Hast Du eigentlich selbst verstanden, was Du fragen möchtest?
Stefan
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Hast Du eigentlich selbst verstanden, was Du fragen möchtest?
Stefan
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
(...) was dann für die Kinder auch nicht schön ist.
Woher willst Du das wissen?
Stefan
Hallo Meister,
das klingt doch schonmal nicht schlecht. :top:
Da mein zuständiger Sachbearbeiter eine Flachzange ist und er nach der pampigen Antwort auf meinen Widerspruch gegen die NK-Abrechnung von mir gewaltig in die Schranken gewiesen wurde, vertraue ich seinen Aussagen (wohl zu Recht) nicht mehr wirklich.
Folgend exemplarisch die Aufnahme eines Heizkörpers. Die Röhrchen müssten eigentlich aus 2003 stammen, taugen mindestens noch für 1-2 Ablesungen. Was gibt dieser rote Strich auf der rechten Seite an? Den Vorjahresverbrauch?

Stefan
Moin,
ich streite mich momentan etwas mit meinem Vermieter:
Den Heizungs-Ablesetermin Ende letzten Jahres konnte ich nicht wahrnehmen, da ich für einen längeren Zeitraum nicht zuhause weilte (Aushang und Ablesung innerh. 10 Tagen). Als ich zwei Wochen nach der Ablesung eine (kostenpflichtige) Nachablesung vereinbaren wollte, wurde diese mit der Aussage, dass die Abrechnung schon durch sei abgelehnt, mein Verbrauch würde geschätzt.
Da mein Heizungsverbrauch minimal ist (Mittelwohnung, zu allen Seiten andere Wohnung, keine Frostbeulen im Haushalt) sah ich dem relativ gelassen entgegen.
Als Schätzungsmethode wurde der prozentuale Anteil meines Verbrauchs am Gesamtverbrauch aus dem Vorjahr herangezogen. Der Gesamtverbrauch war viel höher als letztes Jahr, nicht zuletzt deswegen, weil leerstehende Wohnungen wieder vermietet wurden.
Jedenfalls hat mich das locker flockige 250.- € und eine NK-Vorauszahlungserhöhung von 20.- €/mtl., also 490.- auf ein Jahr gerechnet, gekostet.
Da die Schätzungmethode trotz aller Defizite in Bezug auf die Realitätsnähe der Heizkostenverordnung entspricht, habe ich dies zähneknirschend hingenommen.
Nun schreibt mir mein netter Vermieter allerdings, dass der Verbrauch dieses Jahr wieder geschätzt würde, weil die Verdungsterröhrchen nicht für zwei Ablesungen ausgelegt seien. Da ich, wie oben erwähnt, nur sehr wenig und dann auch maximal im Bad heize und an den anderen Heizkörpern eigentlich nur die normale Verdunstung, also die Zwangsgrundgebühr bezahle, weisen alle Röhrchen einen Flüssigkeitsstand von 50% oder mehr auf, eine Ablesung Ende dieses Jahres ist also problemlos möglich.
Eine weitere Schätzung akzeptiere ich natürlich nicht, was ich dem Vermieter auch so geschrieben habe.
Da der Vermieter immer mindestens 4 Wochen für eine Antwort braucht, würde mich die Rechtslage interessieren. Bin ich im Recht, würde ich, wenn die Antwort des Vermieters nicht meinen Wünschen entspricht, direkt einen Anwalt beauftragen um mich nicht weiter selbst damit befassen zu müssen - oder hat gar der Vermieter (übrigens eine Verwaltungsgesellschaft) das Recht auf seiner Seite?
Stefan
Es tut sich was:
ZitatShell investiert bis zu 400 Millionen Euro in Ostdeutschland
Die deutsche Landesgesellschaft des Mineralölkonzerns steigt groß in die Produktion von synthetischem Dieselkraftstoff ein...
Das sind doch ausnahmsweise mal wieder gute Nachrichten von der Sprit-Front :top:
Stefan
ZitatOriginal geschrieben von toette
Spielverderbergegoogled oder gekannt?
Nicht gekannt, sondern gelebt.
Es gibt wahrscheinlich keine depressive Textstelle, die unser Trauma nicht aus dem FF kennt.
Stefan
ZitatOriginal geschrieben von grambler
(...)Ich betone es nochmal: Ich habe es nicht nötig, hier anzugeben. Das überlasse ich gerne anderen.
(...)
Anscheinend doch.
Du gibst jetzt unter Druck zu, erst 15 zu sein und den Wagen nicht selbst zu suchen. Warum nicht gleich so? Erwartest Du andere Aussagen der TT'ler wenn Du schreibst, dass der Wagen für Deine Eltern sein soll?
Hier muss man sich gegenseitig nichts beweisen. Auf Angeber wird seit einiger nebliger und karliger Vorkommnisse hier sehr sensibel reagiert.
Wenn Du also mit Deinem Alter kein Problem hast, hat dies hier auch niemand. Nur immer schön auf dem Teppich bleiben. ![]()
Stefan
ZitatOriginal geschrieben von Jochen
(...)Wir sind bei TT hier etwas vorbelastet, was das Verhalten junger Kerle angeht, die hier groß von Autos erzählen. Da wird es einige hier etwas neblig um die Augen.(...)
Was meinst Du, worauf der Tipp mit den "Nebelscheinwerfern" begründet ist? Schüler sucht einen Zweitwagen und dachte dabei an einen 320i für locker 35.000 Eurolein, den man natürlich auch noch tunen muss um auch ab und an mit 200 über die privaten Autobahnen in Spanien brettern zu können, wo sowieso keine Polizei unterwegs ist. ![]()
Aufrund der geographischen Gegebenheiten ist die Schweiz für Nebel nunmal prädestiniert.
BTW: Mit Autos kennt er sich schon aus. Ist er doch bei einem Motorsportevent im letzten Jahr zweiter geworden: http://www.umcl.ch/archiv/2004…/shaffhausen/DSC00018.JPG
Stefan
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Komisch nur, dass die Mehrkosten an Sprit jeden betreffen, vom HartzIV Empfänger, der mit seinen letzten Kröten versucht nen JOb zu kriegen (...)
Aber der Harzt-IV-Empfänger bekommt doch bald 135.- € mehr pro Monat, dann kann er auch weiterhin mit dem Auto ins Kino oder zu McD. ![]()
Wie Du siehst, funktioniert Martyns Konzept links der Realität schon wieder.
Stefan
Punkt 3: Naaaaja. Gigaset und flüssiges Menü... Besser als beim 4010 auf jeden Fall
Punkt 4: Erster Klingelton lässt sich trotz SMS aktivieren
Stefan