Beiträge von Stefan

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    (...)Eine Diskussion wird sich nur mit Schloß verhindern lassen.
    Wenn Du als Threadersteller das willst...


    Nö, eigentlich nicht.


    Ich möchte mich nur nicht wieder in irgendeine Ecke zwängen lassen, in welche ich nicht reingehöre. Natürlich pflege ich einen Fahrstil, welcher nicht frei von Kritik ist, aber deswegen wird dieser nicht gleich unsicher und die möglichen Folgen müssen nicht unbedingt im Voraus erörtert werden.


    Deshalb auch der Hinweis, dass diese Situation nicht der Normalität entspricht, meist lässt dies der fließende Verkehr garnicht zu (trotzdem fährt oft die abbiegende Kollonne schneller als die einscherende). Fahre ich am Wochenende ins Büro, kann man es an dieser Stelle eben etwas mehr laufen lassen, fühlt sich dann ein anderer Verkehrsteilnehmer durch mich gestört, ist das für den Einzelnen ärgerlich. Besser oder schlechter fühle ich mich dadurch aber auch nicht.


    Ferner sieht das alles auf der Grafik dramatischer aus, als es ist. Das ganze spielt sich auf etwa einem Kilometer ab, nicht nur auf wenigen Metern, wie es die Grafik evtl. suggeriert.



    Stefan

    Was steht im Mietvertrag?`Das ist entscheidend - nicht mehr und nicht weniger. Im MV ist i.d.R. eine Kellernummer angegeben. Dieser Keller steht Dir dann im Rahmen des Mietvertrags zu.


    Bekommst Du nun einen zweiten Kellerraum dazu, freu Dich. Im Nachhinein Geld dafür abzocken kannst Du allerdings, ist der Kellerraum nicht Bestandteil des Mietvertrags, nicht.



    Stefan

    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    (...)In Deiner Situation ist es offenbar so daß andere Fahrer Deinen Fahrstil des öfteren mißbilligen - und das richtet sich dann im Falle eines Falles absolut gegen Dich.(...)


    Stop!


    Obige Situation ist diesen Sonntag zum zweiten Mal aufgetreten. Deshalb meine Nachfrage. Nicht mehr und nicht weniger. Schuldzuweisungen und Rechtsauslegungen im Falle eines Falles können wir uns eigentlich sparen, es war nicht meine Intension, dies auszudiskutieren.


    Ich fahre seit fast vier Jahren in meinem Beruf und über 150.000 km in Unfall- und Knöllchenfrei. Dies möchte ich auch zukünftig beibehalten, wenngleich ich nicht zum "Schaf" verkommen werde. Wenn ich mit meinem Verhalten Fehler begehe und die Konsequenzen zu tragen habe, ist das meine Sache - ich möchte das hier nicht erörtern und ihr braucht euch damit nicht wirklich auseinandersetzen.



    Stefan

    Jochen, so ist es. Die Grafik ist in der Hinsicht vielleicht missverständlich, aber lebensmüde bin ich nicht, dass ich mit 160 über zwei Spuren in die Ausfahrt rausche. Auf Höhe des "Beschleunigungsverzögerungsstreifens" fahre ich etwa noch 130, dann lasse ich ausrollen.


    Printus, auf eine autobahnähnlichen Straße gilt, sofern nicht anders angegeben, die Richtgeschwindigkeit und kein Tempolimit wie z.B. auf Landstraßen.


    Unsere Auffassung vom Autofahren ist wohl grundsätzlich unterschiedlich. Ich bin im Straßenverkehr nicht rücksichtslos, aber schon tendenziell egoistisch eingestellt. Auch ist es ein Unterschied, ob ich in der Innenstadt oder einer Ausfallstrasse Richtung Gewerbegebiet unterwegs bin. Dort passe ich mich dann den allgemeinen Gepflogenheiten an.


    Du kannst Dir weiterhin sicher sein, dass mir nichts heiliger und beruflich wichtiger ist, als mein Führerschein. Dementsprechend verhalte ich mich. Selbstverständlich rausche ich nicht behämmert und rücksichtslos in die Ausfahrt, diese ist ca. 200m im Rückspiegel einsehbar, sowie lang genug, dass ich da kein Risiko eingehen muss.


    Ferner habe ich auf diese Diskussion so garkeine Lust, es geht hier um eine Interpretations- oder Rechtsfrage. Rechtlich mag mein Verhalten vielleicht bedenklich sein, moralisch bin ich, wenn ich den Thread verfolge, anscheinend nicht wirklich auf dem Holzweg.


    Und nochmal: Beschriebene Situation ist eine Ausnahmesituation und nicht die allmorgendliche Regel.



    Stefan

    "Turbo-Stefan" - wie geil :D


    Wie schon geschrieben, handelt es sich hierbei unter der Woche um eine reine Pendler-Strecke, auf der ein zackiger Fahrstil gepflegt wird. Im Berufsverkehr habe ich auch keinerlei Probleme mit den Panikhupern, welche am Wochenende eben gemütlicher auf diesem Abschnitt unterwegs sind.


