ZitatOriginal geschrieben von maxwell2000
Warum sollte ein Mediziner seine Approbation verlieren, nur weil ihm der Dr. aberkannt wird? Sind das nicht zwei Paar Schuhe? Ich weiß es nicht, kann es mir aber nicht vorstellen. Gerade in der Medizin soll ja die Dissertationsarbeit wirklich nur noch ein kleiner Fleißbeweis zur später nützlichen Erlangung der zwei Buchstaben sein statt die Darlegung der Befähigung wissenschaftlichen Arbeitens...
Glaube mir, es braucht dort keinen Juraprofessor der eigenen Universität, der öffentlich bekundet, an dem Vorsatz zur Straftat gäbe es doch gar keinen Zweifel mehr. Sicherlich hat nicht jeder Jura studiert und bekommt mit voller Wucht die Strafe für unwissentlich illegalen Musikdownload. Guttenberg hat aber Jura studiert und dürfte sich auskennen.
Bei Medizinern sei ja der Doktor nur eine kleine Fleissarbeit, quasi Hausaufgabe am Nachmittag da darf man beim Abschluss schon mal betrügen und massig fremde Ideen stehlen...
Am meisten verwundert nicht, dass viele Menschen sich der Strafbarkeit solchen Ideendiebstahls und Betrugs an der Uni nicht bewusst ist, sondern dass Guttenberg selbst als studierter Jurist nicht einmal mehr als ein Wort pro Satz in ganzen Seiten anders ausdrücken konnte oder wollte.
Er wusste es aber schon recht früh, wenn er Vertrauten sagte, er wisse nicht, was damals in ihm gefahren sei.
So, ich möchte aber auch nicht nur urteilen und nachtreten, denn Herr Guttenberg hatte in der Tat auch sehr viele positive Eigenschaften.