Fazit:
PKW Fahrer sind die unwissenden Freizeittrödler, die im Urlaub die Autobahn verstopfen und immer nur über Berufskraftfahrer motzen.
Kleintransporter- und LKW-Fahrer sind absolute Profis, die nie einen Unfall verschulden, selbst miese Technik durch schieres Können wieder wett machen und immer nur die unbegründete Schelte der PKW-Fahrer abbekommen, die so garkeine Ahnung von der Materie haben.
Gut, dass wir das geklärt haben. :top:
Und nochmal ganz penetrant zum Thema eingetragene Höchstgeschwindigkeit:
Man nehme einen Fahrzeugschein. Dort steht:
Zu Ziff. 6 "Höchstgeschwindigkeit km/h"
Zu Ziff. 7 "Leistung KW bei u/min"
Zu Ziff. 15 "Zul. Gesamtgewicht"
Zu Ziff. 16 "Zul. Achslast kg"
Meinst Du, in diesem über Jahrzehnte verwendeten Dokument wird ausgerechnet bei der Höchstgeschwindigkeit an drei Buchstaben und einem Punkt gespart? Eher nicht. ![]()
Also: Die Höchstgeschwindigkeit ist eine technische Angabe wie die Leistung, das Leergewicht oder z.B. die Angabe zur Anzahl der Sitzplätze. Nicht mehr und nicht weniger.
Wird ein Fahrzeug ausserhalb der zulässigen (Zul.) Spezifikationen bewegt, erlischt die ABE und damit der Versicherungsschutz.
Und BTW: Bei Geschwindigkeiten über der empfohlenen Richtgeschwindigkeit von 130 km/h kann Dir im Falle eines Unfalles eine Teilschuld angerechnet werden, wenn dieser bei oder unter 130 km/h hätte vermieden werden können.
Stefan