-
Zitat
Original geschrieben von Dingens
(...)
Was die Hitachi angeht, komt die in Testberichten und Silencer Foren immer gut weg, (...)
Diese Testberichte sind nur Momentaufnahmen mit dem Schwerpunkt Geräuschentwicklung. Aus langjaähriger IT-Erfahrung kann ich Dir nur Berichten, dass die IBM-Festplatten wie die Fliegen verreckt sind, die besten Erfahrungen habe ich mit Maxtor und WD gemacht.
Zitat
RAID: Nein, noch nicht drüber nachgedacht..das ist die Geschichte mit den 2 Platten, die als eine angesprochen werden, oder ? Was bringt das ? (Du siehst: Ich habe keinen Plan) 
Für Deine Bedürfnisse käme ein RAID 1 (Spiegelung = Datenredundanz = Sicherheit) oder ein RAID 0 (Striping = Speicherplatzerweiterung (500 GB) = Geschwindigkeitsvorteile) in Frage. Aber nicht unbedingt erforderlich, wenn Du auf gute Festplatten (;)) setzt.
Stefan
-
Re: Ich habe einen !!
Zitat
Original geschrieben von Dingens
(...)
Hitachi Platte 250 GB
(...)
Du weisst aber schon, dass Hitachi die (schrottige) HD-Sparte von IBM übernommen hat? Wahrscheinlich sind die übermäßigen IBM-Probleme unter Hitachi-Regie Geschichte, Bauchschmerzen, solch eine HD einzusetzen, hätte ich aber trotzdem.
Wie schaut es denn mit Maxtor oder Western Digital? Diese sind in Langzeiterfahrungen deutlich besser...
Stefan
-
Ich glaube, Du verwechselst was.
Das Kilometergeld, das Dir Dein Arbeitgeber für Dienstfahrten mit dem Privat-PKW bezahlt, ist eine steuerfreie (Spesen-) Pauschale. Diese ist pro KM festgesetzt und unterscheidet sich nicht je nach PKW.
Stefan
-
Zitat
Original geschrieben von nutellatoast
Naja, ganz so einfach ist das nicht. Der Arbeitgeber darf max. 0,30 € pro gefahrenem Kilometer zahlen. Höhere Beträge stellen steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen dar.
Was der Finanzbeamte nicht weiss, macht ihn nicht heiß - und sei es auch so, fährt er immernoch günstiger, wenn er den bezahlten Sprit als geldwerten Vorteil versteuert. 
Wobei ich davon ausgehe, dass der Arbeitgeber nur eins von beidem übernehmen wird.
Selbiges gilt auch für den zweiten Punkt, so lange es keine eindeutigen Belege dafür gibt, interessiert es niemanden. Keiner kann sich vom Aufwand her leisten, 100% Steuerrechtskonform zu handeln.
Stefan
-
Du kannst eine Beschriftung (über Rechtsklick auf den Termin) definieren und Dir eine Farbe für erledigte Termine setzen.
"Durchstreichen" kannst Du "Aufgaben". Wenn Du diese als erledigt setzt wird sie durchgestrichen.
Stefan
-
"Extras" > "E-Mail-Konten" > "Vorhandene Konten (...) bearbeiten" > Weiter > Konto auswählen und "Ändern" > "Weitere Einstellungen" > "Erweitert" > "Kopie aller Nachrichten auf dem Server belassen"
Feddich. 
Stefan
-
Re: Frage
Zitat
Original geschrieben von Sir Robin
(...)Steuerberater ist sicherlich zu teuer für mich, würde sich wohl auch nicht lohnen...
Naja - wohl ein weit verbreiteter Irrglaube. Eine Steuererklärung durch den Steuerberater kostet ungefähr zwischen 80 und 120 € - diese können dann auch wieder von der Steuer abgesetzt werden.
Auch in Deinem Fall würde ich auf jeden Fall einen Ausgleich machen. Die Steuern werden über das gesamte Jahr festgesetzt. Wenn Du nicht gearbeitet hast (Studium) oder arbeitslos warst, bekommst Du einen Großteil der Steuern zurück.
Ich kann nur erneut dazu raten, wenn man den Steuerberater scheut, ein Steuerprogramm zu kaufen, 5-10 € kann ja wohl jeder auftreiben, wenn es dafür einige Hunderter vom Staat zurück gibt (auch die Kosten für dieses Programm können steuerlich geltend gemacht werden).
Zu Berechnung brauchst Du nur die Lohnsteuerkarte und Arbeitslosengeldbescheide - der Rest ergibt sich durch die wirklich einfache Assistenten-Benutzerführung.
Stefan
-
Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Tankbelege brauchst Du übrigens keine. Die km-Pauschale (sind aber IMHO nur noch 24 Cent / km) (...)
30 ct./km - mein Arbeitgeber ist Schwabe, er zahlt ganz sicher nur den Mindestsatz. 
Die Verpflegungssätze sind korrekt, wenn Dir Dein Chef zur Kilometerpauschale auch den Sprit bezahlt, soll es Dir Recht sein, wenn er Dich vor die Wahl stellt, nimm' auf jeden Fall die Kilometerpauschale.
Stefan
-
Es spricht ja auch niemand davon, Ladendiebe oder Verkehrssünder erkennungsdienstlich zu behandeln. Bei delikten, wo heute schon ein Fingerabdruck genommen wird, kann der Täter auch noch ins Röhrchen spucken und seinen genetischen Fingerabdruck hinterlassen.
Die Verhältnismäßigkeit bleibt dabei meiner Meinung nach gewahrt.
Werden Fingerabdrücke je nach Vergehen nicht nach einiger Zeit gelöscht? So könnte man es auch mit dem gen. FA handhaben.
Stefan
-
Zitat
Original geschrieben von Black_Leaf
Stefan: Ist nur die Frage, ab welcher Straftat du eine Grenze ziehen willst. (...)
Immer wenn eine "Erkennungsdienstliche Behandlung" (heisst das so??) durchgeführt wird, könnte man auch genetische Daten aufnehmen. Diese Daten sind nicht immer nur bei Gewaltverbrechen hilfreich sondern auch bei Kapitalverbrechen, man denke nur an manipulierte Geldautomaten, Einbrüche, Brandstiftung, Autodiebstahl etc. pp.
Der Staat weiss so viel über mich, weiss wie viel ich verdiene und wo ich mein Geld ausgebe, da ist es mir doch schnuppe ob nun auch meine Blutgruppe oder Spermasorte (
) bekannt ist.
Stefan