Bei mir Provider Eplus zu Mein Base.
Beiträge von qwqw
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Habe ja schon mehrere Portierungen gemacht. Mein Base ist die einzige, wo das Fax diese verschluckt haben soll. Alle anderen Daten und Verträge wurden glücklicherweise nicht verschluckt, ,nur die wertvolle Nummer. Komisch.
Also bei Portierungen einigermaßen guter VIP Nummern, würde ich Vodafone (auch Callya) empfehlen. Portierungen zu Mein Base ergeben erstaunlich schnell Probleme, je besser die zu portierende Nummer aussieht
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Meine letzte Woche aktivierte Flatrate ist noch aktiv bis Ende Februar laut Ansage. Gespräche ins Eplusnetz kosten nix und Fremdnetze nun nur noch 19 Cent/min.
Also umgestellt, aber die Ende Januar gebuchte Baseflat des alten Tarifes noch weiterhin gültig. -
Natürlich habe ich auch darauf aufmerksam gemacht, dass bei Widerspruch die Daten ja gerade nicht gelöscht werden müssen - aber ist ja eben o2
Das ist schon klar, dass z.B. durch Nichtsendung des vom widersprechenden Kunden angeforderten Prüfberichtes oder Löschen der Verbindungsdaten trotz rechtzeitigen Widerspruchs, die Rechnung rechtswirksam unkorrekt wird hinsichtlich des widersprochenen Anteils.
Leider spekulieren halt viele Anbieter, darauf, dass man schon nicht klagt.
Auch mir war der Stress die Klage nicht wert, und ich wollte eher erreichen, dass beim nächsten Male korrekt abgerechnet wird (natürlich erfolglos). Aber um zu zeigen, dass o2 falsch abrechnet, reicht es allemal. Dass das Abrechnungssystem von o2 ja immer korrekt sei (wie aus deren Standardantwort), da einmal im Jahr ja kurz zwei Prüfer vorbeikämen, klingt bei mir leider schon wie ein Scherz. -
Beide Versionen sind falsch zur 6 Wochenfrist.
Zunächst gelten die sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses der Bank auf dem Kontoauszug. Wenn der z.B am 31.3. ist und man am 30.4. den Auszug erhält, kann man also noch fast Mitte Juni Abbuchungen vom 1.1. zurückfordern, sofern Lastschrifteinzug erteilt wurde. Dies gilt wie hier wenn Rechnungen und Lastschriftermächtigung gegeben wurden und es nur um die Höhe der Rechnung Streit gibt. Danach ist die Frist erloschen.
Für Abbuchen, wo keine Lastschriftermächtigung vorliegt, kann unbegrenzt zurückgefordert werden. Das gilt wie gesagt aber nicht, wenn es nur um die Höhe der Rechnung geht. Da o2 immer sehr langsam auf Widersprüche reagiert (und auch Alice den nach Vertrag zugesagten 300-Euro Gutschein nicht lieferte), kenne ich mich da aus. Na ja nun darf o2 ja Alice übernehmen. Doppelt hält besser...
Dies betrifft wahrscheinlich nur das Verhältnis Kunde zu seiner Bank, bis wann der Kunde bei der Bank Rückbuchungen vornehmen kann (damit der Provider das unberechtigt eingeforderte Geld erst gar nicht bekommt). Ob der Kunde gegenüber dem Mobilfunkprovider vor Gericht darüberhinaus Ansprüche einklagen kann, hängt dann von der Widerspruchsfrist der Mobilfunkrechnung des Providers (80 Tage nach Zugang) ab. Hat er Widerspruch eingelegt, kann er vor Gericht das Geld zurückerstreiten, wenn der Widerspruch berechtigt ist. Hat er innerhalb der Frist nach Zugang der Mobilfunkrechnung keinen Widerspruch eingelegt, hat er keinen Rechtsanspruch auf Zurückerstattung zuviel gezahlter Euro, obgleich er zwar ggf. noch bei der Bank die Lastschrift zurückbuchen kann, dem Provider das Geld dann aber zusteht und dieser das Geld einklagen und abmahnen kann.
Die Widerspruchsfrist beim Mobilfunkanbieter sind aber nicht die märchenhaften sechs Wochen, sondern die 80 Tage, die er zur Speicherung der Verbindungsdaten verpflichtet ist.
o2 wartet z.B. nach dem Widerspruch die 80 Tage ab um dem Kunden dann mitzuteilen, dass ja die Daten nach BNetzA gelöscht werden mussten (aber ohnehin die Rechnungen von o2 ja definitionsgemäß immer korrekt seien). -
Zitat
Original geschrieben von Prepaid Team
jein, laut BASE-Marketing war der Ablauf, dass online die Tarife schon vorher erhältlich sein sollten, der Verkauf in Shops aber erst zum 1.2. startete. Man konnte in den Shops den Tarif aber schon reservieren, was immer das heißt
Tja du glaubst auch alles.
Den postpaid-Tarif gab es schon seit Montag in den Shops und wurde auch schon beworben, weil ab Montag keine anderen Tarife mittags mehr geschaltet werden konnten- nichts mit nur online, und was soll reservieren heißen, wenn ich die Karte mit Tarif schon nutzen kann nach Verlassen des Geschäfts und ja auch die AGB und Preislisten ab 25.1. gelten?. Den Prepaidtarif, der ja eigentlich Montag starten sollte, konnte man nicht anbieten. Selbst Ende der Woche aktivierte Karten sind im alten Tarif und Preislisten sind auch noch nicht draußen.
Nun soll der Prepaidtarif am 1.2. kommen. Post- und Prepaidtarif kämen dann also genau umgekehrt, wie in der Presse verlautet.
(Ob der Prepaidtarif wirklich am 1.2. kommt, ist auch nicht so sicher nach Aussage der Prepaidhotline.)
Das Eplus von seinen Fehlern Anstand nehmen möchte ist verständlich. -
Um das versehentliche Doppelpost des Zitierens statt Editierens auszufüllen:
Es gab auch schon einen Fall hier letztes Jahr, wo jemand beklagte ein Anbieter (Eplus?) hätte noch ein Jahr lang nach Vertragsende monatlich weiter abgebucht gehabt... -
Zitat
Original geschrieben von Andreas24
Die Rechnungen als solche und die Höhe wird ja auch gar nicht bemängeltAlso jedenfalls muss sich der TE nicht rechtfertigen, wenn er der Höhe erst mit dem Eingang der neuen Rechnung jetzt widerspricht. Man muss ja nicht einer Rechnung widersprechen. Einem besseren Kulanzangebot täte es aber wohl nicht schlecht, zumal auf den Rechnungen ja extra die bisher gezahlten Beträge und das Ausgleichen des Kundenkontos bestätigt wurde. Die Rechnungen sind ggf. rechtswirksam, wenn keiner der beiden Vertragspartner innerhalb von 80 Tagen Einwände dagegen erhebt. Und das gilt beiderseitig, sofern nicht ausdrücklich in den AGB was anderes geregelt ist (das o2 immer mal falsch berechnen könnte und es allein deshalb zu Nachberechnungen kommen darf;) ).
Umgekehrt könnte der Kunde ja auch nicht nach einem Jahr kommen und sagen: o2 hat mir aus Versehen immer das Doppelte auf der Rechnung berechnet und abgebucht. Da sagt o2: Pech gehabt, die Widerspruchsfrist ist um. Nach Gesetzeslage müssen die Fristen immer für beide Vertragspartner gleich sein, sonst wäre einer unangemessen benachteiligt (so dürfte 1&1 nicht den Vertrag nach 3 Monaten kündigen und deaktivieren, die Kunden aber erst nach 24 Monaten, aber das wusste Base wohl auch) -
War mir auch nicht aufgefallen, dass debitel im September nicht abgebucht hatte. Erst als im November dreimal abgebucht wurde viel es mir auf.
Habe gleich angerufen gehabt und siehe da, es war einmal noch eine verkappte talkline-Rechnung, da aus Versehen statt "talkline" auch "debitel" bei allen Kunden auf dem Auszug stand. Und ich suche nicht danach ob nach Phonehouse und Eplus und Vodafone und T-mobile, denn auch o2 seine Verträge abgebucht hat oder nicht...
Und bevor jetzt wieder einige sagen ich sei ja nur gegen Eplus oder o2: Auch t-Mobile und Vodafone haben nicht immer korrekte Rechnungen geschrieben, zugegebenermaßen hatte sich das bei den beiden bisher nach einem Widerspruch allerdings immer schnell gelöst gehabt... -
Ein bei solchen Problemen sehr häufig verwendeter Ansatzpunkt ist der Widerspruch und dann darauf zu pochen, dass man ja seine damaligen verbindungen nicht mehr kontrolieren kann.
Also o2 stellt Rechnung über Gespräche und Sms (und die sind ja auf der Nachforderungsrechnung nicht aufgeführt) und du zweifelst diese Gespräche und die Dauer erstmal an. Da nach o2 Aussage, dir die Verbindungsdaten nicht mehr geliefert werden können (wir kennen ja deren Aussage: o2 sei ja verpflichtet durch die BNetzA alle Verbindungsdaten nach 6 Wochen zu löschen
und zwar auch (und wahrscheinlich besonders) bei Widersprüchen
), kannst du ja die Verbindungen etc. nicht mehr auf Korrektheit prüfen.
(siehe Thread hier über vergessene Grundgebühren bei mobilcom)
Das geht natürlich nur solange es keine Grundgebühren sind, die nachgefordert werden (bzw. o2 nicht dort auch Tarifwechsel etc. nach zwei Monaten löscht.)
Also man kann schon in den Verhandlungen seine Position stärken. Wenn du dann einen o2o40 mit 6 Euro Internet M -Packet oder den o2on als Privatkunde bekommst, kannst du den dann auch in der Bucht verkaufen und da ggf. einen großen Teil der Ausgaben wieder reinbekommen...