Beiträge von qwqw

    Die Frage ist ja was passiert, wenn man nach dem 17.1. trotzdem eine MMS sendet bzw. eine ankommt. Ich kenne Geräte, dort wird schon heute einfach zum Teilen eines Bildes ein Link von Vodafone (https://share.vodafone.com/...) übermittelt . Wenn dies gemacht wird, können Iphone-User und Android-User weiterhin Bilder schnell untereinander ohne Whatsapp etc. austauschen.

    Hatte der Apple-Chef nicht vor einigen Wochen gesagt, wer will, dass er der Mutter Bilder schicken kann, soll doch der Mutter auch ein Iphone kaufen? Von daher haben Iphone-User es wahrscheinlich auch nicht anders verdient als von der Bilderkommunikation mit allen anderen Gerätennutzern ausgeschlossen zu werden.

    Da im Sommer jedoch das neue IOS17 rauskommt mit Nichtapple-Appstores, gehe ich mal davon aus, dass bis dahin auch ein RCS-kompatibler Messenger auf Iphones genutzt werden kann.

    Mit EU hat das ganze nichts mehr zu tun - Du bist für Dich gefühlt in der EU - in Wirklichkeit Aber auf hoher See bzw. In Internationalen Gewässern!

    So einfach ist das.

    So einfach ist das leider nicht, denn es gibt natürlich deshalb auch eine neue EU-Roamingverordnung:

    "Damit Verbraucherinnen und Verbraucher keine bösen Überraschungen bei ihrer monatlichen Abrechnung erleben, gilt zudem ein erneuerter Schutzmechanismus bei Nutzung mobiler Daten im Ausland. Roaming-Anbieter müssen auch bei Reisen außerhalb der Europäischen Union den Datendienst einstellen, sobald eine Höchstgrenze von 100 EUR (netto) erreicht wurde. Kunden, die weiter mobile Daten im Ausland nutzen möchten, müssen hierzu aktiv ihre Zustimmung abgeben, nachdem sie über die weiteren anfallenden Roaming-Gebühren informiert wurden."

    https://www.bundesnetzagentur.…/20220629_EU_Roaming.html


    Hat o2 natürlich noch nicht zum 1.7. umgesetzt...

    Seit 1.7. ist ja die neue Roaming-Verordnung aktiv, die unsere Telekomanbieter natürlich nicht kennen wollen. Extra gibt es den neuen Schutz vor unbeabsichtigtem Roaming der Kunden in nicht-terrestischen Netzen:

    "Die Roaminganbieter unternehmen alle angemessenen Schritte, um ihre Kunden davor zu bewahren, zusätzliche Entgelte für Sprachanrufe und SMS-Nachrichten bei

    unbeabsichtigtem Herstellen einer Verbindung zu nicht-terrestrischen öffentlichen

    Mobilfunknetzen zu bezahlen, etwa indem sie es den Roamingkunden ermöglichen, das Herstellen von Verbindungen zu nicht-terrestrischen Netzen deaktivieren zu lassen."


    Die österreichischen Netzbetreiber konnten übrigens schon vor Jahren eine 50-Euro-Drossel auch für Fähren etc. umsetzen. Als deutscher Mobilfunkkunde muss man natürlich weiterhin bis zu zwei Monaten warten, um auf der Rechnung zu sehen, wie hoch der Minuten- bzw. der Datenpreis nun wirklich auf der Fähre war.

    Als Alternative kann man natürlich auch österreichische oder osteuropäische Prepaidkarten für maritimes bzw. Satellitenraoming nutzen. Die können im Gegensatz zu unseren deutschen Netzbetreibern auch in Minutenschnelle die entstehenden Kosten angeben und abrechnen.

    Kaum schaltet Vodafone alle Prepaidtarife für 5G frei, schon zeigt mir Congstar wieder einmal 5G im Display an. Ob dies auch wieder verschwindet wie bei den letzten drei Malen der letzten Jahre, wo in einigen Monatsabständen immer mal wieder 5G im Display auftauchte und dann nach einiger Zeit wieder weg war? Oder zeigt die Telekom neuerdings einfach wie o2 nur die Möglichkeit von 5G an, ohne wirklich 5G zu liefern? Fragen über Fragen.....

