Beiträge von qwqw

    Ja ich habs gewusst (welch ein Glück). Dreisterweise hatte Vodafone vor einem Monat nur eine Bestätigung des DSL-Vertrages rausgesendet , obwohl ich in der Kündigung explizit beide gekündigt hatte, weil ich das Spiel mir schon gedacht hatte, dass der unachtsame Kunde wieder über den Tisch gezogen werden soll.
    Gleich die Frau gefragt: "Und wo ist die Bestätigung für die Surf-Sofort-Karte?" Es kam keine!


    Hotline angerufen: Einheitliches Rechtgeschäft, gemeinsam beworben und abgeschlossen.


    Nichts zu machen. Obwohl ich bereits "alle meine DSL-, Festnetz, Internet- und Mobilfunkverträge mit Vodafone" fristgerecht gekündigt hatte, sollte ich zur Kündigung der Surf-Sofort-Kartenvertrages nochmal eine Kündigung schreiben. Das sei eine andere Abteilung, sie seien nur für Festnetz zuständig. Wohin ich die zweite Kündigung senden sollte:


    Natürlich an die gleiche Adresse in Ratingen. :eek:


    Die sitzen da bestimmt Zimmer an Zimmer und weil in der ersten Kündigung DSL- und Surf-Sofort- Mobilfunkkarte explizit zusammen gekündigt wurden, kommt nur die DSL-Kündigung durch, weil der Weg zum Nachbarzimmer zu weit ist.


    Natürlich hätte ich es auf sich beruhen lassen können, hatte ja Eingangsbestätigung der DSL-Kündigung und auf der war ja auch der damals zugehörige Mobilfunk-Vertrag für die ersten Monate zur Nutzung des Internets Zuhause gekündigt gewesen.
    Ich fand das aber schon dreist von der Hotline, gerade wo ich ja explizit beide Verträge gekündigt hatte, nochmal eine Kündigung zur selben Adresse raussenden zu müssen.


    Damals habe ich mir gedacht: Komisch, dass es sowas noch gibt, und vor allem, warum ich davon in letzter Zeit nichts im TT gelesen habe, denn ich sollte doch nicht der einzige sein der damals diese Kompakt Surf-Sofort-Internetpackete von Vodafone abgeschlossen hatte.

    So "aktuell" ist es ja nicht mehr. Die Änderung hat's halt bisher noch nicht in dieses Forum geschafft.


    Unangekündigte Änderungen sind schon problematisch. Eine Info-Sms über die Änderung hätte das Callya-Team den Kunden schon senden können.


    Aber bei Prepaidverträgen hätte Vodafone doch ohnehin monatlich Karte oder/und Option kündigen können. Warum man hier so um eine klare Aussage herumlaviert, wo so viele Kunden sich in Internetforen ab April aufgeregt hatten (die noch so alte Tarife überhaupt noch haben), ist allerdings schon seltsam.


    Vielleicht testet Vodafone diesmal nicht nur neue Tarifakzeptanzen mit Callya, sondern auch neue Kommunikationsstrategien für anstehende Tarifverschlechterungen, Denn andere Anbieter verschlechtern ja auch ihre Konditionen (z.B. Netzclub oder Wegfall von Global Friends bei o2 Prepaid).


    Oder bei Vodafone weiß die eine Hand nicht, was die andere macht und sie wissen bei Vodafone selbst nicht, welche Konditionen denn nun für ihre Kunden gelten oder gelten sollen. :D


    PS: Beim Callya Roaming Plus, hieß es z.B. einmal für den einen Kunden, die Auslands-Preise für eingehende Anrufe seien erhöht, weil ja sich die Vertragskundenpreise erhöht hätten und die Gebühren an die Vertragskundenpreise gekoppelt wären. Für einen anderen Kunden im anderen Land mit gleicher Option, dass die EU-Preise ja nur bei den Vertragskunden gesenkt worden wären, er aber dieselben alten teuren Minutenpreise für eingehende Gespräche im Ausland wie bisher zahlen müsste. Callya ist halt auch für Vodafone ein bisschen zu kompliziert zu verstehen mit all den unterschiedlichen Optionen und Tarifen ;)

    Zitat

    Original geschrieben von TelefonFOREN2011
    Ich finde es sehr problematisch, da letztendlich nicht mehr nachvollziehbar ist, wieso und wie bspw. in der Rechnung der Posten "Kulanz" ergeben hat. Wenn ein Kunde nach einem erneuten Problem reklamiert, so könnte/würde der Hotliner sagen: "Na, sie haben doch schon auf Kulanz was von uns bekommen" und legen es positiv für sich aus.
    Das es Fehler von den Netzbetreiber selbst ist, ist ja vielleicht nur nach weiterer Ansicht im Archiv zu ergründen und damit steht der Kunde im Nachteil, wenn insbesondere eine Reklamation nur telefonisch durchgeführt wurde.


    Das ist mir bei o2 tatsächlich passiert. Wie sich die Hotlinerin auch wühlte, sie durfte und konnte systemtechnisch nicht meine abgerechneten "Frei-MMS" gutschreiben, wegen Gutschriftensperre.
    Ich hätte ja schon soviel Kulanzgutschriften bekommen. Mein Einwand, dass ja wohl in allen Fällen o2 falsch abgerechnet hatte, half leider nicht.


