Beiträge von qwqw

    Ja die 150 Sms gibt es jeden Monat auch bei Verlängerung des Vertrages.


    Den Privat Plus Web gibt es natürlich nicht mehr. Auch der active50 online wurde abgeschafft.
    Also kann man dir nur Tarife empfehlen, die es nicht mehr gibt :D .


    Wenn du Schüler bist nimm doch den 100er Web, da zahlst du dann auch nur 15 Euro für und vielleicht muss man ja später mehr telefonieren.


    (Und ohne Sms kann man ihn auch als Schüler für 0,88 Euro/Monat ohne Handy bekommen :) mit guter Gprs-Option und 3 cent/ Sms übers Netz spart man schon einiges ;) ).


    Wenn man wartet gehen aber die 120 Euro Startguthaben beim Hunderter flöten.

    Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Du hast doch schon den Vertrag, es geht um den Wechsel eines Tarifs dieses bestehenden Vertrags. Und dessen Konditionen richten sich nach dem Vertrag selbst und kaum nach dem Rücktrittsrecht bei Abschluss von neuen Verträgen


    Bin wie gesagt zwar kein Jurist, aber dennoch schließe ich ja keinen Vertrag über Äpfellieferung ab, um ihn dann in eine Reise oder Mietsvertrag zu ändern, da ich ja bereits einen Vertrag mit dem Händler geschlossen habe und es nur um Änderungen ginge. Der Tarif ist ja wesentlicher Bestandteil, wenn nicht der Vertragsgrund überhaupt.
    Sicherlich ist der Mobilfunkvertrag geschlossen, aber eine Änderung der Konditionen entspricht einer Änderung des Vertrages, die eben zustimmungswürdig ist. Da der Gesetzgeber bei telefonischen Vertragsschlüssen und Haustürgeschäften bereits diese Zustimmung des Kunden als nicht so eindeutig erkennt (und daher Rücktrittsrecht einräumt) ist die Analogie hier doch deutlich. Immerhin weisen bei Vertragsänderungen sonst ja auch die Betreiber auf das Widerspruchsrecht hin (z.B. wenn man über Sms informiert wird). Es ist eben etwas anderes, ob ich zu dem Vertreter gehe und sage ich will einen Vertrag abschließen oder ändern oder ob der Vertreter plötzlich vor der Haustür steht und sagt wir haben da noch eine viel günstigere Versicherung zum Neuabschluss und wenn sie bereits eine von uns haben haben können Sie die alte ja gleich mal umändern.
    Also als die Mitarbeiterin der Telekom kam, um die Call120 oder T-ISDN mir anzudrehen, gab es ja auch eine Widerrufsfrist, trotzdem ich ja bereits einen Analoganschluss (als Vertrag) mit der Telekom besaß.So sehe ich das und es würde mich wundern wenn die Vertreter jetzt den alten Großmüttern unbehelligt an der Haustür einer Änderung Ihrer Verträge aufschwatzen dürften, von der Sie nicht mehr zurücktreten könnten, wenn sie kurz danach das aufdringliche Gespräch überstanden und die Fussnoten erkannt haben.
    Dann müssten alle Vertreter zu den bestehenden Kunden laufen, denn da wäre ja ohne das Rücktrittsrecht "mehr zu holen".

    Zitat

    Original geschrieben von suschi
    Hi du, danke das hat einwandfrei funktioniert,
    jedoch bekomme ich eine meldung, dass nur 5MB übertragen werden können, da
    es nicht verifiziert ist.
    Hast du eine ahnung was das soll?


    Gedrosselte Geschwindigkeit 5 MB/s, brauchst du wirklich mehr Geschwindigkeit?
    Dann müsste man für 15 Euro einen neuen mit Treiber kaufen.

