Ist ja ziemlich viel durcheinander geschrieben hier. Dann werde ich mich mal als langjähriger Geschäftswagenfahrer outen:
Generell:
Ein Geschäftswagen ist mit einer Gehaltserhöhung gleichzusetzen. Alles, was auf Deinen Bruttolohn zur Versteuerung aufgeschlagen wird, erhöht das maßgebliche Gehalt für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Das heisst, der Geschäftswagen tut aktiv etwas für Deine Rente oder die Arbeitslosigkeit. 
Pauschalversteuerung:
Maßgeblich für die pauschale Versteuerung ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Kaufzeitpunkt, abzüglich Sonderausstattung wie Telefon und Navigationssystem. Von diesem "bereinigten" Bruttolistenpreis ist 1% monatlich als geldwerter Vorteil zu versteuern, hinzu kommen 0,03% pro Kilometer einfacher Strecke (kürzester Weg minus 2 km
) für den Arbeitsweg. Macht bei 10km Arbeitsweg also 1,3% zu versteuernder Geldwerter Vorteil. Bei einem bereinigten Listenpreis von 30.000 €, bedeutet dies einen zu versteuernden Betrag von monatlich 390 €, je nach Steuerklasse reduziert sich dadurch das Nettoeinkommen um 120-180 € = die monatlichen Kosten für Dich, für das Auto. Bei der Steuererklärung kannst Du aber trotzdem noch die Kilometerpauschale geltend machen, sodass sich dieser Betrag im Mittel noch verringert.
Fahrtenbuch:
Beim Fahrtenbuch wird die gerechtere Variante der Versteuerung angewandt, es werden die tatsächlichen Fahrzeugkosten als jährliche Grundlage herangezogen. Diese setzen sich aus Leasingrate, Spritkosten, Reparaturen, Steuer und Versicherung zusammen. Kostet das Auto Deinen Arbeitgeber also z.B. 10.000 € im Jahr, ist dieser Betrag maßgeblich. Beträgt Dein Privatnutzungsanteil n(inkl. Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte) jetzt z.B. 25%, sind jährlich diese 25% der Fahrzeugkosten zu versteuern, also 2.500 € - geteilt durch 12 = 208 €, je nach Steuerklasse also Kosten zwischen 80 und 100 € für den Arbeitnehmer. Auch hier kann beim FA die Kilometerpauschale geltend gemacht werden. Allerdings muss auch der Aufwand zur Führung des Fahrtenbuchs beachtet werden. Ich habe dies zwei Jahre lang geführt und bin dann wieder auf Pauschalversteuerung umgestiegen, was mich zwar 80 € mehr kostet, aber weniger Zeit (ca. 30 min / Woche) und weniger Nerven, ob das FA das FB anerkennt. Dies kann der Finanzbeamte schon aufgrund kleiner Formfehler verwerfen, was dann eine pauschale Nachversteuerung des Fzg. bedeutet.
Zu Erfassen sind im Fahrtenbuch mindestens:
- Dienstfahrten: Datum, Anfangs- / Endkilometer, Start und Ziel, Reisegrund
- Privatfahrten: Datum, Anfangs- / Endkilometer
Die Erfassung der genauen Uhrzeit ist nicht notwendig.
Privatwagen mit Kilometerabrechnung:
Lohnt sich in den seltensten Fällen. Mit Geschäftswagen fährst Du einen repräsentativen Neuwagen zu (bei 30.000 € LP) 80-200 € mtl., enthalten sind Spritkosten, Steuer, Versicherung, Wartung, Reparaturen. Alle (i.d.R.) 2-3 Jahre gibt es zudem einen Neuwagen. In dem Fall müsstest Du den Wagen komplett selbst finanzieren und in Schuss halten, damit Du ihn auch dann nutzen kannst, wenn Du / Dein Arbeitgeber ihn brauch(s)t.
Also:
Wird Dir ein Geschäftswagen mit Privatnutzung angeboten, nimm' ihn! Nutzt Du ihn zu weniger als 25-30% privat, solltest Du ein Fahrtenbuch führen, ab 30% Privatnutzung lohnt sich das FB kaum noch, sodass Du pauschal versteuern solltest.
Vorteile:
- Regelmäßig Neuwagen
- Keine laufenden, unregelmäßigen Kosten
- Relativ geringe, regelmäßige Kosten
- Höhere Bemessungsgrundlage Rente und ALoG
- Höheres Ansehen bei Kollegen, Verwandten und Bekannten (ist definitiv so!)
Nachteile:
- Oft vorgegebene Modelle, kein Entscheidungseinfluss
- Hoher Aufwand der Führung des Fahrtenbuchs
- Geschäftswagen nicht Dein Eigentum (was bei Pfändungen wieder von Vorteil ist
)
Ich kann mir jedenfalls nichts anderes mehr als einen Geschäftswagen vorstellen.
Stefan