Ich habe jedenfalls noch schnell die ungedrosselte Happy-Live-Internetflat für 14.95 Euro auf meinen Callya 1/15 gebucht. Wer weiss, ob man später überhaupt noch ungedrosselte Angebote bekommt. Sicher werden später auch normale Handybrowser mit dem wap-Port umgehen können...
Beiträge von qwqw
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Also den Mobilfunkvertrag jetzt nicht vorrangig als Dienstleistungsvertrag über die im Vertrag vereinbarten Bereitstellung der Telefoniemöglichkeit, sondern als (bei Subventionierungen) Kleinratenkreditvertrag zu sehen ist schon sehr abstrus. Steht denn in den AGB des Mobilfunkvertrages, hiermit bezahle ich das Handy soundso in monatlichen Raten ab? Ich lese immer nur was von Netzbereitstellung etc.
Zu den Einwürfen zu meinem Posting habe ich nichts geschrieben, weil es kein Mehr an Wirkung bringt. Natürlich hat die große Bank Unrecht, weil die alte Dame, die ja den Kreditvertrag schließt, nun ja nicht wirklich davon ausgehen kann das dort dies und das steht. Auch wenn sonst der BGH immer eindeutig zugunsten der Bank entschieden hatte in der gleichen Frage, aber Verbraucher sind eben auch ohne Schutzgesetz Verbraucher. Und da ist es schon wichtig, was der normale Kunde in einem Handyshop erwartet und aufgrund seiner Erfahrungen auch erwarten konnte.
Das Aufreißen des Loop-Paketes ist ja keine Straftat, wenn man ja gleich den Schaden, nämlich das vergünstigte Handy im Wert laut Preisaufkleber bezahlt und sich nur um die Unterschrift um den Prepaidvertrag drückt.
Zudem zählt das Netbook mit Mobilfunkvertrag auch bei mir natürlich als einheitliches Rechtgeschäft, dass ich nach zweimaliger 00800-Wahl aus bestimmten Auslandsnetzen etc. aber natürlich ohnehin nicht zurückgeben brauche bei folgender Sonderkündigung wegen zweimaliger Falschabrechnung.
Auch ist die Subventionsgeschichte schon deshalb falsch, weil bei subventionierten Zugaben z.B. des Stromlieferers etc. kein einheitliches Rechtsgeschäft besteht. Da kann ein 200 Euro Weihnachtsbaum für 1 Euro zum Stromliefervertrag dazugekauft werden, es bleiben zwei getrennte Geschäfte laut BGH. Beim Mobilfunkvertrag ist das eben anders, weil es eben hier ein anderes Urteil gibt und gleichzeitig eben auch die schwere Bindung nocheinmal verdeutlicht, die sich eben nicht so leicht aufheben lässt. Natürlich wenn man an zwei verschiedenen Tagen Handy und Vertrag kauft, mag es anders sein...Ich kann natürlich verstehen, dass die Ganze myHandy-Geschichte auch deshalb aufgezogen wurde in der Hoffnung, wenn der Verbraucher dieses abschließt und der 'zugehörige' Vertrag dann abgelehnt wird, trotzdem noch verdienen zu können (weil den meisten Kunden ja gerade diese Zweierpacket abgebürdet wird.) Bei Problemen sind immer die schlecht beratenden Händler schuld und o2 kann sich als Kulanzweltmeister präsentieren. Aber vielleicht hätte man sich da aber nicht nur die eigene Mobilfunkrechtanwälte sondern auch Verbraucherschützer um Stellungnahme bitten sollen, bevor man wieder alle AGB umschreiben muss.
Ich frage mich mal, wann hat o2 denn mal unter Anerkennung einer Rechtspflicht etwas erstattet, ohne vorher verklagt worden zu sein. Schon seltsam, dass alle Fehler immer bei den Händlern oder den uninformierten Kunden liegen sollen... -
Wie findig, Ausnahmen zu finden, um die Tatsache zu verwässern
. Hier wurde bei einem Mobilfunkhändler in zeitlicher Nähe zwei Verträge geschlossen und diese bilden ohne Zweifel in diesem Falle ein einheitliches Rechtsgeschäft, selbst wenn nur aus Verbrauchersicht (der es so aus vergangenen Jahren gewohnt war, Handy und Vertrag zu kaufen und das damals verbunden war).
Gerne kann ich auch die andere Kiste mit phantastischen Möglichkeiten aufmachen. Der Kunde kauft einen Vertrag mit Handy und das Handy ist so teuer, dass es der UVP-Preis ist. Der Kunde kauft zuerst ein Handy und dann gibt ihm der Verkäufer eine "mit-Handy-Vertrag" dazu. Der Handy kauft ein Handy, dass ist dann aber kaputt und er schickt es bei o2 ein und da o2 das nicht hat schickt o2 ein anderes Handy zu, das so aber ja gar nicht im einheitlichen Rechtsgeschäft gekauft wurde. Da kann der Kunde dann, da er das orginal-Handy ja bereits zur Reparatur weggegeben hat, ja den Handyvertrag kündigen und das neue Handy kostenlos behalten. Man reisst im o2 Shop das teuerste Loop-Packet auseinander und sagt dem Verkäufer, dass man ja kein einheitliche Rechtsgeschäft haben möchte. Das Handy zu dem angezeigten Preis bezahle man ja gerne auch sofort, die loop-Karte wolle man aber nicht und Daten angeben auch keine. o2 solle doch auch gleich mal den Simlock freischalten, man habe ja schließlich auch ein Handy zum Telefonieren gekauft...