    Siehe anderen Threat.
    Widcomm: eigentlich Treiber im Gerätemanager aktualisieren (und bei Installation nicht reinstecken wenn gefordert).
    Aber bei Widcomm kann es in der Tat größere Probleme geben und man muss ggf. viele spezifische Dateien löschen und Ordnerzugriffe ändern.
    Versuch erst mal Treiber unter System/ Hardware/Gerätemanager /Bluetoothstick zu aktualisieren (diesmal nicht/aus einer Liste aussuchen/ den angezeigten nichtlizenzierten anklicken ).
    Sonst helfen auch die Beiträge im Hauptthreat dazu(siehe unten).

    BlueSoleil kann man von IVT runterladen (goole suchen).
    Damit klappt es, man muss halt nach der Installation bei Service Pack2 auf Windows wie immer den Treiber unter System Gerätemanager Bluetoothstick den Treiber aktualisieren (d.h. diesmal nict/ von Liste manuell angeben, der nichtlizenzierte und von Windows "unterdrückte" Treiber wird dann angezeigt)
    Zur Not siehe auch oberen Threat.

    Zitat

    Original geschrieben von buddymcfly
    gilt das dann eigentlich als haustür geschäft von dem man zurücktreten kann?


    So viel ich weiss nach neuster Rechtsprechung ja. Wenn man am Telefon angerufen wird und daraufhin am Telefon einen Vertrag schließt hat man ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wurde man auf dieses nicht hingewiesen gilt es bis 2 Wochen nach einer neuen Widerrufsbelehrung oder eben 6 Monate bei Dienstleistungsverträgen.
    Ein Wechsel und damit Vertragsänderung sollte m.M. einem neuen Vertragsschluss eigentlich gleichstehen bzgl. der Widerrufsrechts. Bin aber kein Jurist.

    Kann es irgendetwas mit Carsten zu tun haben? Der Zugang münz/telefon-treff war nicht zu erreichen. Ich wollte im ersten Beitrag nicht gleich fragen, ob es denn gar eine gewollte Sperre ist. Aber vielleicht hilft das ja weiter in der Einordnung des Problemes?

    Seit gestern funktioniert (bei mir) die Startseite von verschiedenen Rechnern nicht mehr. Technische Probleme. Zuviele Eingänge oder so.
    Können doch nicht die ganze Nacht zuviele User auf einmal sein, die in das Forum kommen.
    Außerdem hat ja kein anderer das Problem oder doch?

    Die Kontraantwort wäre natürlich, dass wenn in den AGB dazu nichts geregelt ist, auch die Entscheidungskompetenz nicht geregelt ist, du dieser Kompetenz also auch nicht zugestimmt hast.
    Allein, dass das sich in anderen Forderungen stets gleich auf die AGB berufende Unternehmen, keine rechtliche Begründung der Rückforderung findet, zeigt ja die Unsinnigkeit der Forderung.
    (wie mein Vorgänger bereits schrieb).
    Und selbst wenn es in den AGB stände, könnte eine solche Regelung ja nicht das BGB aushebeln und wäre in diesem Falle sowieso unwirksam.
    Denn nach Rechtsansicht stellt die Ausübung des Sonderkündigungsrechts keinen Verstoß gegen den abgeschlossenen Vertrag dar und daher kann auch die evtl. beim Abschluß des Vertrages erhaltene Subvention nicht negativ von dem Sonderkündigungsrecht betroffen sein.


    So dann noch der Hinweis auf die "Telekomunikations-Kundenschutzverordnung" als geltende Auslegung der Gesetze mit Zitat:
    ""Über Vertragsänderungen [...] und deren Inhalte sind die Kunden in geeigneter Weise [...] zu informieren. Werden Verträge [...] zuungunsten der Kunden geändert, so kann der betroffene Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Der Kunde ist auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Änderungen zuungunsten der Kunden werden vor dieser Information nicht wirksam. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach der Information davon Gebrauch macht."


