Geht es dir um eine Schließung die nciht nur rein private Spielfreude befiredigt? Also eine Vorrichtung für einen Raum, wo noch andre Leute außer dir Zutritt zu haben? Dann würde ich schon alleine aus haftungsrechtlichen Grundlagen besser die Information und Installation durch einen Fachmann / eine Fachfirma vorziehen. Es geht ja hierbei um eine elektrische (also stromführende) Installation, anscheinend auch um einen möglichen Fluchtweg. Da würde ich eher einen Blick ins Telefonbuch unter "Sicherungstechnik" o.ä. werfen.
Beiträge von CLK
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Original geschrieben von brasax
Am Ende zahlt alles der Steuerzahler..Aber nur die Verluste. Die Gewinne wurden vorher privatisiert

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Dann bin ich ja mal gespannt ob nach diesem Treffen deine Gefühlsirrfahrt weiter geht weil sie sich mal wieder nicht entscheiden konnte und du noch nicht genug gelitten hast...
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Original geschrieben von Erik Meijer
Die Zahl der Arbeitslosen hat sich massiv reduziert.Einen nicht unerheblichen Anteil an diesem massiven Rückgang hat aber die Statistik. Denn es werden nur die Arbeitsloden gezählt, die gewisse Kriterien erfüllen. Und diese Kriterien wurden eben (manch böse Zunge behauptet gar, mit Blick auf die nächsten Wahlen...) massiv ausgedehnt.
Hat mal jemand die Zahlen für das Nettoeinkommen der arbeitenden Bevölkerung? Das wäre mE ein sicherer Indikator für den Volkswohlstand.
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Original geschrieben von DJ Wisdom
Hut ab vor dem Mann - einer der wenigen, der keine Scheu hat, den Produzenten und Verantwortlichen ins Gesicht zu sagen das sie nur Scheiße produzieren.Und warum wird diese Scheiße produziert? Weil sie so perfekt die Zeit zwischen den Werbeblöcken füllt und es genug "Anteile in der werberelevanten Zuschauergruppe" gibt, die diese Scheiße auch noch gerne anschauen. Und das gilt mittlerweile nicht nur für die Privaten, sondern auch für die Öffentlich-Rechtlichen. Oder warum werden die Vorabend-Serien des ARDs von einer Werbefirma produziert?
TV ist und bleibt ein Freizeitvergnügen. In dieser Zeit kann man sich bilden oder auch Zerstreuung suchen, kann jeder für sich selbst entscheiden. Beides geht über die Glotze oder über Bücher. Hier eines zu verteufeln und das andre in den Himmel zu heben hat aber schon etwas leherhaftes an sich.
Das Volk braucht Spiele, wussten schon die Römer. Wenn alle ihren Denkapparat richtig nutzen würden, wäre einiges in der jüngeren, deutschen Geschichte anders verlaufen.
Aber daran wird sich jetzt auch nichts durch eine Pseudo-Ruck-Rede eines Reich-Ranicki ändern. Denn: auch wenn der entsprechende Content geboten wird (eventuell auf 3sat, jeden 7. Mittwoch um 23.45 Uhr) ändert das nichts an den Fernschaugewohnheiten der Masse.
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Du fragst im Betreff: was will sie?
Ist es nicht auch wichtig, was du willst? Du schreibst hier so als ob du zwanghaft an ihr hängen würdest. Egal ob sie dich betrügt, für dumm verkauft oder einfach nur mit Füßen tritt. Daher mein Rat: warte ab und werde DIR klar darüber was eure Beziehung DIR wert ist. Ganz gute Hilfe bietet hierbei eine Gesprächstherapie :top:
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Leider nicht ganz. Die Vorläufigkeit ist ja nur punktuell, also gem. § 165 AO und nicht allumfassend gem. § 164 AO. Also kommt es auf den genauen Wortlaut der punktuellen Vorläufigkeit im Bescheid an, denn nur genau diese genannten Punkte können nach einem Urteil geändert werden.
Habe es vor ein paar Wochen noch irgendwo gelesen (entweder KÖSDI oder Steuer und Studium), da kommt es bei einem Urteil des BVerfG genau auf den Urteilsspruch an ob dann geändert werden kann oder nciht. Der muss nämlich genau mit der punktuellen Vorläufigkeit übereinstimmen, ansonsten keine Erstattung.
Bei einem Einspruch wird hingegen der komplette Vorgang vollumfänglich wieder offen. Dann ist es egal, wie das BVerfG urteilt. Sobald feststeht dass die Neuregelung so nicht hätte sein dürfen gibt es Geld zurück. Und dabei ist es egal, wie dieses Urteil dann ausfallen wird.
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Feststehen kann es erst dann wenn das BVerfG dementsprechend geurteilt hat. Allerdings muss ich meine letzte Aussage hierzu relativieren: Ein Einspruch erscheint nach Meinung einiger Experten doch unumgänglich. Denn ohne Einspruch (also nur durch den Vorläufigkeitsvermerk) ist es möglich dass trotz entsprechendem Urteils des BVerfG doch keine automatische Bescheidänderung, mithin also eine Steuererstattung, erfolgt.
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Original geschrieben von bernbayer
In Hessen sind dringend Neuwahlen nötig, der Wähler muß entscheiden, wer da jetzt regieren soll.Also lassen wir die Wahlschafe solange Kreuze machen bis das richtige Ergebnis raus kommt? So ähnlich wie bei der europäischen Verfassung...