Beiträge von Stefan

    Für Schäden, die an Deinem Eigentum auftreten musst Du - wenn Du den Verursacher nicht haftbar machen kannst - selbst aufkommen. Dabei spielt es keinerlei Rolle, wo Du das Motorrad abgestellt hast.


    Den Eigentümer des Stellplatzes für den Schaden haftbar machen zu wollen ist schon leicht frech :flop: Auch wenn es sein Grundstück ist, bist Du für die Sicherung Deines Fahrzeuges ganz alleine verantwortlich.


    Desweiteren verstehe ich nicht, was Du jetzt hier so ein Theater veranstaltest. Ich musste auch schon 250.- hinblättern, weil mir jemand ans Auto gefahren ist. Damit muss man eben rechnen und auch leben.


    Also: Lass´den Scheinwerfer einfach reparieren und gut is - wenn es Dir dadurch besser geht, kannst Du ja noch Anzeige gegen unbekannt erstatten.



    Stefan

    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    (...)
    Stefan: Mit deiner zweiten Aussgage hast du dargelegt, das du von der Materie nicht allzuviel Ahnung hast. (...)


    Und jetzt geht es Dir besser - oder wie soll ich diesen Satz sonst interpretieren? :rolleyes:



    Schön - wenn Immobilien wider des gesunden Menschenverstandes gehandelt werden, ist das letztendlich nicht wirklich mein Problem. Ich bin weder Jurist, noch ein Paragraphenfetischist.


    Fakt ist aber, dass der Käufer auf den Umstand hingewiesen werden muss, dass die Wohnung vermietet ist - zu welchen Konditionen auch immer.



    In diesem Sinne...


    Prof. Dr. jur. Stefan

    Geht es darum, den Namen individuell zu ändern, oder sind es mehrere feste Namen, zwischen denen hin und her gewechselt wird?


    Bei festen Namen wäre ein Makro-Programm hilfreich. In der letzten "PC-Intern" war ein Freeware-Programm auf der Heft-CD, mit dem Du Makros aufzeichnen, speichern und per Aufruf ausführen kannst.



    Wenn es interessant für Dich ist, kann ich schauen, ob es auf meinen Webspace passt.



    Stefan


    Keine Panik - gemeint war der Ausbildungsbeginn noch in 2003!


    Für 2004 bist Du allerdings fast noch ein bisschen früh dran. Vor Januar machen sich i.d.R. die Betriebe noch keine allzu großen Gedanken zu neuen Auszubildenden, es sei denn Großbetriebe, die generell jährlich ausbilden.


    Viel Erfolg!



    Stefan

    Gelbe Seiten ;)


    Dort kannst Du Dir Firmen in Deiner Umgebung raussuchen, eine Kurzbewerbung per Brief schicken oder einwerfen, eine E-Mail schreiben oder einfach kurz anrufen, ob überhaupt ausgebildet wird.


    Spontane Initiativbewerbungen kommen immer gut an.



    Stefan

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin55
    (...)
    Was wäre zum Beispiel im Falle eine Motorschadens?!? Was greift denn jetzt da? Gewährleistung oder Garantie? Hab´s jetzt so verstanden, daß dieser Fall erst durch eine Garantie abgedeckt ist! Die Gewährleistung übernimmt das nicht!(...)


    Auf dieser Ebene gibt es streng betrachtet keinen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Sowohl die Gew. als auch die Gar. decken diese Risiken ab.


    Der entscheidente Unterschied ist die Beweislast. Bei einer Gewährleistung wird die ordnungsgemäße Funktion Gewährleistet. D.h. es wird davon ausgegangen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufes einwandfrei funktioniert. Tritt in den ersten 6 Monaten ein Mangel auf, wird davon ausgegangen, dass dieser auch schon beim Kauf bestand - gegenteiliges muss Dir der Verkäufer beweisen. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft - ab dem 7. Monat musst Du dem Verkäufer/Händler nachweisen, dass der Mangel beim Kauf schon bestand.


    Die Garantie garantiert eine einwandfreie Funktion über einen gewissen Zeitraum. Die Dauer dieses Zeitraumes kann von einigen Monaten bis zu 30, 40 oder 100 Jahren reichen (Nur eine generell "Lebenslange" Garantie darf aus Wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht gegeben werden).



    Im Klartext: In den ersten 6 Monaten bist du relativ gut gegen Mängel abgesichert. Beweist Dir allerdings in dieser Zeit der Händler, dass der Mangel noch nicht bestand, als Du das Fzg. gekauft hast, bleibst Du auf den Kosten sitzen. Die Garantie bietet Dir auf jeden Fall eine kostenlose Reparatur. Zu beachten sind allerdings die Garantiebedingungen: Nicht immer werden die (vollen) Lohnkosten oder Materialpreise übernommen. Besonders bei Fahrzeugen ist eine Garantie meist auf 100.000 km begrenzt.



    Es ist letztendlich also alles doch nicht so einfach - aber auch nicht sonderlich kompliziert.



    Stefan

    Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    (...)


    :mad: Was ist hier heute eigentlich los?


    Ausser einem gereizten genervten Weissbrot mit Schokoladenaufstrich kann ich nichts aussergewöhliches erkennen. :confused:


    Aber kurz und knapp:


    Gewährleistung:
    In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand, die restlichen 18 Monate muss der Käufer dem Händler nachweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.


    Garantie:
    Der Hersteller garantiert einwandfreie Funktion für X Monate/Jahre. Die Dauer der gewährten Garantie ist dem Hersteller überlassen.



    Nach neuem Gewähleistungsrecht hast Du also noch lange keinen Anspruch auf einen Garantie in welcher Form auch immer.



    Auch der Autoverkäufer muss selbsverständlich eine 24-Monatige Gwährleistung bieten, kann diese aber selbst auf ein Jahr verkürzen, was in den AGBs auch so angegeben sein muss, ansonsten gilt ganz normal die 2-Jahresfrist.




    Stefan

    Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    (...)
    Bis dahin müssen alle bestehenden Zigarettenautomaten auf Geldkarte umgerüstet oder so angebracht sein, daß sie unter 16-jährigen nicht zugänglich sind.


    (...)


    Also wird dann die durchschnittliche Körpergröße eines 16-Jährigen errechnet und der Automat entsprechend hoch aufgehängt??? :D


    Hat inzwischen nicht jede neue Bankkarte einen Geldkartenchip? Und wenn mich nicht alles täuscht, wird eine derartige Bankkarte auch an Personen unter 16 ausgegeben.



    Fraglich wären jetzt nur noch die Konsequenzen für TT bzw. CM, welcher die Plattform für den Handel zur Verfügung stellt.



    Stefan