Beiträge von Jeff02

    TMausHB
    Du beschreitest einen Mittelweg damit. Es ist ein Opioid der Klasse 1 nach WHO. Dieses ist lt BtMG Verkehrsfähig und Verschreibungspflichtig. Maximaldosis liegt je nach Gewicht, Gewöhnung, Schmerzskala etc bei 600mg am Tag (die Lehrbücher geben weniger an..), eher 400mg(!!) (idR nach Lehrbuch). Da dich Tramal umhaut, bist du scheinbar an diese Klasse nicht gewöhnt. Du solltest daher die nächsten Tage etwas vorsichtiger sein - trotzdem kein Grund zur Panik. Wenn du nach 3-4 Tagen immernoch Probleme mit der Wahrnehmung, deinen Reaktionen etc hast, solltest du deinen Arzt um ein anderes Schmerzmittel bitten.
    Dicolofenac war schon nicht schlecht.. Dabei sollte man allerdings die 150mg am tag nicht überschreiten. Diclofenac hat auch den Nachteil, dass es sehr auf den Magen/Darm-Trakt gehen kann..


    Insgesamt bist du meiner Meinung nach mit Tramadol besser dran. Also gewöhn dich dran. Und wie immer: keine gefährlichen Maschinen bedienen, keine Fahrzeuge bzw. Fahrräder führen und auch andere Drogen wie Alkohol, illegales etc meiden ;)


    Gib mal Bescheid, wie es weitergeht. Bei Fragen und Unsicherheit zur Medikation kannst du dich auch via PN melden..


    Wieviel Tramadol bekommst denn am Tag? Und in welcher Form?


    Gruß & gute Besserung,
    Jeff

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Generell wird das ALG I zwar nach dem 10-Monate-Nettodurschnitt berechnet, aber ich denke das in deinem Fall nur der Durchschnitt der Zeit, in die du als Angestellter tätig warst berechnet werden.


    Denn sogar bei Leuten die nach der Ausbildung nicht übernommen werden und nicht gleich nen neuen Job finden dient nicht die Ausbildungsvergütung als Berechnungsgrundlage, sondern 70% des Tariflohns im jeweiligen Beruf. Das ist zwar meist schlechter als wenn nach nem wirklichen Gehalt berechnet wird, aber besser als wenn nach der Ausbildungsvergütung berechnet werden würde.


    Das ist nicht mehr so.. Bei meiner Freundin haben Sie es im Juli nur noch nach dem Durchschnitt gemacht und damit haben 5 Monate Ausbildung alles runtergezogen..


    Zitat

    Original geschrieben von thalabel
    Allgemein aller Thesen, ist es aber unabdingbar heute zum Arbeitsamt zu gehen und sich zu melden.


    Egal ob die Kündigung schon wirksam oder Du eine rechtswirksame in den nächsten Tagen bekommst. Zu spät sollte man dort nie vorbeischauen...


    Wenn er aktuell AU ist, dann die Bescheinigung weiterführen lassen solange medizinisch iO und mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Am ersten Tag der offz. Genesung geht es dann zum Arbeitsamt. Vorher nicht! Die machen dann eh nix..

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Stimmt da war ich nicht ganz up to date, allerdings beträgt die Rahmenfrist nach § 124 SGB doch 2 Jahre oder nicht?


    Oh, stimmt - da war ich nicht mehr ganz aktuell dran.


    Wichtig: Krankengeldbezug, worauf der TE nach Vertragsende bei fortbestehen der AU idR hat, wirkt sich auch auf die Anwartschaft aus. Dieses wird von der AfA dann nach Brutto gerechnet und eingerechnet in den 6-Monatsschnitt.


    -->

    Zitat

    Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit, der so genannten Rahmenfrist, mindestens zwölf Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, gegebenenfalls Krankengeldbezug und andere) gestanden haben.


    Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/n…in/Anwartschaftszeit.html

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Um ALG I zu bekommen musst Du 2 Jahre bzw. 24 Monte in einem beitragspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben, wobei die Zeit der Ausbildung auch dazu zählt.
    Das gemeine an der Geschichte ist, dass auch Deine Ausbildungsvergütung mit in die Berechnung des ALG einbezogen wird. Wenn es ganz blöd läuft würdest Du weniger ALG I als ALG II bekommen.


    Das ist so nicht ganz richtig.. Er muss innerhalb der letzten 3 Jahre insgesamt 1 Jahr entsprechend angestellt gewesen sein. Die Azubizeit gehört dazu.. Geld gibts nach dem Durchschnitt der letzten 6 Monate. Ggfs. gibts extra ALG2 oÄ.

    Achtung, keine Rechtsberatung:
    Du kannst natürlich während deiner AU-Phase gekündigt werden - das schützt nicht.
    Wenn es sich um einen kleinen Betrieb handelt (idR unter 10 MA), dann gilt der bekannte Kündigungsschutz nur bedingt. Auch wenn in deinem Vertrag steht, dass die Kündigung gem. gesetzl. Regelung erfolgen muss, heisst das nicht, dass du einen Kündigungsschutz (z.B. gem. Sozialauswahl) hast.
    Sofern du in der Probezeit bist, kannst du nach gesetzl. Regelung mit 2 Wochen zum Monatsende bzw. 2 Wochen zur Monatsmitte entlassen werden.


    Wichtig ist, wenn du Krank bist, während du Arbeitslos wirst, musst du dich an deine Krankenkasse wenden! Das Arbeitsamt ist erst nach Genesung zuständig. Die Krankenkasse bezahlt auch einen höheren Satz als die Agentur für Arbeit. Jedoch musst du in so einem Fall in der Regel relativ schnell zum MDK.


    Du wirst, so denke ich, Anspruch auf den Jahrsurlaub haben. Es wird allgemein von der Betriebszugehörigkeit in dem entsprechenden Jahr ausgegangen wenn ich mich nicht irre..


    Hintergründe:
    http://bundesrecht.juris.de/kschg/index.html
    http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html
    http://bundesrecht.juris.de/burlg/index.html
    §§611 ff. BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/611.html)

    Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Um bei Metro einzukaufen muss ich ja die Kundenkarte vorlegen.
    Voraussetzung ist Gewerbe / Verein, right?


    Also für Privat keine Chance?


    Je nach Mitarbeiter bekommst du auch mit ner Business-Visitenkarte ne Einkaufskarte ;) Habs selbst letztens erst beim Service gesehen..

    Hallo,


    ich suche für einen guten Freund eine günstige Möglichkeit für mehrere Wochen in Polen (43-419 Hazlach) via UMTS oÄ Online zu gehen.. Hat jemand nen Tarif-/Netztipp? Vielleicht sogar für den Ort? Die nächstgrößere Stadt ist wohl 43-400 Cieszyn (Teschen).
    Kartenkauf dort sollte sicher kein Problem sein, da seine Frau Polin ist..


    Danke für eure Hilfe.


    Gruß,
    Jeff

    Zitat

    Original geschrieben von butzemann
    Ich glaube nicht, dass sich Schaffner mit einer VIA-Verbindung ver*rschen lassen... Und Stuttgart-Brüssel über Paris kommt mir doch etwas komisch vor, kann mal jemand ein Beispiel geben wann es eine solche Verbindung gibt?


    Das muss schon im Bereich des logischen sein.. Wie ich oben geschrieben habe..


    99 EUR 1. Klasse Ticket sieht so aus:


    Die beiden 1. Klasse Tickets kamen einzeln via TNT Post.. Das 111er 4-Fam-Ticket via DPAG.. Muss ich nicht verstehen, oder?
    Ach ja.. Angeblich wurden meine 1. Klasse Tickets am 04.08. versendet.. Auf dem Umschlag steht aber 06.08.. Naja.. Ich sags nicht..