Zitat
Original geschrieben von tux
Bei den Besitzern der alten bleibt alles beim Alten - definitiv. 
Ansonsten hätte man ein Sonderkündigungsrecht.
Jein! 
Man(n) muß schon dabei unterscheiden. Verlängere ich einen alten Vertrag, bleiben mir die alten Konditionen, die Vertragsabestandteil sind (Grundgebühr, Taktung, normale Gesprächspreise, etc.) tatsächlich erhalten.
Jetzt kommt jedoch der Knackpunkt:
Gespräche zu Sondernummern (z.B. 0180xxx, 0190yyy, 01379zzzz) sind nicht im jeweiligen Vertrag geregelt, sondern stehen in der sogenannten Preisliste (in der Tat etwas verwirrend ;)). Ändern sich hier Preise, d.h. (frei erfundenes Beispiel) Du zahlst nach alter Preisliste 2 € zu einer Sondernummer und nach neuer Preisliste 5 €, dann werden nach Vertragsverlängerung eben diese 5 € auch für Dich fällig. Gleiches gilt für die in den AGB festgeschriebene automatische Vertragsverlängerung: früher 6 Monate, nach den neuen AGB 12 Monate. Verlängerst Du Deinen Vertrag jetzt und vergißt die Kündigung in 2 Jahren (okay, eindreiviertel Jahren :D), dann verlängert sich Dein Vertrag automatisch um 12 Monate.
Warum das so ist?
Nun, bei einem Upgrade (Vertragsverlängerung) unterschreibst Du, daß Du die zum Upgradezeitpunkt gültigen AGB und Preisliste akzeptierst. Dein "eigentlicher" Vertrag bleibt davon unberührt. (Somit ergibt sich auch kein Sonderkündigungsrecht. ;))
Ist das denn wirklich sooo schwierig? :confused: Ich hab's beim Lesen der Tarifbroschüren, Preislisten, AGB und Upgradeformulare sofort verstanden. 
;)lliD