Ich weiss auch nicht, wer da die Fussnoten kontrolliert vor deren Bekanntgabe. Aber ich hatte ja schon gesagt, dass wir hier sicher wieder erst alle Fussnoten durchlesen müssten, bevor wir den Tarif auf die normalen Leute loslassen können.
Ich finde, es müsste doch jeder erkennen, dass die absichtliche Verzögerung der Fälligkeit einer Leistung auf über zwei Jahre, auch noch in Abhängigkeit von zukünftigen Ereignissen(, die der Kunde ggf. gar nicht beeinflussen kann wie Krankheit, Tod), rechtswidrig ist. Und wenn nicht gleich die Verbraucherzentralen, so wenigstens Anwalt W und J Klagen, und Kunden U und R, die im Internet mal dies und jenes gelesen haben, Widersprüche einlegen. H und G warten die Verjährungsfrist nach Umzug ab und P und J wollen eine Leistung nicht doppelt berechnet haben (als erlassen und dann wieder neu).
Es würde mich auch wundern, wenn bei passiver Verlängerung nun Eplus die Technik umstellen würde, dass dort drei Monate ohne Anrufe, nicht zur automatischen Gebühr führen sollten. Möglicherweise gibt es dann bedauerliche Einzelfälle, wo nach 10 Jahren (Umbenennung Base und Wiedereingliederung in Eplus, Umbenennung zu Orange, Übernahme von Vodafone etc.) dann plötzlich die Gebühr auftaucht, weil sie ja eigentlich eine Nichtnutzungsgebühr ist.
Bestimmt vertröstet dann der Callagent in Indien den Kunden an der Basehotline, man würde sich ja wie bereits mehrmals versprochen drum kümmern, aber leider sei Orange-Base ja nicht für die Rechnungsstellung zuständig sondern bekäme selbst nur die Verbindungsdaten und Abrechnungsdaten von der Eplus-Subgruppe bei Vodafone, und deshalb könne man da wenig machen, wie bei den anderen fünf Malen auch.