Irgendwie schrammen hier einige User exorbitant weit an der Realität vorbei.
1. Hat der Threadersteller auf sein Gerät seitens Media Markt "nur" eine Gewährleistung. In dieser Gewährleistung tritt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein, was bedeutet, dass er ab dem 7. Monat dem Händler beweisen muss, dass der Fehler von Anfang an bestand.
2. Bietet Philips eine Herstellergarantie, ist Philips als Hersteller auch der Ansprechpartner in einem vermeintlichen Garantiefall und nicht Media Markt, welcher, wie oben geschrieben, eben nur Gewährleistungs- und nicht Garantiepflichtig ist.
Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass der Fehler kein Gewährleistungsfall ist und z. B. aus Fremdeinwirkung entstand, wird diese Überprüfung eben in Rechnung gestellt, wie es in jedem Unternehmen gang und gebe und auch in den AGBs verankert ist.
Ich kann nicht nachvollziehen, was es daran zu kritisieren oder nicht zu verstehen gibt.
Bevor man also gegen ein Unternehmen schießt oder gar die Verbraucherzentrale ins Spiel bringt, sollte man sich über die Tatsachen und Gesetze informieren... ![]()
Stefan