Beiträge von qwqw

    qwqw


    Zitat

    Original geschrieben von chillinthemost
    o2 verschlechtert die konditionen???? ich glaube, günstiger als bei o2 kann man nicht telefonieren. awp, weekend-pack, das e-mail pack ist ein kracher!!! und eine sonderkündigung?? dass ich nicht lache, diese benachrichtigung ist eine freiwillige zusatzleistung, die JEDERZEIT durch den kunden selber widerrufen werden kann, und darum vom sonderkündigungsrecht ausgeschlossen!!!!!


    MANN!!! :mad:


    Ich brauche aber weder awp (gibts bald vielleicht bei eplus sowieso für 5 Euro f&e nach dem Testbetrieb)), weekend-pack und auch kein email-Pack für 60% mehr auf der Rechnung für etwas, was ich vorher im Vertrag (gratis) bekam
    (Preisliste).
    Wieso ist die Benachrichtigung eine freiwillige Zusatzleistung?
    Wärst du mehr informiert, wüsstest du, dass selbst o2 die Nutzung des Netzes als Hauptleistung einstuft.
    Bei dem Sms-Versand wird das Netz aber genutzt oder kommen die Infos ohne Netz aufs Handy?
    Auch die RUL kann ich jederzeit widerrufen, wenn ich sie manuell am Handy abstelle.
    Trotzdem kann der Netzbetreiber deshalb nicht einfach den Preis von 0 (bei internen Weiterleitungen) auf z.B. 19 cent erhöhen ohne dem Kunden ein Widerspruchsrecht einzuräumen.

    Na gut es geht tatsächlich mehr darum, wo der Fehler liegt. Nach den Schilderungen ist entweder Siemens schuld wegen deren Software, die nach dem Kunden bei der Registrierung die Löschung bewirkt hat (was er als Kunde nicht erwarten konnte), oder o2, die ja die Registrierung vorgenommen hat.
    Da er schon bei Siemens war hat man ihn dort wahrscheinlich eben zum o2-Händler geschickt.
    Normalerweise müsste der Händler dann die Techniker bei o2 den Vorgang prüfen lassen (ob es passieren kann und v.a. wodurch es passiert ist bzw. nur passieren kann und ob die Software wirklich i.O. ist und denen der anderen Modelle gleicht und ob bei den anderen Modellen der Fehler durch die Registrierung auftritt und was der Kunde ganau runtergeladen hat (Rechnung etc.)).
    Leider ist die Beweispflicht beim Händler!!!
    Meiner Meinung sollte man ihn wie Rolli schon sagte zu Siemens zurückschicken, er solle da die Garantie einfordern, da ja zuerst einmal Siemens eine Software installiert hat, die bei einfacher Deregistrierung die Daten löscht.
    Allerdings kann ich natürlich auch nicht ausschließen, dass der Fehler bei o2 liegt, da deren Deregistrierungsprogramm fehlerhaft geschrieben ist.
    Abder dass muss eben geprüft werden und der Kunde hat eben ein Recht darauf.
    .


    Dein " Dass kann aber nicht sein!" ist kein nachvollziehbarer Grund, du musst zeigen warum es nicht sein kann (dass können aber nur die Techniker bei o2).
    Dass das Gerät beim Kauf i.O. war bzw. äußerlich oder auf dem ersten Blick ohne Probleme spielt gar keine Rolle.
    Wie im Beispiel des Fernsehers kann das Kabel innen trotzdem zu dünn sein und dann irgendwann durchschmorren, obgleich beim Kauf alles gut aussah.


    Warum nimmt man das Handy denn nicht einfach zurück?
    Da ja schon benutzt ist doch sicher der Neuwert geschmälert (man findet doch immer Abnutzungsstellen oder kleinste Kratzer.
    Also einfach Abnutzungsgebühr verlangen und umtauschen

    tobias28:
    Ich warne nur davor aus gekränkter Eitelkeit, die Garantie abzulehnen und sich mit den Gerichten anzulegen!!
    Du musst beweisen, dass der Kunde selbst durch falsche Bedienung den Fehler verursacht hat und, dass wenn er sich nach Benutzerhandbuch verhalten hätte, der Fehler nicht passiert wäre.
    Dazu musst du (!!) aber nachweisen, wo die Ursache des Fehlers liegt !
    Und wenn du weisst, welche Tasten wann gedrückt wurden und welche Softwarekomponenten sich gegenseitig zur Löschung geführt haben musst du beweisen, dass ein normaler (nicht Technikversierter) Durchschnittsmensch nach Benutzerhandbuch die Tasten so nicht hätte drücken dürfen oder weshalb er von einer möglichen Störung ausgehen musste, wenn er dies oder jenes macht!
    Die Gesetze haben sich diese Jahr zugunsten des Verbrauchers geändert!



    @exposer:
    Beim Comptuer sind die Vorgänge meist gespeichert. Der Techniker findet in zwei Minuten den Fehler und sagt:
    Na da haben Sie ja die und die Tasten gedrückt, steht doch im Handbuch, dass sie die nicht drücken dürfen und bei der Installation des Programmes steht doch, dass die Tasten gedrückt werden müssen und sie haben zuerst die andere gedrückt usw.
    Und der technikunkundige Kunde sagt dann, "ja ja nach dem es nicht mehr ging habe ich noch dies und das gedrückt und dann ging gar nichts mehr...."
    Da ist die Lage eindeutig. Aber ja, wenn ich anzeige, dass im Handbuch steht bei der Installation der Oberfläche von den Anweisungen nicht abzuweichen ich diese befolge und es kommt zum Absturz, muss das Gerät im ersten halben Jahr getauscht bzw. repariert werden ohne Kosten für den Kunden.



