autares:
Ich fände es der Qualität der Diskussion zuträglich, wenn du nicht immer nur irgendwelche ellenlange Texte verlinkst, sondern deine/deren Grundthesen in einigen wenigen Sätzen zusammenfasst und hier präsentierst.
Ich nehme mal zu ein paar Aussagen Stellung.
Ein dogmatisches Nein gegenüber jeglichen Formen einer Vergemeinschaftung von Risiken, wie es die Bundesregierung zumindest verbal verkündet, lässt sich angesichts der Dramatik der Lage nach Meinung des Rates nicht halten.
Aha, da kommen wir also zu des Pudels Kern. Vergemeinschaftung von Schulden. Verletzung des Art. 125 AEU-Vertrag. Ist lt. EU-Vertrag nicht möglich (Bailout-Verbot). Diese Klausel wurde aus gutem Grunde eingeführt, warum verstehen das die Gutachter nicht?
Die Alternative ist immer noch, in den Ländern, wo massiver Kapitalbedarf besteht, bspw. alle Vermögen über 10 Mio. zu enteignen.
Kann mir jemand erläutern, wieso man lieber Art. 125 verletzt und andere Länder haften lässt, als die eigenen Reichen zu enteignen?
Zur Lösung der Staatsschuldenkrise fordert der Sachverständigenrat die Umsetzung des bereits von ihm im Herbst 2011 vorgestellten Schuldentilgungspaktes, den man jetzt weiterentwickelt habe. Dazu sollen nationale Schulden, die die 60-Prozent-Marke übersteigen, in einen gemeinsamen Tilgungsfonds ausgelagert werden. Für den Tilgungsfonds würden alle Euro-Mitglieder gemeinsam haften.
Das ist auch wieder ausgemachter Blödsinn. Zunächst sollen diese Wirtschaftsweisen bitte mal in das Fremdwörterbuch das Wort "Fonds" nachschlagen und sich dann darüber klarwerden, dass die Verwendung des Begriffs hier total daneben ist. Fonds ist i.d.R. positives Vermögen.
Hier sollen also die Schulden, die 60% des BIP übersteigen (an diese Maastricht-Klausel hat sich ohnehin kein Land gehalten!) schön von allen abbezahlt werden. Die Logik soll mal einer verstehen, Schulden bleiben Schulden. Linke Tasche, rechte Tasche.
Es geht also wieder um die rechtswidrige Vergemeinschaftung, wenn auch nur eines Teils der Schulden. Absoluter Blödsinn und gegen Art. 125 AEU.
Auf 2,8 Billionen Euro beliefen sich die Auslandsforderungen Deutschlands gegenüber dem Euro-Raum Ende 2011.
*Prust* Ok, so weit sind wir also schon. Hoffen wir mal, dass der politische Wille in den Schuldnerländern existiert - vor allem auch beim Volk - diese Forderungen auch zu begleichen.
Fazit:
Die Wirtschaftsweisen machen rechtswidrige Vorschläge, die im Gegensatz zu den grundsätzlichen EU-Verträgen stehen. Davon, dass im Kapitalismus auch Einheiten (also Unternehmen, Privatpersonen, Staaten) auch scheitern können müssen (!) liest man überhaupt nichts.
Zieht endlich die Profiteure der Krise zur Verantwortung! Spanische Immobilienmillionäre und Bauherren, deren 50.000 Wohnungen jetzt leerstehen und in Form fauler Kredite in Bankbilanzen stehen. Enteignet deren Gewinne.
Zieht endlich in den nationalen Bevölkerungen die reichsten zur Verantwortung und enteignet deren Vermögen. Wer soll es bitte sonst zahlen, wenn nicht die eigene Bevölkerung eines Landes? Andere EU-Länder? Nö. Das wurde im Art. 125 AEU ausgeschlossen.
Die Frage, die man sich letztlich stellen muss:
Wollen wir ewig mit dieser rechtswidrigen und verfassungswidrigen Rumwurschtelei weitermachen, oder sehen wir der nackten Wahrheit nüchtern ins Auge, misten den "Augiasstall" endlich aus, und fangen dann sauber von vorne an?