Beiträge von qwqw

    Welche BGH-Urteile sollen das genau sein?

    Weiß ich doch nicht. o2 schreibt doch, dass sie BGH-Urteile umsetzen wollten:

    "Mit den beabsichtigten Änderungen passen wir die zu Ihrem o2 Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer .... vereinbarten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG für Mobilfunkdienstleistungen (Postpaid-/Laufzeitverträge)“ (im Folgenden: „AGB“) mit Wirkung zum 01.12.2021 an die Vorgaben des neuen TKG an und beziehen dabei auch ergangene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs mit ein."


    Und selbst wenn o2 jetzt nach und nach mehr Kunden mit den neuen AGB beglückt, erkennt man doch eindeutig, bei welchen Vertragskonstellationen o2 es ganz besonders eilig hatte...

    Auch wundert mich die stille Zustimmung zur AGB bei fehlendem Widerspruch. Da haben doch Gerichte entschieden (allerdings bei Banken), dass derlei Klauseln bei AGB-Änderungen nicht rechtens sind.


    Artikel 105 3: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L1972

    Ja, das war der zweite Grund, warum man meiner Meinung nach noch nicht zu widersprechen braucht. Die Argumente der BGH-Richter sollten auch für die Telefonverträge gelten. Siehe auch

    https://www.haufe.de/recht/wei…ungueltig_210_542216.html


    Gerade aufgrund von BGH-Urteilen wollte o2 doch laut Anschreiben die AGB überhaupt erst ändern....

    Weil es quatsch ist.

    Gibt es tatsächlich schon neue AGB bei Kunden, die keinen Rabatt auf Ihrer Rechnung haben? Bisher hatten nur Kunden mit Dauerrabatten (Treuerabatt, Grundgebührrabatte etc.) bzw. dauerhaft zu niedrigen Grundgebühren (kostenloser o2 Genion etc.) von den neuen AGBs berichtet. Oder aufgrund welchen Gerichtsurteils oder TKG-Änderung musste man Punkte 12 und 13 ändern?

    Ich dachte die Änderung kommt nur für Kunden, denen o2 den Rabatt wegnehmen will, z.B. die von den grundgebührfreien Tarifen zunächst in Tarife mit Rabatt auf die Grundgebühr zwangsumgestellt wurden und nun den für o2 zu hohen Rabatt verlieren sollen. Das TKG und die Gerichtsurteile gelten ja ohnehin auch ohne neue AGB von o2.

    Der EuGH hat natürlich bereits geurteilt!

    Die vom deutschen Gericht aufgeworfenen Fragen zu den aktuell sowieso nicht mehr vorhandenen und bereits von den Beklagten geänderten damaligen Tarifbedingungen erübrigen sich, da diese nur bei Vorhandensein der Zero-Rating-Optionen eine Rolle spielen. Mit der offiziellen Feststellung, dass die Zero-Rating-Optionen an sich und für jedermann ab jetzt eindeutig rechtswidrig sind, erübrigen sich die Vorlagefragen. Dazu gibt es extra noch eine klare Pressemitteilung - quasi als Klatsche, wie man als Netzbetreiber überhaupt derart die Netzinhalte diskriminieren kann:

    https://curia.europa.eu/jcms/u…df/2021-09/cp210145de.pdf


    Also sollte man mal von einem raschen Ende von StreamOn und Vodafone-Pass ausgehen. ;)

    Also ich muss mich nochmal korrigieren.

    Also weiß die Telekom selber nicht, was sie gekündigt hat oder sie lässt geplant die Kundinnen und Kunden in hohe Schockrechnungen laufen?

    Es wird auf den Vertrag und damit die von der Telekom bereits aus dem Internet wegversteckte Preisliste verwiesen. Diese gibt für MagentaEinsBeta-Kunden der 2. Generation ab dem 1.7.2020 für FamilyCard Beta und DataCard Beta 77,99 Euro bzw. 48,74 Euro pro Monat bei noch 16% MwSt. aus ("bei Kündigung von MagentaEINS Beta gelten ab dem Zeitpunkt des Wegfalls folgende monatliche Preise:"). Da jeder Zusatzkarte ein Einzelvertrag ist, müssten die Beta-Zusatzkarten also separat gekündigt werden, wenn diese einem zu teuer werden.

    Ich verstehe gar nicht aus dem Kündigungsschreiben was dort gekündigt werden soll und was weiter läuft oder nicht.


    Wird nur Beta gekündigt und alle Sim- und Routerverträge laufen weiter zu den damaligen neu eingeführten Preislisten (in dem die Preise nach Kündigung von MagentaEins Beta drinstehen, z.B. zehnfacher Preis für Datenkarte)? Wird nur der "MagentaEins Beta"-Vertrag aus der Rechnung gekündigt und die Verträge für die Zuhausetelefonie und die Datenkarte oder Communitykarte bleiben erhalten? Oder kündigt die Telekom auch die Zuhausetelefonie und das Sicherheitspaket mit Norton, die nur für MagentaEins-Kunden kostenlos sind? Oder muss tatsächlich das Sicherheitspaket nochmal extra gekündigt werden?