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Original geschrieben von Hallenser1
Wie lange dauert denn bei Congstar ein Wechsel vom 9cent Prepaid in den Fulllflat Postpaid Tarif ?
Genau 14 Tage und garantiert nicht früher, "bitte haben Sie dafür Verständnis" ;), sofern Postident etc. ohne Probleme klappt.
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29,80 Euro sind eigentlich günstiger als 29,99 
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Original geschrieben von phonefux
Die Frage war aber nach "irgendwer", nicht nach D-Netz (außer man sollte aus der Tatsache, dass sie im komplett falschen Thread gestellt wurde, herleiten, dass zumindest das gleiche Netz gemeint war). Und da ist der ADAC-Tarif vermutlich die einzige zutreffende Antwort.
Aber auch nur vermutlich...
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Besonders in den Randzonen ist die Abdeckungskarte von t-mobile auch bei LTE wie gewohnt unkorrekt. Obgleich der ganze Ort versorgt werden sollte, gibt es selbst bei schönstem Wetter und klarer Sicht natürlich keinen einzigen LTE-Balken am LTE-Stick.
Also lieber wieder erst testen und dann erst kaufen und nicht nur auf die Netzabdeckungskarte vertrauen, welche nur für die eigene Presseabteilung oder die BNA gemacht zu sein scheint.
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Nicht einmal die technische Übernahme der Pennykunden bekommt die Telekom für Ihre Congstar-Tocher ohne Probleme hin
Hatte stundenlang die Interneteinstellungen meiner neuen Karte verändert um ins Netz zu kommen, und erfahre heute, dass Congstar-Prepaid gestern abend bundesweit ausfiel. Zudem ist mein Guthaben um die Hälfte geschmolzen, obgleich ich doch eine Surfflat gebucht hatte.

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Laut Wallstreet Journal soll das nächste Iphone eine Diplaydiagonale von mindestens 4 Zoll haben (siehe auch aktueller Hauptartikel bei Spiegel Online Netzwelt) .
Bisher haben viele Fans ja die Kontinuität und Handlichkeit betont, wenn es um Vergleiche mit anderen Handys ging. Nun soll offenbar doch gelten: je größer, desto besser. Ist ein größeres Display wirklich besser für das Iphone?
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
1. Nicht jedes Recht, das man hat, muss man auch durchsetzen ... aber auch insoweit folgst Du wohl deutschen Gepflogenheiten.
2. Du könntest viel Zeit einsparen ... die allermeisten potenziellen Leser werden für sich das Recht in Anspruch nehmen, gleich zum nächsten Beitrag zu wechseln, wenn sie solche Machwerke sehen. Wenn es also kaum jemand liest, muss es erst gar nicht geschrieben werden.
Hierüber solltest Du vielleicht einmal nachdenken. 
Frankie
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zu 1: Netiquette bedeutet, dass man nicht immer gleich persönlich wird. Nicht jedem sind z. B. Freiheit oder Menschenrechte wichtig oder bedeutsam. Meist bemerken die Menschen erst den Wert von etwas zu schätzen, wenn sie es nicht mehr haben.
zu 2.: Das habe ich bereits schon vorher bedacht. 
und nun bitte wieder BTT
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Original geschrieben von Nr.6
also ich habe das handy über ebaykleinanzeige gekauft. DEr verkäufer sagte mir das er 540 euro dafür haben will und noch die ovp hat aber keine rechnung. Als ich 150 km dafür gefahren bin um es abzuholen trafen wir uns an einer raststätte.
Er sagte mir das er die ovp nicht mehr finden konnte und sie mir zuschicken würde.
Ich bekam das nackte handy.
So ist es abgelaufen.
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Wer 540 Euro ausgibt für ein Handy was mglw. bereits defekt sein könnte bzw. am nächsten Tag seinen Geist ganz aufgibt und man dann keine Rechnung hat, um es reparieren oder austauschen lassen zu können (z. B. bei Antennenproblemen), dem kann es doch auch egal sein, ob es später ihm wieder weggenommen wird.
Leider ist es meiner Erinnerung nach so, dass nach den Gerichten der Käufer nicht zweifeln muss wenn ein neues Auto bei eBay nur 1 Euro kostet oder so und aus Polen kommt...
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ahoi:
Solche Verlinkungen sind hier nicht gerne gesehen.
Und das böse Wort "Kombivorteil" hat hier auch noch keiner gewagt zu erwähnen :o
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Die Störungen in Dauer und Art protokollieren und Vodafone schriftlich mit Unterschrift und Datum eine Frist zur Beseitigung der Störungen setzen mit Verweis auf eine drohende außerordentliche Kündigung. Sollte sich nichts bessern, schickst du nach Verstreichen der Frist die fristlose Kündigung los.
Auch wenn ein Dienstanbieter keine Schuld an etwas trägt, kann der Vertragspartner nach Urteilen deutscher Gerichte in bestimmten Fällen trotzdem den Vertrag beenden, da spielt selbst das ständige "kann" in den AGB keine Rolle mehr.
Natürlich muss man manchmal auch sein Recht ggf. durchklagen.