    Es sei doch einsichtig, dass der Vertragspartner nicht einseitig z.B. die Dauer des Vertrages um 10 Jahre bei gleichzeitiger Verdreifachung der Gebühren beschließen könnte und bei Sokü gleich die bereits teil- oder fast vollbezahlte Hardware jedesmal zurückverlangen könne.
    Diese wurde ja im redlichen Vertrauen auf Einhaltung der Preislisten damals genommen. Oder hätte man damals schon von einem Nichtkauf der mit Kaufvertrag erhaltenen Hardware wegen späterer Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen seitens 1&1 ausgehen müssen?
    Man solle doch froh sein, dass man nicht auf Einhaltung der Vertragsbedingungen klage, was einem als Recht durchaus zustünde.
    Die vielen anderen Leute, denen du in offenen Foren z.B. im Internet von der seltsamen Geschäftspraxis des Unternehmens (Erhöhung der Preise ohne Hinweis auf Widerspruchsrecht, wochenlange Hinhaltetaktik) informierst, würden dir in deiner Ansicht zustimmen.



    Aber letzlich wird wohl eine Mahnung kommen und es vor Gericht landen, wo die Forderung von 1&1 dann natürlich sofort abgewiesen wird.
    Aber es haben ja auch schon Leute wegen Pfennigumrechnungen von o2 bis zum EuGH geklagt und Recht bekommen und o2 meinte nach dem Urteil, sie hätten nicht gegen EU-Recht verstossen.

    Re: Re: rechtliche Frage zu subentionierter Hardware bei außerordentlicher Kündigung


    Zitat

    Original geschrieben von SchnittenGott


    Damit kommen wir aber wieder zum ersten Punkt nämlich die Diskussion um das Sonderkündigungsrecht, die an dieser Stelle nämlich doch geführt werden muß, wenn auch nur kurz:
    Es gibt nämlich keins!
    Die einzige Möglichkeit aus einem MF Vertrag herauszukommen (auch wenn es makaber klingt :rolleyes: ) ist sterben...


    Na so stimmt das aber nicht :) .
    Wenn der Provider sich nicht an die Preislisten hält, z.B. die Sms-Preise erhöht (na ich meine jetzt nicht gerade o2 genion benachrichtigung, sondern eplus damals) dann darf man nach richterlichem Beschluss das Handy behalten.
    Ist ja nicht die Schuld des Kunden, er hat seinen Teil ja eingehalten und würde es zu den im damaligen Vertrag stehenden Konditionen auch weiterhin...
    Wenn man natürlich nur 1000 mal die Hotline anruft und viele Briefe und und Widersprüche schreibt und am Ende doch Unrecht behält (nicht ich :p ), kommt es oft vor, dass der Mobilfunkbetreiber aus Kulanz eine vorzeitige Vertragsbeendigung vorschlägt. Dann sollte meiner Meinung nach auch die Subvention anteilig (bzw. das Handy ganz) zurückgegeben werden.
    Das ist dann meist auch die Bedingung sonst stimmt der Netzbetreiber dieser neuen Vereinbarung nicht zu.
    Was aber sonst (außer Tod) als "wichtiger Grund" angesehen werden kann, muss offenbar immer öfter erst ein Richter entscheiden. Die AGB können das BGB ja nicht aushebeln, anders lautende Klauseln sind natürlich unwirksam.
    Ja, ja schon eine Verechnung um 50 Euro auf der ersten Rechnung und drei Wochen erfolgloses Hinterhertelefonieren rechtfertigen nach Urteil eine Sokü.
    Dem Kunden sei es nicht zuzumuten, auch noch schriftlich in Kontakt mit der dezentralen Mobilfunkfirma zu treten...jedenfalls vor zehn Jahren.
    Aber irgendwie halten Cellway und Co. selbst von den geltenden Richtersprüchen wenig und der ist im Vorteil, der eine Rechtschutzversicherung hat :( .


    Tja ja, recht zu haben und recht bekommen :rolleyes: