Beiträge von Stefan

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    Original geschrieben von Tha Masta
    (...)Tja, das ist wohl wirklich Ansichtssache. Bei mir haben Leute ein höhreres Ansehen, die sich weniger mit sich selber bzw. Ihrem Auftreten beschäftigen sondern sich z.B. sozial angagieren.(...)


    Ich mache mir auch nichts aus Äußerlichkeiten / Image, das Fahrzeug betreffend (würde ich sonst Ford fahren?). Soziales Engagement sieht man nicht von aussen. Dazu muss man die Person kennen. Es kommt auch weniger darauf an, welches Auto man fährt, allein schon die Tatsache dass man einen Firmenwagen fährt, lässt einen verantwortungsvollen und angesehenen Job vermuten und ist immernoch der "heimliche Traum" vieler Arbeitnehmer.


    Das hat alles nichts mit "Ansichtssache" zu tun - es ist nunmal Fakt. Egal, was man davon hält.



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    Wenn man sich die Kosten für den Wagen quasi entweder pauschal oder exakt mit dem Argbeitgeber teilt und bis auf die höhere Zahlung in die Rentenkasse (die man ja auch privat leisten kann), dann ist ein Firmenwagen doch super teuer - wen nich das richtig sehe!


    Für wen? Mich kostet mein Firmenwagen 160.- € / mtl. Meinen Arbeitgeber etwa 600.- €. Ich fahre unschlagbar günstig alle zwei Jahre einen großen neuen Kombi - mein Arbeitgeber spart unheimlich viel Geld ggü. der Einzelkilometerabrechnung bei Fahrten mit dem Privatwagen.


    Und zeig' mir einen einigermaßen großen Kombi, welcher noch nicht auseinanderfällt, den man für 160.- € im Monat finanzieren, tanken, reparieren, warten und waschen kann...



    Stefan

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    Original geschrieben von Thomas4711
    (...)diese wird aber vom Bruttogehalt abgezogen, was dann letztendlich für mich bedeutet - Nettoleasingrate ist geringer als die Leasingrate als Privatkunde direkt beim Autohersteller. Zudem zahle ich dadurch weniger Steuern, ALV, RV usw.


    Aber ist das nicht eine Milchmädchenrechnung? Dadurch verringert sich ebenso Dein Renten- und AloG-Anspruch. Wenn Du natürlich vom Einkommen her über dem Maximalsatz liegst, spielt es keine Rolle.



    Stefan

    Re: Grrrrrrr


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    Original geschrieben von dr zuzelbach
    (...)dass dieses Volk, könnte es (!), tatsächlich zu 42% Sabine Christiansen als Kanzlerin wählen würde, frage ich mich, was das hier alles soll?? :eek:


    Die Quelle der Umfrage wäre noch interessant. Brigitte, Emma, Julia, Lisa, Freundin oder Amica? ;) Aber eine Kanzlerin, die im Tablettenrausch vom Rednerpult purzelt, wäre doch auch mal was amüsantes.


    Übrigens: Bei einer Umfrage unter 500 Topmanagern, favorisierten diese Wendelin Wiedeking als Kanzlerkandidat. Wenn man sich das von ihm geführte Unternehmen an sich und die Personalpolitik anschaut, wäre dies sicher keine schlechte Wahl. :top:



    Aber sei's drum, Dokterchen, wir könnten ja nach guter Oscar-Manier um eine Kiste Champagner wetten, dass Merkel am Montag den Gerd verscheucht. ;)



    Stefan

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    Original geschrieben von Thomas4711
    (...) nur das bei mir eben noch die monatliche Leasingrate vom Gehalt abgezogen wird.


    Dann muss Dein AG aber einen gewaltigen Flottenrabatt bekommen, dass es sich für Dich lohnt, Leasingrate, Geldwerten Vorteil und Unterhalt des Wagens zu bezahlen. Oder übernimmt Dein AG Unterhalt wie Reparaturen, Sprit etc? Dann sieht es natürlich anders aus.