    Rolli:
    In der Bedienungsanleitung steht ja wie ein Film abzuspielen ist.
    Beweist der Händler, dass der Kunde sich nicht genau an die Anweisungen gehalten hat, braucht er keinen neuen Film dem Kunden geben.
    (Wobei natürlich der Verkäufer des Rekorders schuld ist nicht ggf. der Videoverleiher)
    Gehe ich aber zum Händler und sage:
    Ich habe mich an die Anweisung gehalten oder das Handbuch vom schlecht übersetzten Chinesisch war nicht eindeutig und ich habe es so verstanden und dann dies gedrückt ist der Händler eben falls zur Garantieleistung verpflichtet.


    (Ich führe hier nicht die Unterschiede zw. Gewährleistung, Garantie, Rücktritt, Vertragswiderspruch, Reklamation usw. aus. Die Rechte des obigen Kunden, die er gelten macht bestehen meiner Meinung aber offensichtlich.)

    Es ist doch keine Frage der Nachvollziehbarkeit.
    Der Händler muss beweisen, dass die offensichtliche Fehlfunktion bzw. der entstandene Defekt nicht von der original verkauften Software oder der gebrauchsüblichen Verwendung herrührt. Er muss daher auch den wahren Grund aufzeigen, ein einfaches: "An uns liegt es nicht, die Software war i.O. wie bei den anderen Handys" reicht vor Gericht nicht.
    Und da spielt es natürlich keine Rolle, ob es durch die Registrierung oder durch Laden eines Jamba-Abos zum Absturz gekommen ist.
    Beides waren gebrauchsübliche Verwendungen des Gerätes. Natürlich könnte o2 versuchen Jamba dafür verantwortlich zu machen und denen nachzuweisen, dass Ihre Software fehlerhaft war und zum Absturz führte.
    Der Kunde brauchte in jedem Fall aber nicht damit zu rechnen, dass wenn er wie Millionen anderer Handykunden ein Abo (ja wohl auch noch innerhalb des o2-Vertrages) von Jamba aktiviert, dass das Gerät dann vorhandene Daten einfach löscht. Damit hat er nicht zu rechnen, wenn es nicht im Benutzerhandbuch steht und schon ist der Ball wieder bei Siemens und o2 – zumindest wird Jamba den Fehler nicht aufsichnehmen oder es wird schwierig es Jamba zu beweisen. Dass müsste dann aber der Händler tun, wenn er nachweisen will, dass obwohl ein Fehler auftrat dies nicht durch die Software bzw. o2 Registrierung oder Deaktivierung geschah.

    Seltsame Ansichten.
    Natürlich ist der Kunde im Recht.
    Der Kunde muss innerhalb des ersten halben Jahres nicht beweisen, dass das Gerät defekt oder fehlerhaft war, sondern der Verkäufer!
    Sind die Daten gelöscht, muss also der Verkäufer nachweisen, dass dies nicht durch einen Fehler der Soft- bzw. Hardware verursacht wurde, der bereits beim Kauf bestand (und ggf. nur noch nicht erkannt bzw. aktiviert wurde).
    Wenn der Fernseher kaputt geht, weil das Kabel zu dünn war und nach einigen Wochen durchschmort muss ja wohl auch der Händler haften.
    Nur wenn man dem Kunden beweist, dass der Fehler nicht durch Soft- bzw. Hardwareprobleme, sondern durch bewusste Manipulation des Kunden selbst herbeigeführt wurde, dann darf der verkäufer die Garantie ablehnen.
    Solche Kunden klagen gerne, besonders wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben.
    Ein Austausch des Gerätes wäre allenthalben günstiger.
    Da sind die neuen Verbraucherschutzgesetze stark genug, um diese Verfahren ohne Probleme zugunsten des Kunden zu entscheiden.
    Oder gibt es schwerwiegende andere rechtliche Bedenken?

    Na ab Gesprächsbeginn, d.h. wenn man verbunden ist.
    Aber es gibt doch die Festnetznummer 0331-7000 (die man mit online-Vertragshandys probieren könnte). Oder man ruft gleich vom Festnetz aus an.

    Ach so ich meinte natürlich o2 was ja mit D1 Raoming hat, d.h. man auch das D1-Netz mitnutzt wo kein o2-Netz ist.
    Die Weinachtsaktion gilt für 7 Handys (ich würde aber auf die SAR-Werte schauen (Lieber Motorola für 135 Euro am Montag bei real (SAR: 0,15) und für 10 Euro die loop-Karte mit den 5 Euro/Monat Guthaben bei ebay als dass Bundle mit dem SAR-Wert über 1 im o2-Shop!! Ist aber nur meine Meinung, noch wollte ja keine Versicherung die Netzbetreiber wegen möglicher Strahlenschäden versichern.
    Hab ich eigentlich schon erzählt, dass die gepulste Strahlung im Labor nachweislich die Chromosomen sprengt?
    Gehört aber wohl nicht zum Thema.