    Ach so, o2 kann nur Kulanzgutschriften geben, weil das Abrechnungssystem nie Fehler macht. ;) Das lässt o2 einmal im Jahr feststellen und darf dann den Standardtextbaustein, nachdem das Abrechnungssystem von o2 per se immer korrekt ist und irgendein Widerspruch daher per Definition falsch und unbegründet sein muss, die ganze Zeit weiter für alle Einsprüche verwenden ;)

    Na und ich dachte schon talkline-mobilcom hätte mir das Schreiben, dass von nun an nicht rückwirkend sondern für den kommenden Monat im Voraus berechnet wird, nur deshalb geschrieben, weil meine beiden Verträge in den ersten Tagen des kommenden Monats auslaufen und sie deshalb dafür noch extra Vorschuss brauchten.
    Aber da bin ich wohl nicht alleine mit der Änderung.

    Sonderkündigungsrecht hat man auch wenn z.B. drei Rechnungen in Folge trotz Widersprüchen falsch sind, und auch bei einer Häufung von ungünstigen Änderungen ist so etwas möglich.
    Sicherlich würde es bei o2 nicht schwierig sein ein ganzen Bündel von bisherigen und künftigen Vertragsänderungen zu finden, die einzeln vielleicht nicht eine Sokü auslösen aber insgesamt schon.
    Wirbt man z.B. mit "alle unsere Kunden können in den o2o wechseln" und ändert die eingespeicherte und auf dem Vertrag kostenlos angegebene Hotlinenummer und rechnet auch pötzlich noch Sms falsch ab, dann dürfte die Nicht-EU konforme Zwangsabrechnung im Ausland für den von allen Dingen nachweislich betroffenen Kunden durchaus zu verschwundenem Geschäftsvertrauen führen. Denn auch wenn die vierte oder fünfte Rechnung wieder korrekt ist, ist ein Recht auf Sonderkündigung gegeben.
    Denn auch die Richter wollen ja nicht jeden Monat bei ihren Verträgen kontrollieren müssen, was wieder ungünstig ohne Infos geändert wurde und jeden Monat Widersprüche schreiben. Neben dem hohen Verbraucherschutz ( a la "wesentlich sind nicht die AGB, sondern wovon ein normaler Kunde ausgehen kann"), gilt auch die Regel geschlossene Verträge sind einzuhalten und beide Vertragsparteien sollten gleicherlei Rechte haben. Solange der Kunde nicht auch entscheiden kann, mal einen anderen Tarif zu bezahlen wie auf der Rechnung steht (er würde ja später wieder den normalen Tarif bezahlen), sollte auch der Betreiber nicht einseitig entscheiden können den Vertrag einfach so zu ändern. Hier ändern sich ja nicht die Einkaufspreise im Ausland, sondern die EU-Höchstpreise sind ja vorgegeben. Es sind also unternehmerische Entscheidungen und die müsste dann der andere Vertragspartner ebenfalls haben können.
    Hier wurde ja offiziell bestätigt, dass alle Kunden umgestellt werden.

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Wenn der Anbieter die (versehentliche oder absichtliche) Vertragsänderung auf Beanstadung des Kunden wieder zurücknimmt, ist es eben nichts anderes. Was macht es z.B. für einen Unterschied, ob (versehentlich oder absichtlich) Tarife aufgrund einer nicht gebuchten Option abgerechnet werden oder ob (versehentlich oder absichtlich) eine Option geändert wird und dann aufgrund dieser Option richtig abgerechnet wird?


    Ganz einfach: Bei versehentlichen Änderungen besteht kein Recht auf Sonderkündigung.


    Es macht schon einen Unterschied ob man plötzlich keinen Empfang mehr am Wohnort hat, weil ein Sturm den Sendemast lahmgelegt hat oder ein Programmierer einen Computer der Schaltzentrale lahmgelegt hat, oder ob die Gesellschaft absichtlich für ihr Geschäft entschieden hat, den wenig profitablen Sender abzubauen.

    Ich bemerke schon, dass phonefux alle Wörter so umschreibt und so auslegt, wie es seine Ansicht unterstützt.
    Ich habe weder von jedwegiger Schlechterfüllung noch von bleibendem Sonderkündigungsrecht nach Nichtänderung eines Vertrages geschrieben.
    Wenn o2 was anderes abrechnet und der Kunde widerspricht der Abrechnung und o2 erstattet ist es was anderes als wenn o2 den Vertrag ohne voriges Einverständnis ändert. Der Kunde muss nicht erwarten, beim Standardtarif ohne explizit eine andere Option auf Wunsch gebucht zu haben, dass er nicht nach EU-Höchstgrenzen abgerechnet wird und zwar egal was in den AGB steht.
    ich wundere mich immer wieder wieso die Unternehmen nicht einmal höchstens zwei Jahre sich an die geschlossenen Bedingungen halten können.

    Die EU Komission hat nicht umsonst im Bezug auf die o2 Roamingoption auf das Sonderkündigungsrecht der Kunden hingewiesen. Man muss halt nur betroffen sein und Schaden durch ungünstige Abrechnung erleiden.
    Wenn man z.B. erst im Reiseland eine Sms bekommt,, die über neue Tarife mitteilt, welche auch noch gegen EU-Recht verstossen, kann nach Abrechnung sicher eine Sokü erfolgen.
    Obiger Einwand ist nicht korrekt, vielmehr genehmigen einige Gerichte selbst dann das Recht zur Sonderkündigung, wenn auch nur eine Tarifverschlechterung geplant wurde. Damals war talkline mit seinen Plänen zurückgerudert und hatte bei allen seinen Kunden gar keine Änderung durchgeführt. Das nutze aber nicht, denn sofern die Kunden über die bevorstehende Änderung informiert wurden, hatten sie das Recht auf Sokü auch wenn später diese Änderung gar nicht eintraf.
    Man sollte halt nur überlegen, ob man jemals nochmal einen o2 Vertrag problemlos abschliessen will oder nicht....