    Nun weiss ich aber, dass die anderen recht haben, wenn sie hupen. Wird zwar an meiner Fahrweise nichts ändern, aber ich werde mich Ordnungshütern gegenüber dann zukünftig zurückhalten.



    Stefan

    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Für 377 aber nur rot/weiß....wers mag ;)
    (...)


    Klar - das VDO ist das deutlich bessere Angebot. Aber wer Blaupunkt bevorzugt...


    Für Gelegenheitsnavigierer tuts auch das Freestyler, welches es auch um 380.- € gibt. Eingebaut wird es wie ein normales Radio, nur die GPS-Antenne muss untergebracht werden. Wer also mit PDA-Navi unterwegs war ist mit dem Freestyler bestens bedient, kann es selbst ein- und wieder einbauen.



    Stefan

    Re: Re: Interpretation einer Verkehrssituation - Rechtslage?


    Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    (...)Auf dem Verzögerungsstreifen darf nicht überholt werden.
    (...)


    Aber wo fängt der Verzögerungsstreifen an und hört der Beschleunigungsstreifen auf? Wird der Beschleunigungsstreifen automatisch zum Verzögerungsstreifen, wenn ich die Bundesstrasse verlasse? Ich beschleunige ja auch nicht mehr, sondern lasse ausrollen und bremse ab.


    Und was ist dann auf einer Autobahnausfahrt? "Meine" Ausfahrt besitzt eine etwa 500m lange Parallelfahrbahn zur AB; welche durch eine Leitplanke abgetrennt ist. Ein Tempolimit besteht nicht. Also dürfte ich demnach auch auf dieser Parallelfahrbahn max. 79 fahren, wenn auf der AB ein LKW neben mir unterwegs ist?



    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    "Spielt" das innerorts oder außerorts?


    Es handelt sich um eine Bundesstrasse - ab der ersten Ausfahrt verlasse ich die Stadt und fahre wieder in die Stadt, wenn ich den Scheitelpunkt der Kurve in der Ausfahrt hinter mir lasse. Links und rechts von der Bundesstrasse ist aber "innerorts".



    Stefan

    Moin,


    auf meinem täglichen Arbeitsweg in ein reines Gewerbegebiet am Stadtrand, befahre ich auf den letzten 1,5 Kilometern eine Ausfallstrasse, zweispurig, autobahnähnlich, ohne Tempolimit.


    Richtung Gewerbegebiet gibt es drei Ausfahrten, jeweils ca. ein Kilometer Abstand, bei der ersten herrscht Tempolimit 80, bei der zweiten 100, direkt hinter der zweiten sind jegliche Verbote aufgehoben. An dieser Stelle fahre ich i.d.R. 120 und beschleunige auf etwa 160 bis ich abbiegen muss.


    Da es sich um eine reine Pendler-Strecke handelt, ist der allgemeine Fahrstil eher "zackig", mit dem auch die meisten umgehen können.


    Morgens bin ich eigentlich immer eher spät dran und lass es dementsprechend "laufen". Auf untenstehender Grafik habe ich mal illustriert, wie die typische morgendliche Situation aussieht. Die Zahlen in den detailreich abgebildeten Fahrzeugen geben die Geschwindigkeit an. "Meine" Ausfahrt ist gleichzeitig eine Auffahrt und durchgehend miteinander verbunden. Oft kommt es vor, dass ich (graues Klötzchen ...äh... Fahrzeug) früh einschere und so auf der Straße langsamer fahrende "rechts überhole", um dann auszurollen und abzubremsen, sodass ich mit ca. 60 in die Kurve gehe.


    Unter der Woche klappt das auch immer vorzüglich. Heute ist es mir schon zum wiederholten mal (nur am Wochenende) passiert, dass ich dabei von dem "rechts überholten" (in der hochwertigen Grafik das blaue Fahrzeug) wild gestikulierend angehupt werde - ich hupe dann zurück und winke freundlich.


    Aber ist das Hupen berechtigt? Mache ich was falsch? Meiner Meinung nach eigentlich nicht - unter der Woche im Berufsverkehr interessiert mein Fahrstil auch niemanden, nichtmal die Ordnungshüter. Auf dem Beschleunigungsstreifen darf ich rechts "überholen". Selbiges müsste doch auch für den Verzögerungsstreifen gelten, besonders, wenn dieser vom Beschleunigungsstreifen nicht getrennt ist.


    Also: Gebt's mir! :D




    Stefan

    Das ist natürlich ein Superpreis für das VDO :top:
    Sehr interessant ist auch die Anzeige fester Tempolimits.


    Den "Konkurrenten" von Blaupunkt, das E2 (mit Tacho-/Rückfahrsignal) gibt es auch schon ab 377,00 €, bzw. das E1 für 389,00 €.


    Letztendlich ist es Geschmacksache. Vom Design her gefällt mir das schlichte VDO etwas besser als die Blaupunktgeräte - mit Blaupunkt bin ich allerdings mit meinem Festeinbau Travelpilot EX sehr zufrieden.



    Stefan