Re: Re: rechtliche Frage zu subentionierter Hardware bei außerordentlicher Kündigung
ZitatOriginal geschrieben von SchnittenGott
Damit kommen wir aber wieder zum ersten Punkt nämlich die Diskussion um das Sonderkündigungsrecht, die an dieser Stelle nämlich doch geführt werden muß, wenn auch nur kurz:
Es gibt nämlich keins!
Die einzige Möglichkeit aus einem MF Vertrag herauszukommen (auch wenn es makaber klingt) ist sterben...
Na so stimmt das aber nicht
.
Wenn der Provider sich nicht an die Preislisten hält, z.B. die Sms-Preise erhöht (na ich meine jetzt nicht gerade o2 genion benachrichtigung, sondern eplus damals) dann darf man nach richterlichem Beschluss das Handy behalten.
Ist ja nicht die Schuld des Kunden, er hat seinen Teil ja eingehalten und würde es zu den im damaligen Vertrag stehenden Konditionen auch weiterhin...
Wenn man natürlich nur 1000 mal die Hotline anruft und viele Briefe und und Widersprüche schreibt und am Ende doch Unrecht behält (nicht ich :p ), kommt es oft vor, dass der Mobilfunkbetreiber aus Kulanz eine vorzeitige Vertragsbeendigung vorschlägt. Dann sollte meiner Meinung nach auch die Subvention anteilig (bzw. das Handy ganz) zurückgegeben werden.
Das ist dann meist auch die Bedingung sonst stimmt der Netzbetreiber dieser neuen Vereinbarung nicht zu.
Was aber sonst (außer Tod) als "wichtiger Grund" angesehen werden kann, muss offenbar immer öfter erst ein Richter entscheiden. Die AGB können das BGB ja nicht aushebeln, anders lautende Klauseln sind natürlich unwirksam.
Ja, ja schon eine Verechnung um 50 Euro auf der ersten Rechnung und drei Wochen erfolgloses Hinterhertelefonieren rechtfertigen nach Urteil eine Sokü.
Dem Kunden sei es nicht zuzumuten, auch noch schriftlich in Kontakt mit der dezentralen Mobilfunkfirma zu treten...jedenfalls vor zehn Jahren.
Aber irgendwie halten Cellway und Co. selbst von den geltenden Richtersprüchen wenig und der ist im Vorteil, der eine Rechtschutzversicherung hat
.
Tja ja, recht zu haben und recht bekommen ![]()