigung der Gültigkeit der Verträge für dich darstellt. Wenn dann der Rechnung widersprochen,ggf. der Mahnung widersprochen und ggf. dem Mahnbescheid (durch ankreuzen oder ans Gericht) widersprochen wurde und Eplus sich wirklich noch melden sollte (per Klage), dann kann man ja den Anwälten dass viele Geld geben.
Bei Eplus sollte man noch nach jedem Rechnungswiderspruch bei der Hotline anrufen, damit man nicht automatisch nach vier Wochen eine Mahnung bekommt und eine Mahnsperre eingerichtet wird. -
Danke für den Link zum Sms-Fax, aber ich wollte gerne geschäftlich etc. richtige formale Faxe (auch mit meiner Unterschrift etc.) senden, mit Laptop und Cardphone von unterwegs.
Hat schon mal jemand anders über Winfax oder auch einem normalen Faxgerät über das Mobilfunknetz etc. ein Fax an eine andere Festnetznummer geschickt?
Was wurde wirklich später abgerechnet?Ich meinte eher das hier:
http://www.eplus.de/tarife/1/1_8/1_8_2_r7.asp