Die Kontraantwort wäre natürlich, dass wenn in den AGB dazu nichts geregelt ist, auch die Entscheidungskompetenz nicht geregelt ist, du dieser Kompetenz also auch nicht zugestimmt hast.
Allein, dass das sich in anderen Forderungen stets gleich auf die AGB berufende Unternehmen, keine rechtliche Begründung der Rückforderung findet, zeigt ja die Unsinnigkeit der Forderung.
(wie mein Vorgänger bereits schrieb).
Und selbst wenn es in den AGB stände, könnte eine solche Regelung ja nicht das BGB aushebeln und wäre in diesem Falle sowieso unwirksam.
Denn nach Rechtsansicht stellt die Ausübung des Sonderkündigungsrechts keinen Verstoß gegen den abgeschlossenen Vertrag dar und daher kann auch die evtl. beim Abschluß des Vertrages erhaltene Subvention nicht negativ von dem Sonderkündigungsrecht betroffen sein.
So dann noch der Hinweis auf die "Telekomunikations-Kundenschutzverordnung" als geltende Auslegung der Gesetze mit Zitat:
""Über Vertragsänderungen [...] und deren Inhalte sind die Kunden in geeigneter Weise [...] zu informieren. Werden Verträge [...] zuungunsten der Kunden geändert, so kann der betroffene Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Der Kunde ist auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Änderungen zuungunsten der Kunden werden vor dieser Information nicht wirksam. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach der Information davon Gebrauch macht."
Es sei doch einsichtig, dass der Vertragspartner nicht einseitig z.B. die Dauer des Vertrages um 10 Jahre bei gleichzeitiger Verdreifachung der Gebühren beschließen könnte und bei Sokü gleich die bereits teil- oder fast vollbezahlte Hardware jedesmal zurückverlangen könne.
Diese wurde ja im redlichen Vertrauen auf Einhaltung der Preislisten damals genommen. Oder hätte man damals schon von einem Nichtkauf der mit Kaufvertrag erhaltenen Hardware wegen späterer Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen seitens 1&1 ausgehen müssen?
Man solle doch froh sein, dass man nicht auf Einhaltung der Vertragsbedingungen klage, was einem als Recht durchaus zustünde.
Die vielen anderen Leute, denen du in offenen Foren z.B. im Internet von der seltsamen Geschäftspraxis des Unternehmens (Erhöhung der Preise ohne Hinweis auf Widerspruchsrecht, wochenlange Hinhaltetaktik) informierst, würden dir in deiner Ansicht zustimmen.
Aber letzlich wird wohl eine Mahnung kommen und es vor Gericht landen, wo die Forderung von 1&1 dann natürlich sofort abgewiesen wird.
Aber es haben ja auch schon Leute wegen Pfennigumrechnungen von o2 bis zum EuGH geklagt und Recht bekommen und o2 meinte nach dem Urteil, sie hätten nicht gegen EU-Recht verstossen.