Beiträge von qwqw

    Ja, wenn du die Vertragsänderung bemerkst, musst du natürlich dagegen widersprechen. Rechnungsbeträge bekommst du jedoch nur innerhalb der 80-tägigen Widerspruchsfrist zurück und könntest dann nicht auf ungerechtfertigte Bereicherung pochen, wenn du die vertragswidrige Tarifänderung erst später "bemerkst".
    Wenn du sie nachweislich vorher "bemerkst", hättest du natürlich schon vorher widersprechen sollen und wenn du sie zu spät "bemerkst", hast du dich irgenwann durch Weiterführen des status quo schon damit abgefunden und somit die Änderung dann doch früher "bemerken" müssen, um noch wirksam zu widersprechen gekonnt zu haben. ;)


    Wer also gerne erst andere kämpfen lassen möchte, könnte durchaus besser fahren, erst 79 Tage nach Rechnungsstellung der Dezemberrechnung, die Umstellung zum 1.12. als tatsächliche Vertragsmaßnahme nach dem damaligen Werbebrief zu begreifen (oder je nach Höhe der neuen monatlichen Zusatzkosten erst viel später)...


    :top:

    Weiß ich nicht. Wie Vodafone und Debitel schon mal vor Gericht lernen mussten, bedeutet Nichtstun leider keine Zustimmung zu einer einseitigen Vertragsänderung. Wer also gerne erst andere kämpfen lassen möchte, könnte durchaus besser fahren, erst 79 Tage nach Rechnungsstellung der Dezemberrechnung, die Umstellung zum 1.12. (oder je nach Höhe der neuen monatlichen Zusatzkosten erst viel später) als tatsächliche Vertragsmaßnahme nach dem damaligen Werbebrief zu begreifen...

    Mein Tipp ist, dass o2 den Widerspruch unglücklicherweise aus Versehen in eine Sonderkündigung uminterpretiert, die sie dem Kunden auf dessen Wunsch gleich durch Deaktivierung der Simkarte stattgeben.
    Was meckert ihr denn nur? Der Tarifwechsel in den aktuellen nach dem persönlichen Telefonieprofil des Kunden ausgewählten Ersatztarif ist sogar kostenlos, wie im Brief betont wird ;)


    o2 macht die Aktion bestimmt nicht, um dir noch bessere Konditionen als eine kostenlose Datenflat mit kostenloser Festnetznummer zu garantieren. Da sich o2 regt, wirds also schlimmer und nicht besser für dich und die anderen Premiumkunden ;)

    Vor allem muss ein Schaden vom Verkehrsverbund nachgewiesen werden. Sie dürfen ja auch nicht doppelt abkassieren. Ein erhöhtes Beförderungsentgelt dürfte schonmal deshalb flach fallen, wenn das Bezahlen des normalen Entgelts durch Kontoauszug bewiesen wurde. Da dem Unternehmen kein Schaden entstanden ist, sollte auch keinerlei Art von zusätzlichem Schadensersatz oder Entgelt notwendig werden.