Beiträge von qwqw

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Aber für die vielen Kunden, die aus Bequemlichkeit noch auf Alttarifen hocken (womöglich noch mit ungenutztem Hardwarezuschlag, schauder), kann der Umstieg tatsächlich deutlich günstiger oder attraktiver werden (Beispiel: Alter Genion L auf Select). Und die sind sicher auch froh, dass das "einfach so" passiert, ohne dass sie aktiv werden müssen - auch wenn das rechtlich unzulässig ist.


    Na welch' ein Glück, dass o2 den vielen Kunden hilft, weniger Geld auszugeben und viel Geld zu sparen :D

    "Es ist damit zu rechnen", dass man zumindest nicht einfach am Telefon der Tarifänderung unter der angegebenen Nummer bzw. bei der o2-Hotline widersprechen kann. Sollte doch rechtlich und tatsächlich gar kein Problem sein, wenn o2 seine Verträge einhalten will. Dennoch geht das offenbar nicht.... ;)

    Tja, daher war ich umso mehr verwundert, dass o2 nicht mal 5 Euro-Rabatte auf die aktuellen Tarife gewähren wollte. Aber o2 will wohl nicht wieder solche Rabattkonstruktionen aufmachen, wo sie selber in zwei Jahren wieder nicht mehr durchsehen und wieder eine "turnusmäßige Systembereinigung" starten müssen. Besonders, weil man aktuell für einen Blue L für 29,95 Euro oder einen Blue M für 19,95 Euro pro Monat bei der VVL-Hotline bekommt. Das sollte doch für wechselwillige Altkunden, die o2 unbedingt umstellen will, doch wohl mindestens auch drin sein. Bis jetzt aber noch Pustekuchen, sollte man wohl erst noch ein Weilchen warten....

    Zitat

    Original geschrieben von Karim
    Wenn ich Widerspruch gegen den Zwangstarifwechsel einlegen würde, würde o2 mir wahrscheinlich ordentlich kündigen mit einer 6 Wochenfrist zum Monatsende in meinen Fall (Genion S ohne Handy).
    Wenn ich also ende November Widerspruch einlegen würde, wäre der Dezember Termin für o2 nicht haltbar.


    "Einen Widerspruch lassen wir übrigens nicht zu. Die Umstellung erfolgt in jedem Fall." ;)

    Zitat

    Original geschrieben von keldan
    Ich weiß gar nicht was ihr euch so aufregt?


    Außerdem, wer sich beschwert und meint das O2 das nicht machen darf, sollte mal genauer lesen! Jeden Betroffenen wird angeboten, das Angebot auszuschlagen und von seinem Kündigungsrecht gebrauch zu machen, darf sich aber dann nicht wundern wenn ich mal eine SMS an euch schreibe und dann nachfrage wieso gekündigt wurde!


    Was macht o2 jetzt nochmal genau, wenn jemand der Umstellung seines Tarifes widerspricht und auf die Einhaltung des vereinbarten Vertrages bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit besteht? (siehe mein erstes Posting am Anfang dieses Threads)
    Bisher kam es ja so an, als ob am 1.12. entweder sowieso umgestellt werden würde oder die Karte deaktiviert wird (wegen Sonderkündigung bzw. falsch verstandener Sonderkündigung),
    siehe auch Zitat eines o2-Mitarbeiters auf der offiziellen o2-Seite: "Einen Widerspruch lassen wir übrigens nicht zu. Die Umstellung erfolgt in jedem Fall."
    Aber vielleicht hält sich o2 ja später doch noch an die Gesetze und die geschlossenen Verträge, nur weiß das bisher noch keiner bei o2 (oder nicht so richtig) :D

    Wenn jetzt alle Kunden von Alttarifen am 1.12. zwangsumgestellt werden auf 5-35 Euro-Tarife, erhöht sich doch für den wichtigen Vorbörsen-/Jahresabschlussmonat der ARPU. Daher ist es auch egal, dass die Umstellung rechtswidrig ist und im Januar wieder alles oder vieles zurückgestellt wird oder werden muss. Hauptsache die Bilanz vor dem Börsengang stimmt ;)

    malinfo:


    Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Rechnungsbeträge bekommst du jedoch nur innerhalb der 80-tägigen Widerspruchsfrist zurück und könntest dann nicht auf ungerechtfertigte Bereicherung pochen, wenn du die vertragswidrige Tarifänderung erst später "bemerkst".


    .. und nach dem Bemerken natürlich wie jeder rechtstreue und treugläubige Vertragspartner als Nebenpflicht sofort widersprichst, um weitere Kosten auf Seiten des Partners zu verhindern.


    Wer also in einen Null-Euro-Tarif umgestellt wird, dem kann der Verlust durch ggf. falsche monatliche Rechnungsbeträge zunächst auch glaubhaft egal gewesen sein, weil ihm die Rechnungshöhe egal war. Er kann aber immernoch gegen den ungewollten Tarifwechsel angehen, sobald er ihn bemerkt. Falsche Rechnungsgebühren, die durch den Tarifwechsel entstanden, kann er aber nach den jeweiligen Abläufen der 80-Tage-Widerspruchsfrist zu den vergangenen Rechnungen nicht mehr zurückbekommen.



    Wenn es nicht kurzfristig gedacht betriebwirtschaftlich sinnvoll erscheinen würde, hätte es o2 auch nicht gemacht. Meist berücksichtigen BWLer (besonders aus dem Ausland) jedoch nicht die länderspezifischen Eigenheiten der einzelnen Märkte und Konsumenten...


    Und selbst wenn man sich im Ziel einig ist, kann man sich über den Weg streiten.
    Dass o2 die Rechtslage nicht kennen würde, glaubt doch keiner. Daher kommt es also etwas unverfroren herüber, wenn man gegenüber den langjährigen Kunden bei der Entscheidung bezüglich ihres Handyvertrages quasi die Mündigkeit abspricht und zwangstarifiert.


    Signalwirkung: Profit über alles, nicht mehr so viele (potentielle) Kunden, Betreiber hält sich nicht an Recht und Verträge (was z.B. gegenüber Konkurrenten heute als günstiger Tarif erscheint, kann nächstes Jahr schon dem Kunden weggenommen worden sein infolge des turnusmäßigen "marktüblichen Vorgangs" der "Systembereinigung")
    und leider auch schlechte Öffentlichkeitswirkung.


    Im einfachsten Fall schaltet o2 alle widerspenstigen Kunden ab, im schlechtesten Fall bearbeiten sie mehr Rechnungswidersprüche als sie vorher bearbeiten mussten.

    Ja, wenn du die Vertragsänderung bemerkst, musst du natürlich dagegen widersprechen. Rechnungsbeträge bekommst du jedoch nur innerhalb der 80-tägigen Widerspruchsfrist zurück und könntest dann nicht auf ungerechtfertigte Bereicherung pochen, wenn du die vertragswidrige Tarifänderung erst später "bemerkst".
    Wenn du sie nachweislich vorher "bemerkst", hättest du natürlich schon vorher widersprechen sollen und wenn du sie zu spät "bemerkst", hast du dich irgenwann durch Weiterführen des status quo schon damit abgefunden und somit die Änderung dann doch früher "bemerken" müssen, um noch wirksam zu widersprechen gekonnt zu haben. ;)