tobias28:
Ich warne nur davor aus gekränkter Eitelkeit, die Garantie abzulehnen und sich mit den Gerichten anzulegen!!
Du musst beweisen, dass der Kunde selbst durch falsche Bedienung den Fehler verursacht hat und, dass wenn er sich nach Benutzerhandbuch verhalten hätte, der Fehler nicht passiert wäre.
Dazu musst du (!!) aber nachweisen, wo die Ursache des Fehlers liegt !
Und wenn du weisst, welche Tasten wann gedrückt wurden und welche Softwarekomponenten sich gegenseitig zur Löschung geführt haben musst du beweisen, dass ein normaler (nicht Technikversierter) Durchschnittsmensch nach Benutzerhandbuch die Tasten so nicht hätte drücken dürfen oder weshalb er von einer möglichen Störung ausgehen musste, wenn er dies oder jenes macht!
Die Gesetze haben sich diese Jahr zugunsten des Verbrauchers geändert!
@exposer:
Beim Comptuer sind die Vorgänge meist gespeichert. Der Techniker findet in zwei Minuten den Fehler und sagt:
Na da haben Sie ja die und die Tasten gedrückt, steht doch im Handbuch, dass sie die nicht drücken dürfen und bei der Installation des Programmes steht doch, dass die Tasten gedrückt werden müssen und sie haben zuerst die andere gedrückt usw.
Und der technikunkundige Kunde sagt dann, "ja ja nach dem es nicht mehr ging habe ich noch dies und das gedrückt und dann ging gar nichts mehr...."
Da ist die Lage eindeutig. Aber ja, wenn ich anzeige, dass im Handbuch steht bei der Installation der Oberfläche von den Anweisungen nicht abzuweichen ich diese befolge und es kommt zum Absturz, muss das Gerät im ersten halben Jahr getauscht bzw. repariert werden ohne Kosten für den Kunden.
Rolli:
In der Bedienungsanleitung steht ja wie ein Film abzuspielen ist.
Beweist der Händler, dass der Kunde sich nicht genau an die Anweisungen gehalten hat, braucht er keinen neuen Film dem Kunden geben.
(Wobei natürlich der Verkäufer des Rekorders schuld ist nicht ggf. der Videoverleiher)
Gehe ich aber zum Händler und sage:
Ich habe mich an die Anweisung gehalten oder das Handbuch vom schlecht übersetzten Chinesisch war nicht eindeutig und ich habe es so verstanden und dann dies gedrückt ist der Händler eben falls zur Garantieleistung verpflichtet.
(Ich führe hier nicht die Unterschiede zw. Gewährleistung, Garantie, Rücktritt, Vertragswiderspruch, Reklamation usw. aus. Die Rechte des obigen Kunden, die er gelten macht bestehen meiner Meinung aber offensichtlich.)