Zitat
Original geschrieben von Merlin55
(...)
Was wäre zum Beispiel im Falle eine Motorschadens?!? Was greift denn jetzt da? Gewährleistung oder Garantie? Hab´s jetzt so verstanden, daß dieser Fall erst durch eine Garantie abgedeckt ist! Die Gewährleistung übernimmt das nicht!(...)
Auf dieser Ebene gibt es streng betrachtet keinen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Sowohl die Gew. als auch die Gar. decken diese Risiken ab.
Der entscheidente Unterschied ist die Beweislast. Bei einer Gewährleistung wird die ordnungsgemäße Funktion Gewährleistet. D.h. es wird davon ausgegangen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufes einwandfrei funktioniert. Tritt in den ersten 6 Monaten ein Mangel auf, wird davon ausgegangen, dass dieser auch schon beim Kauf bestand - gegenteiliges muss Dir der Verkäufer beweisen. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft - ab dem 7. Monat musst Du dem Verkäufer/Händler nachweisen, dass der Mangel beim Kauf schon bestand.
Die Garantie garantiert eine einwandfreie Funktion über einen gewissen Zeitraum. Die Dauer dieses Zeitraumes kann von einigen Monaten bis zu 30, 40 oder 100 Jahren reichen (Nur eine generell "Lebenslange" Garantie darf aus Wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht gegeben werden).
Im Klartext: In den ersten 6 Monaten bist du relativ gut gegen Mängel abgesichert. Beweist Dir allerdings in dieser Zeit der Händler, dass der Mangel noch nicht bestand, als Du das Fzg. gekauft hast, bleibst Du auf den Kosten sitzen. Die Garantie bietet Dir auf jeden Fall eine kostenlose Reparatur. Zu beachten sind allerdings die Garantiebedingungen: Nicht immer werden die (vollen) Lohnkosten oder Materialpreise übernommen. Besonders bei Fahrzeugen ist eine Garantie meist auf 100.000 km begrenzt.
Es ist letztendlich also alles doch nicht so einfach - aber auch nicht sonderlich kompliziert.
Stefan