ZitatOriginal geschrieben von maddsch
Das ist so aber nicht richtig. Ich habe meine Karte damals (November 2004) aktiviert und auch kostenlose Nummern (0800, Anrufmanager etc) angerufen. Der Widerruf wurde trotzdem akzeptiert.
:confused: Welche Rücksendekosten? Bei mir hieß es: Karte zerstören und gut is.
Ich glaube es wäre aber immer besser, wenn man das was auf der Widerrufsbelehrung steht auch macht.
Natürlich kann o2 bei allen Fehlern auch mal dort unbewusst was durchgehen lassen (weil sie z.B. nur kontrollieren ob Gesprächskosten angefallen sind anstatt ob die Karte aktiviert wurde etc.). Natürlich kann man auch nach einem halben Jahr kommen und widerrufen und wenn o2 das dann macht hat man eben Glück. Auf der sicheren Seite ist es aber, den auf der Belehrung eindeutig angegebenen Ausschluss des Widerrufes bei vorzeitiger Nutzung der Dienstleistung (das ist auch Empfangsbereithaltung , 0800-Telefonie und "Rumspielen" am Anrufmanager) durch Nichtaktivierung der Karte auszuschließen.
Auf dem Widerruf steht, dass die Sachen zurückgeschickt werden müssen, ob man bei o2 später auch einfach eine Bestätigung ohne Rücksenden bekommt, ist eine andere Frage. Zwar muss man die Karte nicht gleichzeitig mit dem Widerruf (der ja auch per mail erfolgen kann) zurücksenden, aber da man Kosten spart und das Rücksenden an sich ja auch ein Widerruf darstellt (falls der andere "verlorengegangen" ist) wäre es angebracht.
Wenn o2, die bei Nennung von o2 als Sauerstoff vor Gericht oder wegen Centumrundungen bis zum EuGH gehen würde, sich etwas anders überlegt, säße man bei deinem Rat doch mal Anrufmanager einzustellen und 0800-Nummern anzurufen bald tätsächlich in einem Zweijahresvertrag.