    Aber auch wenn es ein "richtiger" Firmenwagen ist, ist nicht immer gesagt, dass der AG diesen vorgibt. Gerade in kleineren Firmen (wie bei mir), kann der Wagen in gewissen Vorgaben (z.B. bei uns: Diesel, Kombi, dezente Farbe, Navi, Telefon) selbst ausgesucht werden. Wir haben eine gewisse Fzg.-/Preisklasse vorgegeben und suchen und das Fahrzeug selbst aus.


    Wenn es um große Flotten geht, besteht diese meist aus einem Hersteller und man hat maximal die Auswahl zwischen mehreren Modellen des Herstellers.




    Stefan

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    Original geschrieben von rb68
    (...)Vielleicht kannst Du ja noch zu folgenden Fragestellungen etwas sagen: Wird tatsächlich der Bruttolistenpreis um die Sonderausstattung 'bereinigt' und dieser der z.B. Pauschalversteuerung unterworfen? AFAIK hat ein besser ausgestattetes Fahrzeug auch einem höheren 'geldwerten Vorteil' zur Folge!?


    Es geht ausschließlich um Kommunikationseinrichtungen wie FSE und Navi, welche i.d.R. vom Arbeitgeber vorgegeben und vorwiegend geschäftlich genutzt werden. Diese sind vom zu versteuernden Bruttolistenpreis abzuziehen, andere Sonderausstattungen bleiben natürlich unberührt.


    Zitat


    Wie ermittelt sich der zugrunde gelegte Preis bei Erwerb eines z.B. 3 Jahre alten 'Gebrauchtfahrzeuges'? Es kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, dass auch hier der Neuwagenpreis in Ansatz gebracht wird?


    Es ist zwar nicht im Sinne des Erfinders, aber im Sinne des Finanzamts, dass auch bei einem Gebrauchtwagen der Bruttolistenpreis (zum EZ-Zeitpunkt) zugrunde gelegt wird.



    Stefan

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    Original geschrieben von NiceIce
    Der Wagen ist fett krass getuned, daher gehe ich auch von einer Nachrüstanlage aus. Außerdem spielen Alarmanlagen ab Werk selten ca. 10 verschiedene Melodien, oder? :)


    Ach Du sch....! :rolleyes:


    Wenn es öfters vorkommt: Einfach mal einen Tipp an die Ordnungshüter, sich dieses Fahrzeug mal hinsichtlich eingetragener Tuningteile anzuschauen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass genau diese "Alarmanlage" keine ABE besitzt.



    Stefan

    Ist ja ziemlich viel durcheinander geschrieben hier. Dann werde ich mich mal als langjähriger Geschäftswagenfahrer outen:


    Generell:
    Ein Geschäftswagen ist mit einer Gehaltserhöhung gleichzusetzen. Alles, was auf Deinen Bruttolohn zur Versteuerung aufgeschlagen wird, erhöht das maßgebliche Gehalt für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Das heisst, der Geschäftswagen tut aktiv etwas für Deine Rente oder die Arbeitslosigkeit. ;)


    Pauschalversteuerung:
    Maßgeblich für die pauschale Versteuerung ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Kaufzeitpunkt, abzüglich Sonderausstattung wie Telefon und Navigationssystem. Von diesem "bereinigten" Bruttolistenpreis ist 1% monatlich als geldwerter Vorteil zu versteuern, hinzu kommen 0,03% pro Kilometer einfacher Strecke (kürzester Weg minus 2 km ;) ) für den Arbeitsweg. Macht bei 10km Arbeitsweg also 1,3% zu versteuernder Geldwerter Vorteil. Bei einem bereinigten Listenpreis von 30.000 €, bedeutet dies einen zu versteuernden Betrag von monatlich 390 €, je nach Steuerklasse reduziert sich dadurch das Nettoeinkommen um 120-180 € = die monatlichen Kosten für Dich, für das Auto. Bei der Steuererklärung kannst Du aber trotzdem noch die Kilometerpauschale geltend machen, sodass sich dieser Betrag im Mittel noch verringert.



