Einen habe ich noch: den Standardtext von o2 bei Rechnungswidersprüchen, dass bei der o2-Technik nämlich nie ein Abrechnungsfehler auftreten kann und alle Rechnungswidersprüche wegen falscher Abrechnung immer per definitionem unberechtigt sind:
"Die Abrechnung der Verbindungen durch das Abrechnungssystem erfolgte völlig korrekt.
Gemäß Paragraph 5 TKV wird unser Abrechnungssystem einmal jährlich durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder eine vergleichbare Stelle überprüft. Bei der diesjährigen Überprüfung hat es erneut keine Beanstandungen gegeben."
Passt ja irgenwie gar nicht zusammen, jedesmal dem Kunden auch dieses Jahr zigfach bei fast jedem Abrechnungswiderspruch zu schreiben, dass Abrechnungssystem könne nie irren und nun kann es noch nicht einmal alle Inklusiv-Sms erfassen.
Ist ja fast so wie Alice, wo Anrufe zu bestimmten o2-Nummern auch trotz o2-Flat seit November berechnet werden. Ach ja, Alice ist ja jetzt auch o2. Und zu o2 braucht man keine Widersprüche zu schicken, denn deren Abrechnungssystem arbeitet durch Expertentest bestätigt ja immer fehlerfrei.
Daher wurde jeder Antrag auf techn. Prüfbericht nach TKV abgelehnt.
So hat also o2 bisher einfach dem Kunden die Unwahrheit geschrieben in den Antworten zu deren Widersprüchen und hätte die technischen Prüfberichte bei Zweifeln der Korrektheit der Abrechnung, wie vom Kunden beantragt, laut TKV anfertigen müssen. Denn wie sich ja zeigt, war deren Expertenkontrolle einmal jährlich nicht stichhaltig, um alle Abrechnungsfehler auszuschließen.