    Wie kommst du jetzt auf langjährige Rechtspraxis? Das ist ein Urteil des LG Hamburg aus 2013 in einem Einzelfall. Da bleibt abzuwarten, wie die Gerichte in diesem Fall entscheiden. Ich könnte mir vorstellen, dass die Telekom mit ihrer vertraglichen Gestaltung durchkommt, zumindest juristisch.

    Interessanter finde ich das Thema bei Vodafone: In den Red-Tarifen gehört ein Pass zum Vertrag. Weitere Streaming-Pässe können gegen Gebühr zum laufenden Vertrag hinzu gebucht werden - und zwar nur für die gesamte Vertragslaufzeit - nicht wie bei der Telekom mit monatlichem Kündigungsrecht. Da war VF wieder mal zu gierig und das könnte Ihnen IMHO letztendlich in diesem Fall juristisch zum Verhängnis werden.

    Mit langjähriger Rechtspraxis meine ich, dass die Mobilfunkfirmen schon seit jeher den Kundinnen und Kunden erzählen, eine Sms sei ja nur eine Nebenleistung, Internet und Internetoptionskosten seien ja ebenfalls nicht wesentlich in einem Telefonvertrag und könnten ja unabhängig vom Hauptvertrag geändert werden etc.

    Jedesmal mussten sie vor Gericht eines Besseren belehrt werden. Natürlich besteht kein Sonderkündigungsrecht, wenn man die Leistung vorher nicht genutzt hatte und keinen Schaden hatte. D.h. der Kunde der nach Erhöhung der Kosten zu 0180-Nummern außerordentlich gekündigt hatte, aber diese nie genutzt hatte, hatte kein Recht bekommen. Dass war aber die Ausnahme und ich gehe davon aus, dass Stream On auch genutzt wird. Zudem handelt es sich ja meist nicht um reine Verträge wie unter Geschäftskunden, sondern es spielt auch ganz groß der Verbraucherschutz und was der kleine Kunde von der Straße erwarten kann eine Rolle. Da kommt der Hinweis, dass z.B. die Sprachflatrate in alle Mobilfunknetze im Zweijahresvertrag ja vom Betreiber laut Fussnote 675 täglich gekündigt werden könnte, nicht so gut an ;)

    Eigentlich nicht da StreamOn eine (kostenfreie) Option mit einer Laufzeit von 1 Tag ist die jederzeit vom Kunden & Anbieter gekündigt werden kann.


    Anderseits kann man (vor Gericht) argumentieren das StreamOn ein wesentlicher Vertragsbestandteil ist und der Vertrag ohne die Option wertlos ist. Um Prozesse (die man evtl. teuer verliert) wird Telekom/Vodafone bis März 23 eine Lösung finden müssen.

    Das erste sieht die Telekom so und "informiert" seine Kunden entsprechend:

    https://www.4g.de/news/telekom…e-sonderkuendigung-12481/


    Und das zweite ist die bisherige langjährige Rechtspraxis, die die Telekom nicht kennen will:

    https://www.telespiegel.de/new…urteil-option-kuendigung/

    Welch' unerwartete Überraschung: Telekom und Vodafone verstoßen seit Jahren gegen ihre EU-Pflichten urteilte der EuGH:

    https://www.teltarif.de/teleko…tralitaet/news/85611.html

    Das hat aber wieder lange gedauert ....

    Die Telekom hatte ja bereits geschwindigkeitsabhängige Flats in Umfragen abgefragt gehabt, bevor o2 diese eingeführt hatte. Vodafone bietet den Red M für alle seine Festnetzkunden auch bereits seit einiger Zeit als Flatrate an, da ist der Schritt jetzt wirklich nicht mehr so weit.

    Im Prinzip hätte man die Abschaffung der Stream-On-Verträge aus meiner Sicht viel schneller haben können, indem man einfach mit Verweis auf das EuGH-Urteil eine Sonderkündigung angestrebt hätte. Denn ein EU-rechtswidriger Vertrag, mit dem man nicht unlimitiert seinen Lieblingssender XY streamen kann...