Samsung Corby kostenlos gefällig? Kein Problem einfach die drei o2o-Verträge die es dazu gibt stornieren lassen. Handy kommt ja auch zeitlich anders an und unterschrieben hat man das Angebot für die Verträge ja auch 5 Stunden früher ....
Ich biete noch 240 Euro und Nokiahandy aktuell aus dem Werbeforum. Den IP100 für 10 Euro im Monat wenn nicht mehr widerrufbar, einfach wichtigen Kündigungsgrund suchen. (Sind zwar 35 Euro weniger geworden aber geht gerade noch so). Wiederholte zweimalige falsche Abrechnung zu Beginn der Vertragslaufzeit, das sollte bei o2 nicht so schwer sein falsche Abrechnungsmöglichkeiten zu finden. Aktuell bei der 600 Euroauszahlung für den IP100 und Activedata, wo o2 die Anschlussgebühr in den ersten beiden Rechnungen nicht hinbekommt. Da fällt mir ein, sollte ich auch aus wichtigem Grund gleich sonderkündigen, ich habe auch den Auszahlungsantrag zu anderer Zeit unterschrieben wie den Handyvertrag....
Ja, ja beim IP für 10 Euro gibt es keine Subventionen, beim o2o auch nicht und der Kunde sieht das auch sofort
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Für o2 geht doch ein viel größerer Schaden ein, wenn alle Kunden o2o-Pakete etc. kaufen und dann die Hardware behalten, weil der eine Vertrag ja als Tarif nicht subventioniert und zu weit zeitlich von anderen entfernt geschlossen gewesen sei. -
oder sie suchen im Prepaidforum warum ihre Sim nicht ging.
Wenigstens gibt es im TT Leute, die auch um vier Uhr morgens die Funktionsfähigkeit aller Netze überprüfen
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Laut teltarif.
Bevor jetzt wieder jeder einzeln was schreibt... -
edit
(war Browserfehler und Technikfehler des Forums) -
War klar, dass das mit der Nichtquersubventierung kommt.
Aber das weiss der Kunde nicht ob oder wie subventioniert wird. Warum sollte der Händler nicht von einem MyHandy-Verkauf profitieren und auch den Vorteil an den Kunden weitergeben. Selbst im Werbeforum gibt es o2o-Verträge mit stark verbilligten Handys oder ohne-Handyverträge von t-Mobile mit über 100 Euro Vorteil für Telefone. Kostenloses Handy bei meinBase mit Optionsbuchung kein Problem. Und selbst bei myhandy ist es nur eine Frage der Zeit bis die Subvention sichbar bleibt. So könnte ja auch der Stromanbieter sagen, er hätte die kostenlose Lampe oder die Sparbirnen im Kaufvertrag ja nur wegen dem Stromliefer-Vertragabschluss gegeben. Das kann er aber nach anderem Urteil eben nicht, da hier kein einheitliches Rechtsgeschäft vorliegt, obgleich der Kaufgegenstand subventioniert war. Daher ist nicht die Subvention wesentlich, sondern die zeitliche Nähe und das es ein Telefondienstleistungsvertrag ist um den es geht. Man geht halt laut Urteil davon aus, dass wenn man zeitlich nahe beim selben Händler Mobiltelefon und Vertrag kauft, dass man den Vertrag ohne Telefon nicht nutzen kann bzw. den Vertrag nur abschließt, weil man auch das Handy kauft. Sicher kann das BGH seine Meinung ändern, dann bitte über alle Instanzen erneut hochklagen und sieben Jahre warten.
Wielange nun beide Verträge zeitlich auseinander sein können, weiss ich nicht.
Aber auch darüber wielange das erste Gespräch mit dem neuen Vertrag dauern darf oder wieviele Sms man geschrieben haben darf ehe das Widerrufsrecht bei online-Käufen verwirkt ist, kann man ja auch streiten. Dass aber durch den Beginn einer Mobilfunkdienstleistung nicht automatisch sofort das Widerrufsrecht erloschen ist, darüber gibt es auch bei dem Großteil der Mobilfunkanbieter keine Zweifel mehr. (Höchstens bei den Hotlinern und mobilcom und Drillich). -
Wie oft muss denn im Forum das BGh-Urteil zitiert werden, dass Mobilfunkvertrag und Kaufvertrag des gleichzeitig erworbenen Telefons ein einheitliches Rechtsgeschäft darstellen. Genausoweni, wie aber das Subventionsgeschenk des Stromaanbieters eben im Gegensatz kein einheitliches Geschäft mit dem Liefervertrag darstellt, kann sich o2 aus der Rechtslage winden, beides könne ja auch getrennt abgeschlossen werden. Ohne Grund wird o2 schon nicht zurückgewichen sein..
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Doppelte Berechnung der AG auch bei mir, und das ließ sich nicht mit der Hotline klären. Das kann nur der Händler wurde mir gesagt. Da im April aktiviert wurde und ttw nicht in der Aktionsliste von o2 war, fand der Hotliner es völlig korrekt, dass zweimal die AG berechnet wurde. Sieht ganz danach aus, als müsste man schriftlich widersprechen.
Finde ich als Kunde von o2 aber gar nicht gut, dass ich über alle Konditionen des Händlers informiert sein soll. Immerhin habe ich doch mit o2 einen Vertrag und o2 zieht das Geld ein. Wenn was falsch ist, oder nicht dem Vertrag entspricht sollte doch o2 sich darum kümmern und nicht der Kunde hin- und her- gereicht werden zwischen den vielen Vertriebswegen. Wieso sollte der Händler meine o2-Rechnung schreiben? -
Callya HappyLive Internetflat kostet seit jeher auch nur 14.95 Euro/Monat.
Wenn man nicht gerade ssh etc. macht,reicht es fürs Handysurfen.