    Fahrtenbuch:
    Beim Fahrtenbuch wird die gerechtere Variante der Versteuerung angewandt, es werden die tatsächlichen Fahrzeugkosten als jährliche Grundlage herangezogen. Diese setzen sich aus Leasingrate, Spritkosten, Reparaturen, Steuer und Versicherung zusammen. Kostet das Auto Deinen Arbeitgeber also z.B. 10.000 € im Jahr, ist dieser Betrag maßgeblich. Beträgt Dein Privatnutzungsanteil n(inkl. Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte) jetzt z.B. 25%, sind jährlich diese 25% der Fahrzeugkosten zu versteuern, also 2.500 € - geteilt durch 12 = 208 €, je nach Steuerklasse also Kosten zwischen 80 und 100 € für den Arbeitnehmer. Auch hier kann beim FA die Kilometerpauschale geltend gemacht werden. Allerdings muss auch der Aufwand zur Führung des Fahrtenbuchs beachtet werden. Ich habe dies zwei Jahre lang geführt und bin dann wieder auf Pauschalversteuerung umgestiegen, was mich zwar 80 € mehr kostet, aber weniger Zeit (ca. 30 min / Woche) und weniger Nerven, ob das FA das FB anerkennt. Dies kann der Finanzbeamte schon aufgrund kleiner Formfehler verwerfen, was dann eine pauschale Nachversteuerung des Fzg. bedeutet.


    Zu Erfassen sind im Fahrtenbuch mindestens:
    - Dienstfahrten: Datum, Anfangs- / Endkilometer, Start und Ziel, Reisegrund
    - Privatfahrten: Datum, Anfangs- / Endkilometer


    Die Erfassung der genauen Uhrzeit ist nicht notwendig.



    Privatwagen mit Kilometerabrechnung:
    Lohnt sich in den seltensten Fällen. Mit Geschäftswagen fährst Du einen repräsentativen Neuwagen zu (bei 30.000 € LP) 80-200 € mtl., enthalten sind Spritkosten, Steuer, Versicherung, Wartung, Reparaturen. Alle (i.d.R.) 2-3 Jahre gibt es zudem einen Neuwagen. In dem Fall müsstest Du den Wagen komplett selbst finanzieren und in Schuss halten, damit Du ihn auch dann nutzen kannst, wenn Du / Dein Arbeitgeber ihn brauch(s)t.



    Also:
    Wird Dir ein Geschäftswagen mit Privatnutzung angeboten, nimm' ihn! Nutzt Du ihn zu weniger als 25-30% privat, solltest Du ein Fahrtenbuch führen, ab 30% Privatnutzung lohnt sich das FB kaum noch, sodass Du pauschal versteuern solltest.


    Vorteile:
    - Regelmäßig Neuwagen
    - Keine laufenden, unregelmäßigen Kosten
    - Relativ geringe, regelmäßige Kosten
    - Höhere Bemessungsgrundlage Rente und ALoG
    - Höheres Ansehen bei Kollegen, Verwandten und Bekannten (ist definitiv so!)


    Nachteile:
    - Oft vorgegebene Modelle, kein Entscheidungseinfluss
    - Hoher Aufwand der Führung des Fahrtenbuchs
    - Geschäftswagen nicht Dein Eigentum (was bei Pfändungen wieder von Vorteil ist ;) )



    Ich kann mir jedenfalls nichts anderes mehr als einen Geschäftswagen vorstellen.



    Stefan

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    Original geschrieben von CLK
    (...) (häufiger von Mondeos gehört).


    Das wäre mir als Besitzer eines Mondeo mit Alarmanlage und regem Ford-Forumsteilnehmer neu.


    Hast Du dazu eine Quelle?



    BTW: Beim Tigra gehe ich fast davon aus, dass die Alarmanlage nachgerüstet ist. Schon beim Einbau der verschiedenen Sensoren kann viel falsch gemacht werden, ist die Anlage dann zu empfindlich eingestellt, heult sie schonmal ohne Grund los:


    Jochen, neben unserem Bürogebäude parkt ein echter Spezialist, der es wirklich jeden Tag um genau 16:25 Uhr schafft, beim Öffnen seines Autos die Alarmanlage auszulösen - schafft er es mal nicht, vermisst die gesamte Abteilung das Hupen und bewegt sich besorgt Richtung Fenster... ;)



    Stefan