Re: Re: 50% höhere "Dienstwagensteuer" - wenn überhaupt, wann? Fahrtenbuch als Alternative
Zitat
Original geschrieben von Saletti
Abzocken finde ich hier den falschen Ausdruck. Diese Versteuerung des geldwerten Vorteils dient dazu, die Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen privat nutzen dürfen, steuerlich denen gleichzustellen, die dieses Glück nicht haben. Denn durch den Dienstwagen sparst Du erhebliche Beträge für den Unterhalt eines eigenen Wagens. Bzw. der Arbeitnehmer zahlt diese Beträge für Dich - darum werden sie genau wie Arbeitslohn behandelt.
Nein - Abzocken ist genau das richtige Wort.
Von vorn herein wird der Listenpreis statt des tatsächlichen Anschaffungspreises zugrunde gelegt. Wird z.B. ein Auslaufmodell mit einem Listenpreis von 25.000€ angeschafft was aber "nur" 20.000€ gekostet hat, muss trotzdem der Listenpreis versteuert werden. Das ist schonmal der erste Punkt, der schnellstens geändert gehört.
Als "Glück" wird die Privatnutzung des Dienstwagens von der deutschen Neidgesellschaft fälschlicherweise bezeichnet - dabei sehen sowohl Politiker, als auch Bürger nur die diversen Manager und Geschäftsführer in ihrern Luxuskarossen. Ich bin sehr oft von 7 Uhr bis 22 Uhr unterwegs. Für Privatnutzung bleibt da nicht mehr viel Zeit übrig. Das Fahrtenbuch ist da nur eine Schikane der Regierung, damit möglichst viele diese Pauschalversteuerung nutzen.
Im Fahrtenbuch muss jede Fahrzeugbewegung penibelst dokumentiert werden. Und gehe ich tanken, muss dieses auch eingetragen und der Beleg vorgelegt werden. Findet der Finanzbeamte einen einzigen Fehler und lehnt das FB ab, muss das gesamte Jahr pauschal nachversteuert werden. <- Schikane pur!
Das elektronische Fahrtenbuch wird von den Finanzämtern anerkannt. Bei der Datenübernahme muss man nur noch den Grund der Fahrt (nur bei Dienstfahrten) eintragen. Durch die GPS-Koordinaten kann das Fahrtenbuchprogramm Start- und Zielort (auch nur bei Dienstfahrten nötig) selbständig umsetzen. Allerdings kostet der Spass 1.000 € zzgl. 300 € für die Software zzgl. Einbau. Sollte die Erhöhung tatsächlich kommen, werde ich wohl auf diese Möglichkeit ausweichen.
Für mich hat diese Abgabe nichts mit Gerechtigkeit zu tun, es ist einfach eine weitere Einnahmequelle des Staates, wo jetzt noch mehr hingelangt werden soll. Wenn ich nunmal einen gewissen Job habe, möchte ich auch diese Vorteile ungestraft nutzen können. Sogar mein morgentlicher Kaffee, wenn ich im Büro bin, müsste eigentlich als geldwerter Vorteil versteuert werden, da ich diesen Kostenlos bekomme. Dass mich im Gegenzug dazu meine 200 Überstunden nach knapp 8 Monaten nicht jucken und ich so ein kleines, junges Unternehmen unterstütze, interessiert den Staat nicht die Bohne.
Als Argument der Regierung kommt dann oft, dass man eben auf kleinere Fahrzeuge umsteigen soll - sprachs, setzte sich in die S-Klasse und liess sich 800 m ins Parlament kutschieren. <- Zwar Polemik pur, die die Realität aber leider oft repräsentiert. Dabei sollte das zweite Büro, welches jährlich ca 50.000 km auf der Autobahn bewegt wird einen gewissen Komfort und Sicherheitsstandard bieten.
Ich finde die Besteuerung des geldwerten Vorteils nicht grundsätzlich falsch, in der aktuellen Form muss allerdings gründlich aufgeräumt werden.
z.B.:
- Ansatz des Kaufpreises, nicht des Listenpreises. Oder generell die Betriebskosten der Pauschalversteuerung zugrunde legen.
- Einkommensgrenzen mit Steuersatzstaffelung. Einen Arbeitnehmer mit z.B. 30.000€ Jahresgehalt trifft 300€ mtl. mehr zu versteuerendes Einkommen ungleich mehr als bei einem Jahresgehalt von z.B. 100.000€.
- Unterscheidung des ausgeübten Berufes -> Ein Manager ist vielleicht zu 90% privat unterwegs, wo hingegen ein Aussendienstler zu 90% dienstlich auf der Strasse ist.
etc.
Diese Pauschalversteuerung ist total unausgegoren und dient in der aktuellen Form wirklich nur der Einnahmensteigerung, nicht der Gerechtigkeit. Aber das ist ja anscheinend in D Trend, dass man für einen guten Job auch noch bestraft wird. Eine andere Denkweise bleibt mir bei 51% Abzügen nicht mehr übrig.
Der Stefan...