Beiträge von Stefan

    Mal wieder eine kleine, unwichtige "Sonntag-Nachmittags kurz nach dem Aufstehen" - Frage:


    Welchen Sinn macht der (seit neuerem vorhandene???) Link "Schliessen" neben dem "Antworten"- Button für den Normaluser? Lässt sich dieser nicht explizit nur für die "Roten" einblenden? (Oder sollen zukünftig die Threadersteller ihren eigenen Thread schliessen können?)


    Ferner ist neben dem Antworten-Button eines geschlossenen Threads dieser Link auch zu finden. Ist das die Windows-Logik, dass man zum Beenden auf "Start" und hier eben zum Öffnen auf "Schliessen" klicken muss?



    Stefan

    Re: cl2 vs cl2,5


    Zitat

    Original geschrieben von zebra4
    Hello,


    ich frag einfach mal doof dazwischen: Wie krass ist der Unterschied bei cl2 & 2,5?
    (...)


    Du wirst im Normalbetrieb keinen Unterschied feststellen, bei einigen Benchmarks kommen vielleicht ein paar Pünktchen mehr raus.


    That´s it.



    Stefan

    Zitat

    Original geschrieben von AlDorado
    (...)
    Tut mir leid, aber Deutschland (´s Fernsehen) verblödet total!
    (...)


    Wenn sich das wirklich nur auf das Fernsehen beschränken würde, bliebe uns so mancher Beitrag erspart. :rolleyes:



    Stefan

    Wie wäre es, wenn Du einfach ca. 100-150 € in einen Steuerberater investierst? Gerade in so heiklen Situationen ist das Geld gut angelegt.


    Ansonsten ist es dem FA ziemlich egal, wann die Werbungskosten entstanden sind, solange dies vor dem 31.12. um 23:59 Uhr geschieht.



    Stefan

    Zitat

    Original geschrieben von Bjoernyy
    (...)
    Nur, ich lass es ja offiziell nicht reparieren, möchte das Geld von der Verischerung haben. Krieg ich dann auch Nutzungsausfallgeld? Und bis wann wäre das dann?


    gruß,
    Björn :D


    Wenn Du Dir die Schadenssumme auszahlen lässt, ist das nur der Nettobetrag. Ich bin mir nicht sicher, ob bei Auszahlung der Schadenssumme überhaupt ein Nutzungsausfall angerechnet wird, wenn, dann aber nur über die kalkulierte Reparaturdauer.



    Stefan

    Zitat

    Original geschrieben von Bjoernyy
    (...)
    Ja, ich bin ein kl. Pechvogel, mein Fahrzeug über 60 Monate, EZ 4/98 das heißt = 68 Monate...meint ihr da ist die Versicherung noch kulant? Oder gibts da eher keinen müden Euro?
    Naja ich bin IMHO unter 100.000 KM, aber das hilft dann wohl auch nicht viel!
    (...)


    Kurz und knapp: Nein. "Kulant" sind aufgrund der eindeutigen Vorgaben die Versicherungen sicher nicht.


    Die Nutzungsausfallentschädigung beläuft sich bei Deinem Fahrzeug auf 27-29.-€ / Tag. (Quelle)


    Edit:
    Die Nutzungsausfalldauer bezieht sich auf den tatsächlichen Nutzungsausfall, nicht nur auf die errechnete, angemessene Reparaturdauer. Stand Dein Auto also einen Tag bei Gutachter, wird dies auch als Nutzungsausfall bewertet und fliesst in die Berechnung mit ein.



    Stefan

    Zitat

    Original geschrieben von Bjoernyy
    (...)
    Wie meinst du das? Heißt, wenn ich einen Leihwagen nehm, krieg ich keinen Betrag dafür, dass der Wagen jetzt Unfallwagen ist??
    alles weitere gleich..


    Das sind zwei verschiedene Dinge:


    1. Wenn Du Dir einen Leihwagen bezahlen lässt, musst Du diesen auch nutzen. Fährst Du keinen oder nur wenige Meter damit, hättest Du keinen Leihwagen gebraucht und treibst damit die Kosten nur unnötig in die Höhe. Kann Dir die Versicherung dies nachweisen, zahlt sie keinen Cent.
    -> Schadenminderungspflicht, d.h. die Kosten so gering wie möglich und nur so hoch wie nötig halten. Dazu sind beide Seiten verpflichtet.


    2. Je nach Alter (bis zu IIRC 5 Jahren) und Wert des Fahrzeuges, bekommst Du durch den Unfall einen Wertminderungsausgleich, da es sich jetzt bei Deinem Auto um einen "Unfallwagen" handelt. Wie viel das ist, wird die Versicherung errechnen.
    -> Als meiner Mutter letztes Jahr auf ihr 3,5 Jahre altes Fahrzeug mit einem Restwert von ca. 8.000 € jemand aufgefahren ist, kostete die Reparatur etwa 2.500 € und sie bekam von der gegnerischen Versicherung einen Wertminderungsausgleich von ~560 € ausbezahlt. Also erwarte nicht allzu viel.



    Stefan

    Hat einer von euch gelesen, was der Onkel Jochen geschrieben hat?



    Es ist sicher nicht im Sinne des Threaderstellers (wenngleich er kräftig mitmischt), dass hier ein Wettbewerb stattfindet, wer die coolsten Discos und die einflussreichsten Discobesitzer kennt oder die geilsten und teuersten Handys hat.



    Beim eigentlichen Thema dieses Threads kommt es wohl auf die AGBs der Disco an, ob in der Garderobengebühr nur die Verwahrung oder auch eine Bewachung enthalten ist, oder ob der Gast uneingeschränkt selbst für seine Garderobe haftet. Bei letzterem muss der Hinweis darauf deutlich sichtbar, bzw. auf die Coupons aufgedruckt sein.


    Also: Mit Bewachung haftet der Discobesitzer in erster Instanz, ohne Jackenaufpasser bleibt man wohl auf dem Schaden sitzen, es sei denn, der Dieb und/oder das Diebesgut wird gefunden.



    Und jetzt habt euch wieder lieb - wenn ihr wollt, auch in der VIP-Ecke.



    Stefan